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Edith Siegenthaler · SP

de
Grosser Rat (BE)02/09/2024
Eintretens- und Grundsatzdebatte / Débat d’entrée en matière et débat de principe

Vizepräsidentin, Büro-Sprecherin. Ich nehme gerne die Gelegenheit wahr, hier im Namen des Büros zum vorliegenden Geschäft zu sprechen, die Teilrevision der GO kurz vorzustellen und vor allem auch zu sagen, wie die Haltung des Büros dazu ist. Es ist eine kleinere GO-Revision, die mehrere Vorstösse umsetzt, die bis im Herbst 2023 überwiesen wurden. Inhaltlich geht es um fünf Punkte.

Erstens geht es um die Frage, wie der Turnus der Besetzung des Grossratspräsidiums geregelt sein soll, es geht um die Vertretung in den interkantonalen parlamentarischen Organen, um die Möglichkeiten der Fraktionen, die nicht in allen Kommissionen einen Sitzanspruch haben, um eine kleine Anpassung der Grossratsentschädigung und schliesslich um die Frage, welche Voraussetzungen Medienschaffende für den Zutritt zum Rathaus erfüllen müssen.

Das Büro hat seinem Ausschuss Prüfaufträge Parlamentsrecht (PrüfPar) die Aufgabe übertragen, diese verschiedenen Fragen in einer gemeinsamen GO-Änderung anzugehen. Dabei ist die Vorlage herausgekommen, die Ihnen jetzt vorliegt, und zwar gibt es Änderungen in den folgenden Punkten der GO:

In den Art. 6 und 9 wird das Erfordernis der Akkreditierung der Medienschaffenden gestrichen. Das ist nicht völlig neu, sondern eigentlich nur eine Anpassung an die Änderung des Gesetzes über die Information und die Medienförderung (IMG), die wir schon in der Herbstsession 2022 vorgenommen hatten. Damals haben wir die Akkreditierungspflicht abgeschafft und deshalb müssen wir sie jetzt auch in der GO streichen. Wir fanden, wir nehmen die Gelegenheit wahr, wenn wir sowieso eine Revision machen. Übrigens ist es auch so, dass schon länger die Praxis besteht, dass sich die Medienschaffenden nicht mehr entsprechend ausweisen müssen, nur noch auf Nachfrage.

Das Büro konnte sich aus zeitlichen Gründen nicht mit dem Änderungsantrag befassen, der zu Art. 9 Abs. 3 GO noch eingereicht worden ist. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass der Ausschuss PrüfPar den Antrag kurz diskutieren konnte und mit dieser rein redaktionellen Anpassung einverstanden ist, Ihnen also die Annahme dieses Antrags empfiehlt.

Ich komme zu Art. 40 Abs. 4. Dort geht es um die Vertretung in den interparlamentarischen Organen. Bis jetzt können der Berner Vertretung in den interkantonalen Organen nur Kommissionsmitglieder der jeweiligen Sachbereichskommissionen angehören, seien dies Vollmitglieder oder auch Ersatzmitglieder. Mit der vorliegenden Änderung soll es in Zukunft neu auch möglich sein – wie das von der Deputation in ihrer Motion (M 195-2022) damals gefordert wurde –, dass der Berner Vertretung neu nicht nur Mitglieder oder Ersatzmitglieder der jeweiligen Sachkommissionen angehören können, sondern grundsätzlich alle Grossratsmitglieder. Dadurch wird insbesondere der Pool der französischsprachigen Mitglieder für die interparlamentarischen ... (Die Präsidentin bittet um Ruhe im Saal. / La présidente réclame le silence dans l’assemblée.) Dadurch wird insbesondere der Pool der französischsprachigen Mitglieder für die interparlamentarischen Organe mit der Westschweiz grösser. Das ist doch sehr zu begrüssen. Die Leitung wie auch die Mehrheit der Berner Vertretung müssen aber weiterhin Mitglieder der jeweiligen Sachbereichskommission sein, damit die Rückkoppelung der Sachthemen mit der Kommission gewährleistet bleibt.

Ich komme zu Art. 57, in dem es um die Möglichkeiten von Fraktionen ohne Sitzanspruch in gewissen Kommissionen geht. Auch hier geht es um die Umsetzung einer Motion (M 270-2022). Gegenwärtig können kleinere Fraktionen, die nicht in jeder Kommission ein Mitglied haben, ein Mitglied bestimmen, das an Sitzungen von Kommissionen teilnimmt, aber nur bei Erlassen und Berichten bei Eintretens- und Grundsatzdebatten sowie bei Anhörungen. Das ist in der GO ein bisschen eng formuliert. Das hat sich insbesondere gezeigt, weil es halt vorkommen kann, dass eine Kommission gar keine eigentliche Eintretensdebatte führt, weil z. B. das Eintreten unbestritten ist. Damit aber auch Fraktionen ohne Sitzanspruch auf jeden Fall die Information zu diesen Erlassen und Berichten erhalten können, wird die jetzige Beschränkung auf Eintretens- und Grundsatzdebatten sowie Anhörungen gestrichen. So wird die entsprechende Motion umgesetzt.

Ich komme zu Art. 57a. Dort geht es um den Turnus bei der Besetzung des Grossratspräsidiums. Das Grossratsgesetz (GRG) verlangt ja in Art. 20 Abs. 3 heute schon, dass bei der Zusammensetzung des Grossratspräsidiums der Stärke der Fraktionen angemessen Rechnung zu tragen sei. Diese Vorgabe ist – wie übrigens auch wie beim Bund – weniger streng als die Regelung bei der Besetzung der Kommissionssitze. Die Motion, die dazu eingereicht und überwiesen wurde (M 134-2021), fordert, dass Massnahmen zu ergreifen seien, damit der Turnus der Vorgabe von Art. 20 Abs. 3 GRG auch tatsächlich Rechnung trage. Sie wissen alle, dass die ganze Sache eine politische Vorgeschichte hatte. Das Büro ist der Ansicht, dass es möglich sein sollte, dass sich die Fraktionen wie beim Bund im Voraus über die Abfolge des Grossratspräsidiums verständigen. Um dem Nachachtung zu verschaffen, wird vorgeschlagen, neu eine Bestimmung für die Absprache unter den Fraktionen in die GO aufzunehmen. Sie bezweckt, die Fraktionen dazu anzuhalten, sich nach den Gesamterneuerungswahlen tatsächlich über die künftige Abfolge für die Besetzung des Grossratspräsidiums zu verständigen. Das Büro ist über diese Absprache zu informieren.

Schliesslich komme ich noch zu den Grossratsentschädigungen. Art. 129 GO verlangt, dass die Grossratsentschädigungen einmal pro Legislatur überprüft werden. Wir haben das entsprechend gemacht. Es ist so: Das GRG berechtigt zu Entschädigungen für die parlamentarische Arbeit einerseits und andererseits für mit dieser Arbeit zusammenhängende Unkostenbeiträge. Das Büro des Grossen Rates hat die Grossratsentschädigungen jetzt überprüft und sehr viele verschiedene Sachen diskutiert. Letztlich verworfen hat das Büro einerseits eine Vereinheitlichung des Sitzungsgeldes, andererseits die Einführung einer mit der Sitzungsteilnahme im Zusammenhang stehenden Reisezeitaufwandentschädigung. Diese Möglichkeiten haben im Büro schlussendlich doch nicht überzeugt, und deshalb hat man auf entsprechende Vorschläge verzichtet.

In einem Punkt möchte man aber die Grossratsentschädigungen anpassen, und darum gibt es jetzt eine Änderung von Art. 126 Abs. 2 GO. Dort geht es darum, dass – wie auch bei der Leitung von Sitzungen von Ratsorganen – neu auch die Sitzungsleitungen der Fraktionspräsidien doppelt entschädigt werden sollen. Ich glaube, es ist allgemein anerkannt, dass die Vorbereitung von Fraktionssitzungen, gerade wenn man sie leitet, einen Mehraufwand bedeutet und dass dieser auch abgegolten werden soll. Die Mehrkosten dieser Änderung dürften sich auf maximal rund 32’000 Franken pro Jahr belaufen.

Zusammenfassend beantragt Ihnen das Büro also, diese Vorlage anzunehmen. Danke vielmals.

Transcrição
tagblatt.gr.be.ch
Instituição
Grosser Rat

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0