Stefan Bütikofer · SP
Das heisst also, auch wenn ich eine Lehrpersonenausbildung und wenn ich einen Master habe, bin ich nicht automatisch für jede Stufe geeignet. Darum gibt es im Kanton Bern auch diesen Vorstufenabzug. Wenn der jetzt aufgehoben würde, wenn wir jetzt darüber diskutieren sollen, ist es für uns nicht verständlich, warum man dann nur über die Gymnasiallehrpersonen spricht. Es gibt andere Lehrkräfte, die Stufenfremd unterrichten, etwa Sek I-Lehrkräfte an der Unterstufe oder Kindergärtnerinnen und Kindergärtner an der Mittelstufe.
Warum in solch einem Fall der Vorstufenabzug nicht abgeschafft werden soll, verstehen wir nicht, und übrigens auch nicht, warum es nur Gymnasiallehrer und nicht auch Gymnasiallehrerinnen betrifft. Aber wir haben es gehört, offenbar hatte Kollege Pichard konkrete Fälle im Kopf, um die es geht.
Es ist auch klar, dass es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten führen kann. Eben, wenn ein Kollege über mehrere Jahre jetzt an der Sek I unterrichtet, seine Sache sehr gut macht und trotzdem weniger verdient, als Kolleginnen und Kollegen an der gleichen Schule, dann ist es nicht ganz fair. Aber dann würde es eben mehr Sinn machen, wenn man schaut, dass vielleicht die Umschulung erleichtert wird, dass man wirklich bei der PH ansetzt und nicht bei diesem Vorstufenabzug. Das Gesetz jetzt hier für die Einzelfälle zu ändern, scheint uns nicht sehr sinnvoll.
Deshalb wird die SP-JUSO-Fraktion den Vorstoss in beiden Punkten ablehnen und sollte Punkt 1 angenommen werden, werden wir die Abschreibung unterstützen. Merci.