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Frage vom 30. September 2026

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Liechtenstein30 de setembro de 2026

Die Trockenheit hat diesen Sommer die Bewässerung aus Esche, Scheidgraba, Spiersbach, Oberaubach und Schmettakanal eingeschränkt. Kulturen blieben ohne Wasser. In denselben Gewässern, dazu im Balzner Giessen und im Kleinen Kanal in Schaan, verendeten Fische. An mehreren Stellen hielt ein Biberdamm das Restwasser zurück. An der Esche beim Egelsee wurde der Damm laut Fischereiverein Liechtenstein nur leicht geöffnet, im Kleinen Kanal staute einer noch, als das Fischsterben bereits eingetreten war.

Der Biber ist geschützt. Das Konzept Biber Liechtenstein wägt den Einzelfall ab, namentlich Entwässerung, gefährdete Kulturpflanzen, Habitate geschützter Arten und die positiven Wirkungen des Bibers.

Die Restwassermenge nach Art. 27 und Art. 28 des Gewässerschutzgesetzes gilt zusätzlich. Ein Vorrang des Bibers vor Bewässerung und Fischlebensraum ist nicht festgelegt. 2018 sagte die Regierung nach dem Sterben im Oberaubach zu, Konflikte situativ zu beurteilen und Drainagerohre sowie eine Begrenzung der Dammhöhe zu prüfen.

Dazu frage ich die Regierung:

  1. Welche Biberdämme haben im Sommer 2026 die Wasserführung zu landwirtschaftlichen Flächen oder zu Fischlebensräumen unterbrochen?

  2. Welche wurden geöffnet, abgesenkt oder mit einem Drainagerohr versehen, durch wen, wann und auf welcher Rechtsgrundlage?

  3. Wie hat die Regierung den Schutz des Bibers gegen Kulturpflanzen, Bewässerung und die Fischbestände gewichtet?

  4. Sieht die Regierung vor, für Trockenjahre neue Schwellwerte festzulegen, ab der ein Damm geöffnet wird, wenn sonst die Bewässerung ausfällt oder Fischlebensräume austrocknen?

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0