Fredy Lindegger · GRÜNE
Zu diesen drei Motionen, bzw. jetzt eben Postulaten. Wir haben sie nur als Motion diskutiert. Wir Grünen lehnen diese Motionen und damit auch die Postulate ab, so kritisch wie wir eingestellt waren. Warum?
Es ist tatsächlich so, dass diese Vorstösse einen relativ grossen Zusatzaufwand seitens des Kantons auslösen, ohne dass dem ein entsprechender Nutzen gegenübersteht. Der Kanton muss in diesem Bereich keine Vorreiterrolle einnehmen. Es wurde schon mehrfach gesagt, dass Bitcoin kein offizielles Zahlungsmittel ist. Es gibt keine Regulierung zu Bitcoin. Für mich ist klar: In diesem Bereich hat bei uns hier in der Schweiz die SNB den Lead. Die SNB ist im Bereich Geldpolitik, im Bereich Inflation, wie ich es letzte Woche ausgeführt habe, ein sehr potenter Garant.
Wenn wir jetzt zulassen würden, dass man Steuer und Abgaben mit Bitcoin begleichen könnte, hätten wir dort nachher auch ein Signal vis-à-vis der Gemeinden, dass sie nachher auch irgendwo nachkommen und vielleicht das Einziehen von Gebühren mit Bitcoin ermöglichen sollten. Das könnte einen ganzen Rattenschwanz von weiteren ähnlich gelagerten Aufwendungen auf verschiedenen Stufen nach sich ziehen – ohne entsprechenden Nutzen. Und es wäre dann auch noch zu fragen, wieso es denn nicht möglich sein sollte, Steuern mit Gold zu zahlen oder mit US-Dollar oder mit sonst irgendwelchen potenten Währungen?
Beim zweiten Vorstoss, bei dem es darum geht, Lohnbestandteile, Sitzungsgelder in Bitcoin zu beziehen, dort ist es genau das Gleiche. Ich will jetzt meine Grossratsspesen bald einmal als – ja, vielleicht als russische Rubel. Wir sind ja alle Marxisten, wir würden es sehr wahrscheinlich als russische Rubel beziehen, unser Sitzungsgeld. Das hätte eine ganz schwierige Konsequenz von weiteren Forderungen, die so nicht nötig sind und die wir ablehnen.
Noch ein letztes Wort zum dritten Vorstoss, bei dem es um die langfristige Anlage für die Kantonsfinanzen oder die Pensionskasse geht. In der Antwort der Regierung haben Sie die drei Stichworte wiedergefunden: Es ist von Spekulation die Rede, es geht um Cyberkriminalität und es geht um den Energieverbrauch. Im Weiteren ist es ganz klar, dass der Kanton im einen Fall überhaupt keine rechtlichen Möglichkeiten hat, Bitcoin zu haben. Das ist sehr gut so.
Den anderen Fall, was die Pensionskasse anbetrifft, was die Korrelationseffekte zwischen verschiedenen Anlagekategorien anbetrifft, die tatsächlich gegeben sein könnten – negative Korrelationen können dazu führen, dass man irgendwo mit sehr gegenläufigen Anlageinstrumenten Risiken ausgleichen kann –, den würde ich sehr gerne den Pensionskassenspezialisten überlassen. Da haben wir hier im Saal, glaube ich, zu wenig Expertise, um das gescheit beurteilen zu können. Wenn aus diesem Bereich irgendwo ein Vorschlag kommt, dass man vermehrt in alternative Anlagen wie Bitcoin investieren können sollte, dann ist das korrekt, aber diesen Anstoss müssen wir hier im Saal so nicht geben. Deswegen werden wir die drei Postulate ablehnen. Merci.