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Luzia Krempl-Gnädinger · Die Mitte

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Kantonsrat (SG)03/12/2025Mitglied des Kantonsrates

Krempl-Gnädinger-Goldach: Dem Antrag der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Pflegefachfrau und Mitglied des Berufsverbands für Pflegefachpersonen.

Am 28. November 2021 hat die Schweizer Bevölkerung die Pflegeinitiative mit 61 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Am 24. November 2024 hat das St.Galler Stimmvolk das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Teil 1) mit 88 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Gerade einmal ein Jahr nach diesem Entscheid werden die Beiträge wieder gekürzt und die Geltungsbereiche eingeschränkt. Pflegende und der Pflege nahestehende Personen und Gruppierungen sehen M82 als Wortbruch. Die Enttäuschung darüber, dass ein hart erkämpfter Fortschritt bereits wieder beschnitten wird, ist gross. Das Vertrauen in Kantonsrat und Regierung hat sehr gelitten.

Schauen wir die drei Teilmassnahmen genauer an: M82 Bst. a beinhaltet eine Aktualisierung der Zahlengrundlagen auf den Stand der im letzten Jahr getätigten Beiträge. Diese Anpassung kann im Entlastungspaket belassen werden. M82 Bst. b schränkt die Altersgrenze für Beziehende von Beiträgen ein. Sie trifft v.a. junge, ausbildungswillige Menschen, die nach ihrer Erstausbildung wieder in die Abhängigkeit ihrer Eltern kommen, wenn der Lohn für die Lebenshaltungskosten nicht reicht. Von dieser Personengruppe versprechen wir uns eine lange Verweildauer im Beruf. Für in Frage kommende Personen sind verschiedene Faktoren abzuwägen: Beruf mit unregelmässigen Arbeitszeiten, Lohn und in diesem Alter auch die Gründung einer Familie. Es ist zu befürchten, dass sich aufgrund dieser Sparmassnahme einige gegen eine zweite Ausbildung in der Pflege entscheiden. Von der Senkung der Obergrenze von 55 auf 50 Jahre sind mutmasslich nicht viele Personen betroffen. Dementsprechend ist aber auch der Spareffekt klein. M82 Bst. b erfordert eine Gesetzesanpassung, die dem Kantonsrat im Jahr 2026 vorgelegt würde. Bis dahin werden Zahlen zu Betroffenen und über die Höhe des Spareffekts bekannt sein. Ich unterstütze die Streichung dieser Massnahme aus dem Sparpaket.

M82 Bst. c (Reduktion der Ausbildungsdauer auf das gesetzliche Minimum) haben wir bereits bei der Erarbeitung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege diskutiert. Damals wurde die grosszügigere Variante gewählt. Persönlich sehe ich die Vorteile einer verlängerten Ausbildung, aber vor dem Hintergrund dieser Spardebatte verstehe ich auch die Erwartungen an die Empfänger der Gelder, dass sie ihre Ausbildungszeit so kurz wie möglich halten.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen die Gründe der Pflegeinitiative nochmals in Erinnerung rufen und Sie bitten, diese bei der Beurteilung von M82 zu bedenken. Es herrscht bereits heute ein grosser Mangel an Pflegefachpersonen in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Mit der zunehmenden Anzahl betagter Menschen wird sich der Notstand in den kommenden Jahren verstärken. Bis im Jahr 2050 wird sich die Zahl von Menschen mit Demenz verdoppeln. Man rechnet dann mit 300'000 Betroffenen in der Schweiz. Mit Sicherheit werden auch Personen aus diesem Saal dazuzählen. Wir sollten alles nur Mögliche dafür tun, dass sich die Situation nicht weiter verschlimmert. Zum Antrag der SP-GRÜ-GLP-Fraktion bitte ich die Ratsleitung, M82 Bst. b und Bst. c einzeln zur Abstimmung zu bringen.

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sg.recapp.ch
Instituição
Kantonsrat

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0