Saltar para o conteúdo principal

Nicole Strahm-Lavanchy · LDP

de
Grosser Rat (BS)17/01/2024Mitglied des Grossen Rates

Nicole Strahm-Lavanchy (LDP): Der Kanton Basel-Stadt verfolgt aktiv seine Klimapolitik mit zentralem Fokus der Reduktion von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor, der etwa ein Viertel der Gesamtemissionen im Kanton ausmacht. In diesem Kontext hat der Regierungsrat am 3. Juli 2019 den Ratschlag Gesamtkonzept Elektromobilität vorgelegt, welcher Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität beinhaltet. Ergänzend dazu hat die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission am 18. März 2021 eine Motion für einen schnellen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos eingereicht. Der Grosse Rat hat diese Motion am 17. November 2021 dem Regierungsrat zur Ausarbeitung einer Vorlage überwiesen. Um den Umstieg auf Elektroautos zu fördern, ist ein ausreichendes Angebot an Ladestationen entscheidend. Daher hat der Grosse Rat auch am 14. April 2021 die Finanzierung von 200 öffentlich zugänglichen Ladestationen auf Allmend genehmigt. Ungefähr die Hälfte dieser Ladestationen sind bereits in Betrieb, weitere werden bis 2026 folgen.

Die Mobilitätsstrategie des Regierungsrats basiert auf dem Ansatz Vermeiden - Verlagern - Verbessern. Im Fokus steht die Förderung der Ladeinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr, der sich weder vermeiden noch auf alternative Verkehrsmittel verlagern lässt. Die Strategie zielt darauf ab, einen signifikanten Anteil des verbleibenden MIV durch elektrisch angetriebene Fahrzeuge abzuwickeln, insbesondere vor dem Hintergrund des Netto-Null-Zieljahres 2037. Im Jahr 2022 hat nur 18 Prozent der neu zugelassenen Fahrzeuge im Kanton und knapp 2,5 Prozent des gesamten Personenwagenbestands keinen Verbrennungsmotor. Angesichts unserer Ziele ist es dringend erforderlich, den Anteil rein elektrisch betriebener Fahrzeuge deutlich zu erhöhen.

Die von der UVEK eingereichte Motion sieht dementsprechend ein Förderpaket von rund 1'000 Ladestationen in staatlichen, öffentlichen Parkhäusern und für etwa 1'000 Ladestationen in privaten, öffentlich zugänglichen Parkhäusern sowie rund 2'000 Ladestationen auf privaten, nicht öffentlich zugänglichen Abstellplätzen vor. Die Kosten sollen verursachendengerecht finanziert werden. Aufgrund dessen, dass rund 85 Prozent der Bevölkerung im Kanton in Mietverhältnissen leben, sind viele Autobesitzende auf die Ausstattung ihres Abstellplatzes mit Ladeinfrastruktur durch die Immobilienbesitzenden angewiesen. Die Grundinstallation ist jedoch kostspielig und rechnet sich erst ab einer bestimmten Anzahl von Elektrofahrzeugen. Dies soll nun gefördert werden.

Gemäss Antrag des Regierungsrats soll nun finanzielle Unterstützung für die Grundinstallation von Ladestationen, ohne die Ladestation selbst, auf privatem Grund in staatlichen und privaten, öffentlich zugänglichen Parkhäusern sowie von Carsharing-Unternehmen auf Allmend gewährt werden. Der Fokus liegt dabei vor allem auf privaten Abstellplätzen und es sollen zudem auch Lademöglichkeiten auf den Abstellplätzen von Arbeitgebern gefördert werden. Ziel ist vermehrt, das Parken von der Allmend auf private Flächen zu verlagern. Da aber in den kommenden Jahren weiterhin auf Allmend geparkt werden wird, wäre es nicht im Sinne der Klimaziele in unserem Kanton, das Laden auf öffentlichem Grund zu erschweren oder zu verhindern.

Der Förderbeitrag beträgt 60 Prozent der Kosten der Grundinstallation, ist jedoch nach oben begrenzt. Auf privatem Grund beträgt die Obergrenze pro Ladepunkt 1’300 Franken, in staatlichen und privaten, öffentlich zugänglichen Parkhäusern maximal 3’500 Franken pro Ladepunkt und bei Carsharing-Parkplätzen auf Allmend höchstens 7’500 Franken pro Ladepunkt. Um Anreize für eine zeitnahe Installation zu schaffen, ist die Förderung bis zum Jahr 2030 befristet.

Diese Installationen kosten. Der Regierungsrat schätzt diese Ausgaben auf maximal 10'8000'000 Franken, wobei diese Ausgaben finanzrechtlich gebunden sind, da ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung besteht. Die Finanzierung soll deshalb durch die Erhebung eines ZEM, heisst Zuschlag für die Elektrifizierung der motorisierten Mobilität, eine neue Abgabe von 2,5 Rappen pro Kilowattstunde auf den an geförderten Ladesäulen bezogenen Strom erfolgen, wobei dann auf die im Moment erhobene Lenkungsabgabe von 5 Rappen pro Kilowattstunde verzichtet wird. Dies um sicherzustellen, dass an diesen Ladesäulen genügend Strom bezogen wird und es daraus auch keine Benachteiligung gegenüber benachbarten Kantonen entsteht, welche keine Lenkungsabgabe kennen.

Mit dem Verzicht auf die Lenkungsabgabe während etwa zehn Jahren ist eine politisch gewollte Anschubförderung der Elektromobilität verbunden. Es sollen möglichst keine mit Benzin oder Diesel angetriebenen Fahrzeuge mehr gekauft werden. Die Einnahmen aus dem ZEM sollen in einen Fonds fliessen, aus dem dann die Förderbeiträge ausbezahlt werden. Es wird erwartet, dass bis 2030 die Ausgaben höher sein werden als die Einnahmen, was zu einer vorübergehenden Unterdeckung des Fonds führen wird. Ab 2031 werden die Einnahmen aufgrund des wachsenden Bestands an Elektroautos dann wieder steigen. Der Fonds wird dann aufgelöst, sobald kumulierte Ausgaben und Einnahmen übereinstimmen. Gerechnet bei einem ZEM von 2,5 Rappen pro Kilowattstunden wird dies voraussichtlich im Jahr 2034 sein.

Die UVEK beantragt nun nach langen, intensiven Diskussionen, das Maximum des ZEM von 2,5 auf 3 Rappen pro Kilowattstunde zu erhöhen, um die Ausgaben schneller zu decken und um die Lenkungsabgabe wieder einzuführen. Dies macht letztendlich ein Jahr in der Bilanz aus. Der Antrag wurde in der Kommission mit einer knappen Mehrheit von 7 zu 5 Stimmen unterstützt. Den Änderungsantrag der Regierung zurück auf die ursprünglichen 2,5 Rappen pro Kilowattstunde und der demzufolge vom Regierungsrat gewünschten Diskussion im Parlament haben wir leider erst einen Monat nach dessen Einreichung erhalten. Dies ist bedauerlich, konnte dieser Antrag in den Fraktionen nicht mehr diskutiert werden. Dies als kleiner Einschub.

Von der Erhebung des ZEM ausgeschlossen bleiben bei Inkrafttreten der neuen Bestimmung bereits bestehende Ladeinfrastrukturen und solche, für deren Erstellung oder Erweiterung keine Förderbeiträge beantragt oder gewährt werden. Ein Wechsel in den günstigeren Tarif, ZEM statt Lenkungsabgabe, wird auch für diese Nutzenden möglich sein. Selbstverständlich kann auch selbst produzierter Strom aus einer Photovoltaikanlage zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden. Die Förderberechtigung ist unabhängig von der Stromquelle. Da die Nutzung von selbst produziertem Strom von Abgaben befreit ist, kann jedoch keine Befreiung der Lenkungsabgabe erfolgen.

Die Umsetzung dieses Ratschlags erfordert eine Teilrevision des Umweltschutz- und des Energiegesetzes Basel-Stadt mit zwei Anpassungen der UVEK im Umweltschutzgesetz. Erstens, § 16c Abs. 2, die Erhöhung des ZEM von 2,5 Rappen pro Kilowattstunden auf maximal 3 Rappen pro Kilowattstunden, und zweitens ein kleiner Zusatz der Ordnung halber im § 17 Abs. 2, Begrenzung der finanziellen Unterstützung von Parkierungsanlagen bei Ladeinfrastrukturen, der Zusatz bis 2030 gemäss § 16b.

Die UVEK empfiehlt dem Grossen Rat mit 7 zu 5 Stimmen, das Maximum des ZEM von 2,5 Rappen pro Kilowattstunden auf 3 Rappen pro Kilowattstunden zu erhöhen und § 16c Abs. 2 des Umweltschutzgesetzes Basel-Stadt diesbezüglich anzupassen. Der Zusatz im § 17 Abs. 2 wurde in der UVEK einstimmig gutgeheissen. Herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen und der Verwaltung für das Engagement und die regen Diskussionen in der UVEK.

Weiter beantrage ich gestützt auf meine Ausführung gemäss § 51 Abs. 2 im Umweltschutzgesetz im Namen der UVEK, die Motion der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission betreffend einem raschen Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos in Basel-Stadt einstimmig abzuschreiben. Nun bin ich gespannt auf die Diskussionen bei uns im Parlament.

Transcrição
bs.recapp.ch
Instituição
Grosser Rat

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0