Eidgenössische Pensionskasse für Landwirte
(02.304)Schweiz05-04-2002
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung fordert das Parlament des Kantons Jura die Bundesversammlung auf, eine eidgenössische Pensionskasse für Landwirte zu schaffen. Diese wäre so auszugestalten, dass:
- die Mitgliedschaft obligatorisch ist;
- die Beiträge zu gleichen Teilen von den Landwirten und vom Bund geleistet werden;
- deren Kapitalausstattung es ermöglicht, von Anfang an die Renten jener zu finanzieren, welche nur wenige oder keine Beiträge geleistet haben;
- ein wesentlicher Teil der Kapitalzinsen für die Entrichtung von vorgezogenen Altersrenten verwendet wird, um die Entwicklung der Strukturen zu fördern und deren Anpassung an die Erfordernisse der neuen Agrarpolitik zu erleichtern.
- Titel des GeschäftesEidgenössische Pensionskasse für Landwirte
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0