Zukünftige Kremationsgebühren
(2054215)- Titel cumplet
- Dringliche Interpellation SVP betr. zukunftige Kremationsgebühren (Frage der Dringlichkeit)/Beschluss
- Status
- Interpellation
- Parlament
- Gemeindeparlament Olten (SO)
- Numer
- 2054215
- Cumenzament
- 24-01-2024
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 2054215
- 258124-01-2024
- 258125-01-2024
- Eingereicht
- 25 da schaner 2024
- 24 da schaner 2024
- Beschreibung24 da schaner 2024Die Dringlichkeit der Interpellation SVP betr. zukunftige Kremationsgebühren wurde einstimmig genehmigt.
- Beschreibung24 da schaner 2024"
Am 22. Januar 2024 hat die SVP folgende Interpellation zuhanden des Gemeindeparlaments eingereicht:
«Der Stadtrat wird höflich gebeten, zu den folgenden Fragen Stellung zu beziehen:
- Wie hoch werden die Kremationsgebühren ausfallen, wenn der Variante «Ersatz Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» zugestimmt wird?
- Wie hoch fallen künftig die Kosten für eine Kremation aus, wenn der Variante «Rückbau Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» zugestimmt wird und die Oltnerinnen und Oltner auf auswärtige Krematorien ausweichen müssen?
- Bisher werden für Verstorbene aus Starrkirch-Wil Kremationsgebühren in gleicher Höhe erhoben wie für verstorbene Oltnerinnen und Oltner. Bestehen für die Stadt Olten im Falle einer Schliessung des Krematoriums weiterhin Verpflichtungen gegenüber Starrkirch-Wil?
- Wird der Stadtrat den Ersatz der Ofenlinie mit einer Gebührenerhöhung oder (ausschliesslich) mit Steuergeld finanzieren?
- Welche Gebühren (u.a. für die Nutzung der Abdankungshalle) werden in Zukunft noch erhoben, wenn der Variante «Rückbau Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» zugestimmt wird?
- Was geschieht nach einem Doppel-Nein bei der Abstimmung? Was heisst dies für das Krematorium?
Begründung der Interpellation
Die Kosten für die Stadt werden für beide Varianten ausgewiesen. Für die Variante «Ersatz Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» wird mit Kosten von 8'878'100 Franken (+/-10%) gerechnet, bei der Variante «Rückbau Ofenlinie und Instandstellung Hochbau» sollen die Kosten 4'812'900 Franken (+/-20%) betragen. Nicht gänzlich geklärt sind die Kosten, die den Hinterbliebenen für eine Kremation in Rechnung gestellt werden.
Es ist uns natürlich klar, dass die geforderten Zahlen auf Schätzungen beruhen und bis zur definitiven Umsetzung einer der Varianten noch einige Zeit vergehen wird. Trotzdem sollten die Oltnerinnen und Oltner im Vorfeld der Abstimmung gewisse Anhaltspunkte haben, welche Kosten in Zukunft auf sie zukommen werden, wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger verstirbt und kremiert werden soll.
Begründung der Dringlichkeit
Die Dringlichkeit der Interpellation ergibt sich aus der Tatsache, dass die Volksabstimmung über die Zukunft des Krematoriums am 3. März 2024 stattfinden wird. Da die nächste Gemeinderatssitzung erst nach der Abstimmung stattfinden wird, ist eine rechtzeitige Beantwortung der Fragen durch den Stadtrat nur möglich, wenn der Dringlichkeit zugestimmt wird.""
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