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Antwort vom 04. September 2026

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Liechtenstein4 de setembro de 2026

zu Frage 1:

Der Landesrichtplan strebt ein kompaktes, gut vernetztes und nachhaltiges Liechtenstein an. Bevölkerungs- und Beschäftigungswachstum sollen primär innerhalb bestehender Siedlungsgebiete aufgenommen werden. Gleichzeitig sollen hochwertige Wohn- und Arbeitsstandorte gesichert sowie Landschafts-, Natur- und Landwirtschaftsflächen geschützt werden. Dabei greift der Landesrichtplan verschiedene Konzepte und Strategien des Landes auf, wie z. B. das Raumkonzept 2020 und das Mobilitätskonzept 2030.

zu Frage 2:

Von den Gemeinden eingebrachten Anliegen wurden in die Festlegungen zur Siedlungsentwicklung, Bauzonendimensionierung und zur Klärung der Zuständigkeiten zwischen Land und Gemeinden berücksichtigt.   Die Rückmeldungen aus der gerade abgeschlossenen Vernehmlassung sind noch zu analysieren.

zu Frage 3:

Neben den Gemeinden wurden Verbände, Vereine, politische Fraktionen sowie weitere Interessengruppen über Foren sowie über die Vernehmlassung miteinbezogen. Wirtschaftsverbände, Unternehmen und Privatpersonen konnten sich im Rahmen der Vernehmlassung zu den Inhalten äussern und ihre Anliegen einbringen.

zu Frage 4:

Der Entwurf basiert auf dem Landesrichtplan 2011 sowie neueren Grundlagen wie u. a. dem Raumkonzept Liechtenstein 2020 und dem Mobilitätskonzept 2030. Methodisch orientiert er sich teilweise an der schweizerischen Richtplanung, insbesondere bei den Koordinationsständen und der Strukturierung. Diese Ansätze wurden jedoch an die liechtensteinischen Verhältnisse als Kleinstaat ohne kantonale Ebene angepasst und folgen einer einheitlichen Richtplanlogik.

zu Frage 5:

Der Lösungsansatz für den motorisierten Individualverkehr besteht in der Sicherung der Leistungsfähigkeit des bestehenden Strassennetzes sowie in der Vermeidung zusätzlichen Verkehrs durch eine konzentrierte Siedlungsentwicklung. Gleichzeitig sollen der öffentliche Verkehr ausgebaut und gestärkt sowie attraktive und sichere Fuss- und Radwegverbindungen gefördert werden.

Der Stadttunnel Feldkirch wird als wichtiges grenzüberschreitendes Verkehrsprojekt berücksichtigt. Seine Auswirkungen auf die Verkehrsströme werden laufend beobachtet und im Rahmen der Verkehrsplanung berücksichtigt.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0