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Discurso

de
Grosser Rat (BE)04/03/2026
Christoph Neuhaus, BVD-Direktor. Es geht ein wenig länger. Jagen Sie die Leute noch nicht rauf in den Saal, sie können noch etwas essen oder trinken, und Sie können sich zurücklehnen. Aber ich möchte zu diesem ersten Bericht, «Immobilienportfolio und Bauprojekte des Amtes für Grundstücke und Gebäude AGG», etwas länger werden, um gewisse Dinge aufzuzeigen.

Vorneweg aber nehme ich Bezug auf die Grossrätinnen und Grossräte, die etwas wissen wollten oder etwas gesagt haben.

Die Frage von Grossrat Simon Ryser an den Baudirektor. Wir wollen ein höheres Gewicht der Auslastung von Immobilien. Wir haben den Kredit für die Administrativhaft in Witzwil gesprochen, und jetzt fragt man, wie es mit den beiden Wohngruppen für Administrativhaft aussieht. Die gute Nachricht: Das Ganze ist voll ausgelastet. Nicht ganz mit dem Bestellten: Die eine Hälfte ist Administrativhaft, und die andere Hälfte wird für Kurzstrafen genutzt. Das ist einmal das Erste.

Dann möchte ich etwas an die Adresse von Herrn Grossrat Buri sagen. Er hat ja Zürich mit dem Kanton Bern verglichen. Es ist relativ schwierig, das zu vergleichen. Wenn Sie Zürich mit 28’000 Hektaren ... (Die Vizepräsidentin bittet um Ruhe im Saal. / La vice-présidente réclame le silence dans l’assemblée.)

Ich kann problemlos lauter reden. Wir haben 28’000 Hektaren Fruchtfolgefläche in Zürich, 82’125 im Kanton Bern. Wir bezahlen mit 1,07 Mio. Personen ein Wegnetz von 2’083 Kilometer. Zürich hat etwa 1200 Kilometer bei einem entsprechenden, fast hätte ich gesagt, einem Steueraufkommen, das viel grösser ist als bei uns. Sie haben 1,6 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner. Sie haben deutlich mehr Geld, und sie schaffen mit einem Globalbudget das, was wir machen.

Grossrat Bruno Vanoni hat gefragt, wie es mit dem Statuswert aussieht. Der Statuswert wird, über alles gesehen, eingehalten. Wir haben teilweise noch etwas Nachholbedarf. Wir haben dank der Stabilisierung im AGG, dank der Arbeit, die geleistet wurde, diesbezüglich ziemlich aufgeholt.

Damit, Frau Vize-Grossratspräsidentin, geschätzte Damen und Herren Grossräte, komme ich definitiv zu diesem Bericht. Ich blicke zurück auf die Sommersession 2021. Ich erinnere mich noch gut an die emotionale Debatte zum Bericht der GPK zur Situation im AGG. Sie wird mir in Erinnerung bleiben, ich sollte ja 90 Jahre alt werden.

Die GPK hat Handlungsfelder definiert, hat gefordert, es brauche eine Priorisierung bei den Investitionen und hat mehr Ressourcen für das AGG gefordert, um die anstehenden Bauprojekte zu bewältigen. Wir sind dran.

Seither gab es mehr als eine Priorisierung. Seither konnte das AGG 36 neue Stellen schaffen. Es wurde nicht ganz ruhig rund um das AGG. Aber wir sind sehr viele Schritte vorwärts gekommen, auch wenn wir noch etwas Weg vor uns haben.

Mit dem vorliegenden Immobilienbericht erfüllen wir eine der letzten Forderungen aus dem besagten GPK-Bericht. Einmal pro Legislatur soll der Grosse Rat die Informationen über das Immobilienportfolio erhalten, abgestimmt auf die aktuellen Entwicklungen.

Das ist für mich persönlich sehr wichtig. Denn man erhält als Baudirektor mit diesem Bericht die Gelegenheit, periodisch über die Aufgaben des AGG und über seine Herausforderungen debattieren zu können. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat verschiedene Themenbereiche ausgewählt. In Form von Leitsätzen werden das Flächenwachstum, die laufenden Bauprojekte, die Raumkosten und die Flächenauslastung, die Investitionsplanung und die personellen Ressourcen thematisiert.

Grossrat Samuel Leuenberger hat Ihnen den Bericht vorgestellt. Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir einfach noch, auf die geplante Auslastungssteuerung einzugehen. Man sieht einen grossen Handlungsbedarf beim Flächenwachstum. Wir hatten seit dem Jahr 1994 bis vor drei Jahren Regierungsratsbeschlüsse, die gesagt haben, wie viel Fläche man brauchen darf. Wir haben einen neuen, der noch 14,5 Quadratmeter bewilligt. Aber es ist nicht ganz einfach. Man muss den Finger darauf legen. Deshalb hat der Regierungsrat die BVD in Zusammenarbeit mit allen Direktionen beauftragt, ein Konzept zur Auslastungsmessung und Steuerung zu erarbeiten.

Man kann zusätzliche Flächen in Zukunft nur schaffen, wenn die Nutzer nachweisen können, dass die bestehenden Flächen bereits optimal genutzt werden. Das sind sie nicht. Das weiss ich von mir intern. Wenn ich an einem Freitagnachmittag, wenn es dunkel ist, nachmittags um vier Uhr bei mir durch die Direktion gehe, bin ich relativ einsam. Wenn ich an einem Montag oder Freitag an die Uni gehe, ist es relativ leer. Das ist klar. Es ist schön, wenn ich am Samstag, Sonntag, Montag und Freitag frei habe. Eine Professorin, ein Professor muss vier Pflichtlektionen dozieren und muss vier Pflichtlektionen Übungen haben. Das sind acht Pflichtlektionen. Das bekommen Sie gut in zwei, drei Tagen hin. Vor diesem Hintergrund wollen wir eben, dass die bestehenden Flächen optimal genutzt werden müssen.

Ich weiss, und ich habe es hier im Rat auch wieder gehört: Sie haben eine Raumkostenverrechnung gefordert. Wir haben es wiederholt geprüft und wieder abgelehnt. Denn es ist einfach so, dass eine Kostenverrechnung im Verwaltungsführungssystem, das wir haben, nicht die gewünschte Wirkung bringt.

Man würde mit der Verrechnung einen grossen administrativen Aufwand verursachen. Es bräuchte personelle Ressourcen. Ich nenne diese Leute jeweils nutzlose Esser, weil sie einfach Zahlen hin und her schieben, weil sie Wolken verschieben.

Man muss den Standort und den Preis verhandeln und die Umsetzung kontrollieren. Aber das Grundproblem, das wir haben, ist, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Liegenschaften nicht frei wählen können. Wenn man Mittel einspart, kann man sie nicht anderweitig einsetzen. Das wäre dann eben ein Globalbudget, wie Zürich eins hat.

Vor diesem Hintergrund bringt die Verrechnung keinen finanziellen Anreiz für einen haushälterischen Umgang mit Flächen. Es würde einfach ein einziges Mal den Kampf um das Budget geben, damit man möglichst viele Mittel reinziehen – in Anführungszeichen – und ins Budget reindrücken kann, und dann passiert nichts mehr.

Ich kenne noch ein gutes Beispiel aus dem Jahr 2004. Der Vorstoss hiess: «Tanzt die Verwaltung Samba?». Es gab einmal einen TBA-Chef, der mit einem Globalbudget das Geld nicht ganz gebraucht hat, eine Autobahnbrücke nicht gebaut hat und stattdessen ein Abschlussfest für sich selbst finanziert hat. Es war eine halbe Million, die rausging, die er so brauchen durfte. Das wollen wir nicht. Wir wollen wirklich wissen: Wo braucht man was? Was ist nötig?

Damit komme ich jetzt endlich zu den Planungserklärungen. Planungserklärung 1: Geschätzte Frauen und Männer, der Planungserklärung 1 kann ich voll und ganz zustimmen. Denn sie schärft das Bewusstsein bei den Nutzerinnen und Nutzern, dass Änderungen meistens mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Vor allem dann, wenn eine Projektierung bereits weit fortgeschritten ist. Wir sind auch stark am Bauen und mussten gerade einem auf die Finger schlagen und sagen: Jetzt werden nicht 40 Räume umgeplant.

Es braucht genehmigte Nutzungsstrategien. Sie sind schon heute Voraussetzung dafür, dass man ein Vorhaben überhaupt auch in die Investitionsplanung aufnimmt.

Planungserklärung 2: Auch hier sagt der Regierungsrat ganz klar, wir unterstützen sie. Sie entspricht dem Willen des Regierungsrats. Sie entspricht dem Auftrag, den dieser Regierungsrat der Verwaltung erteilt hat. Es ist ganz klar, dass es das Interesse des Regierungsrats des Kantons Berns und von uns allen ist, dass man es wirkungsvoll umsetzt. Würden diese Massnahmen ihre Wirkung verfehlen, müsste der Regierungsrat zusätzliche Massnahmen ergreifen. Das ist selbstverständlich.

Dann komme ich zu den Planungserklärungen 3 und 4. Ich habe es Ihnen bereits gesagt, ein Verzicht auf die Raumkostenverrechnung ist ein grosses Anliegen der Regierung. Ich bin von Haus aus auch Betriebswirtschafter, und ich habe gesagt: Wenn man eine Raumkostenverrechnung macht, kämpft man im ersten Umgang um das Geld, und damit hat es sich.

Wo wir schauen wollen, ist im Bereich der Hochschulen. Dort wollen wir die Einführung prüfen. Es gab im Jahr 2020 einen Vorstoss, und bis heute konnten sie es noch nicht machen. Aber es ist durchaus nachvollziehbar, dass die BaK und die FiKo über das Thema informiert werden wollen. Dem kommen wir gerne nach, selbstverständlich abgestimmt mit der Uni.

Damit komme ich zur Planungserklärung 5. Auch diese wollen wir umsetzen. Die Entwicklung des Personalbestands, die Kosten für externe Expertinnen und Experten und das Investitionsvolumen werden wir in den nächsten Bericht integrieren.

Ich muss Ihnen als Baudirektor sagen: Ganz ohne externe Fachkräfte geht es nicht. Denn es macht nicht überall Sinn, Fachkräfte anzustellen, für jeden Spezialbereich. Zum Beispiel für den Tunnelbau braucht man es alle 10, 20 oder 30 Jahre. Aber eine Tunnelbauerin oder einen Tunnelbauer einstellen, das funktioniert nicht. Wenn man überall Expertise haben möchte, hätte man viel zu viele Angestellte.

Wo ich aber ganz klar mit Ihnen einverstanden bin: Die Bauherrenvertretungen des AGG sollen, wenn immer möglich, durch eigene Leute erfolgen. Es kann nicht sein, dass wir ein ganzes Projekt hinaus delegieren, mit der Verantwortung und allem.

Hier hat das Amt einen grossen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Auch da gibt es noch ein paar Schritte zu machen. Aber dank Ihnen, dank den zusätzlichen Ressourcen, die man in den vergangenen Jahren aufbauen durfte, wurden einige externe Projektleitungen durch interne Personen abgelöst.

Ich bin auch dafür, dass die Verwaltung sensibilisiert werden muss. Man muss immer wieder sagen, dass externe Aufträge, dass jeder Auftrag, den wir machen, mit unseren Steuergeldern finanziert wird. Vor diesem Hintergrund ist eine gewisse Zurückhaltung mehr als angezeigt.

Ich fasse zusammen: ein Ja zu allen Planungserklärungen. Merci vielmals, wenn Sie diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

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tagblatt.gr.be.ch
Instituição
Grosser Rat

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0