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Melanie Beutler-Hohenberger · EVP

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Grosser Rat (BE)09/09/2025
Melanie Beutler-Hohenberger, Gwatt (EVP), Mitmotionärin, Fraktionssprecherin. Wir reden jetzt also nur noch über den Punkt 1, mit dem der Regierungsrat beauftragt wird, mit dem Hebammenverband eine Regelung auszuarbeiten, die den Bereitschaftsdienst oder auch Pikettdienste von Hebammen entschädigen soll. Im Zuge der veränderten Versorgungslandschaft in der stationären Geburtshilfe – ich erinnere an die kürzlich geschlossene Geburtsabteilung in Frutigen, von der wir vorhin gesprochen haben, oder an den Schliessungsentscheid in Langenthal – kommt der ambulanten ausserklinischen Geburtshilfe, eben von Hebammen geleistet, eine immer grössere und wichtigere Bedeutung zu.

Auch der Kanton selber stellt im Sinne der integrierten Versorgung stark auf Hebammen ab, ganz besonders, wenn sie aufsuchende Dienste leisten, sei es vor oder nach der Geburt, und die Wöchnerinnen und ihre Babys zu Hause besuchen und versorgen. Für diejenigen, die es nicht wissen: Es geht dabei z. B. um Fragen oder Sachen betreffend Milcheinschuss, Stillprobleme, Gelbsucht. Es werden verschiedene Tests an Neugeborenen gemacht. Die Mutter wird vor allem beim hormonellen Wechsel, durch den sie geht, unterstützt etc. Genau um solche Leistungen geht es bei dieser Motion.

Der EVP-Fraktion ist eine gute Versorgung von Müttern und Kindern ein Herzensanliegen. Die vulnerable Phase vor, während und nach einer Geburt ist eine höchst schützenswerte Zeit. Deshalb finden wir es auch stossend, dass sich der Kanton eigentlich als Besteller von Leistungen – hier sprechen wir jetzt eben vom Bereitschafts- oder Pikettdienst – aus der Verantwortung zieht und nicht zahlen will. Hebammen leisten während etwa drei Wochen vor einer Geburt bis etwa acht Wochen nach einer Geburt Pikettdienste. Das ist also eine lange Zeit, während der man auf Pikett, also in Bereitschaft sein muss. Es ist aber auch ganz wichtig, dass man wirklich immer sofort ausrücken könnte, weil sich die Dinge rund um die Geburt oder das Wochenbett plötzlich rasch ändern können.

Dieser Pikettdienst ist aus Sicht der EVP-Fraktion ein wichtiger Pfeiler der Grundversorgung von Müttern, Kindern und Familien. Zusätzlich haben die Frauen laut der Berner Kantonsverfassung – das wusste ich gar nicht mehr – und den Sozialzielen sogar ein Recht, dass sie «vor und nach einer Geburt materiell gesichert sind». Der eingerichtete Solidaritätsfonds der Hebammen für Familien, welche die Kosten für den Pikettdienst eben nicht selber tragen können, zeigt ja gerade, dass hier eine neue Regelung hermuss und dass es nicht erklärbar ist, dass die Hebammen Pflichten haben, die sie notabene gerne erfüllen, dass die heisse Kartoffel der Finanzierung aber vom Kanton an die betroffenen Familien oder die Hebammen abgeschoben wird.

Die EVP-Fraktion hat höchsten Respekt vor der Arbeit von Hebammen, die im Verhältnis übrigens günstige, präventive und gesundheitsfördernde Arbeit leisten, und nimmt diese Motion fast einstimmig an. Andere Kantone haben es uns vorgemacht und finanzieren diese Leistungen. Ich appelliere an Sie, dass wir den Müttern und Kindern in unserem Kanton auch die bestmögliche Versorgung rund um die Geburt angedeihen lassen wollen und dies entsprechend finanzieren.

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tagblatt.gr.be.ch
Instituição
Grosser Rat

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0