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Zukünftige Kremationsgebühren

(2054215)Interpellation
Gemeindeparlament Olten (SO)24-01-2024
Profil
Titel cumplet
Dringliche Interpellation SVP betr. zukunftige Kremationsgebühren (Frage der Dringlichkeit)/Beschluss
Status
Interpellation
Numer
2054215
Cumenzament
24-01-2024
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
2054215
Cronologia(4)
Texts(2)
  • BeschreibungHTML
    24 da schaner 2024
    Die Dringlichkeit der Interpellation SVP betr. zukunftige Kremationsgebühren wurde einstimmig genehmigt.
  • BeschreibungHTML
    24 da schaner 2024
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    Am 22. Januar 2024 hat die SVP folgende Interpellation zuhanden des Gemeindeparlaments eingereicht:

    «Der Stadtrat wird höflich gebeten, zu den folgenden Fragen Stellung zu beziehen:

    1. Wie hoch werden die Kremationsgebühren ausfallen, wenn der Variante «Ersatz Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» zugestimmt wird?
    2. Wie hoch fallen künftig die Kosten für eine Kremation aus, wenn der Variante «Rückbau Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» zugestimmt wird und die Oltnerinnen und Oltner auf auswärtige Krematorien ausweichen müssen?
    3. Bisher werden für Verstorbene aus Starrkirch-Wil Kremationsgebühren in gleicher Höhe erhoben wie für verstorbene Oltnerinnen und Oltner. Bestehen für die Stadt Olten im Falle einer Schliessung des Krematoriums weiterhin Verpflichtungen gegenüber Starrkirch-Wil?
    4. Wird der Stadtrat den Ersatz der Ofenlinie mit einer Gebührenerhöhung oder (ausschliesslich) mit Steuergeld finanzieren?
    5. Welche Gebühren (u.a. für die Nutzung der Abdankungshalle) werden in Zukunft noch erhoben, wenn der Variante «Rückbau Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» zugestimmt wird?
    6. Was geschieht nach einem Doppel-Nein bei der Abstimmung? Was heisst dies für das Krematorium?

    Begründung der Interpellation

    Die Kosten für die Stadt werden für beide Varianten ausgewiesen. Für die Variante «Ersatz Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» wird mit Kosten von 8'878'100 Franken (+/-10%) gerechnet, bei der Variante «Rückbau Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» sollen die Kosten 4'812'900 Franken (+/-20%) betragen. Nicht gänzlich geklärt sind die Kosten, die den Hinterbliebenen für eine Kremation in Rechnung gestellt werden.

    Es ist uns natürlich klar, dass die geforderten Zahlen auf Schätzungen beruhen und bis zur definitiven Umsetzung einer der Varianten noch einige Zeit vergehen wird. Trotzdem sollten die Oltnerinnen und Oltner im Vorfeld der Abstimmung gewisse Anhaltspunkte haben, welche Kosten in Zukunft auf sie zukommen werden, wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger verstirbt und kremiert werden soll.

    Begründung der Dringlichkeit

    Die Dringlichkeit der Interpellation ergibt sich aus der Tatsache, dass die Volksabstimmung über die Zukunft des Krematoriums am 3. März 2024 stattfinden wird. Da die nächste Gemeinderatssitzung erst nach der Abstimmung stattfinden wird, ist eine rechtzeitige Beantwortung der Fragen durch den Stadtrat nur möglich, wenn der Dringlichkeit zugestimmt wird.""

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Datas: OpenParlData · CC BY 4.0