Nicola Moser
Grossrat Nicola Moser, Die ReKo ist fast einstimmig der Meinung, dass man beim Bezirksgerichtspräsident und beim zukünftigen Vizepräsident, wenn ihr dies so einführen möchtet, nicht mehr an der Wohnsitzpflicht festhalten sollte. Notabene gerade gerade für die beiden Richter, bei allen anderen Richtern finden wir die Wohnsitzpflicht richtig und auch für die Vermittler und die Schlichtungsbehörden. Aber beim Vizepräsidenten und Bezirksgerichtspräsidenten sind wir der Meinung, sollten wir uns öffnen.
Was ist der Grund dafür? Der Bezirksgerichtspräsident. Er ist in unserer Justiz eine absolute Schlüsselperson. Er ist nämlich der einzige Profi, den wir haben, der einzige Profirichter.
Er hat sehr viel Einzelrichterkompetenz, also vielfach entscheidet er einfach selber über einen Fall, ohne dass noch andere Richter mitwirken. Das ist übrigens die Mehrheit der Gerichtsfälle, die einzelrichterlich entschieden werden. Und in dieser Funktion hat man eine absolut enorme Verantwortung. Denn dieses Amt braucht eine Person, die eine ganz klar überdurchschnittliche fachliche Fähigkeit mitbringt, die auch menschlich, tadellose Qualitäten hat.
Und die ReKo ist der Meinung, ob diese Person jetzt in Appenzell wohnt, in Gonten wohnt, in Herisau wohnt oder in St.Gallen wohnt, spielt an sich für sie überhaupt keine Rolle. Das Wichtigste ist, dass wir die beste Person haben für den Amt und dass wir im Bewerbungsprozess, bei uns ist es ja so, es gibt einen Bewerbungsprozess und dann gibt es einen Vorschlag zuhanden vom Grossen Rat. Im Bewerbungsprozess müssen wir einfach die Auswahl unter den besten Kandidaten haben für das Amt. Und gerade für einen zukünftigen Vizepräsidenten mit einem Pensum von 40% vielleicht oder 50% oder 60% macht es aus Sicht der ReKo keinen Sinn, dass man eine fachlich geeignete Person zwingt, bis zum Amtsantritt im Kanton Appenzell I.Rh. einen Wohnsitz zu nehmen. Eben, wenn dies jemand ist, der in Herisau wohnt, aber absolut geeignet ist für diesen Job, dann soll man ihn nicht zwingen, dass er seinen Wohnsitz in den Kanton Appenzell I.Rh. legt.
Das macht ihn nicht zu einem besseren Richter. Wir kennen es ja auch bei anderen Juristen im Kanton, auch zum Beispiel bei den Gerichtsschreibern, die einen sehr wichtigen Job machen. Die wohnen vielfach ausserkantonal, aber erfüllen ihre Aufgabe dadurch. Und darum glaube ich, dass man in der Verordnung noch einmal schauen sollte, ob man vielleicht sogar die Anforderungen des Präsidenten könnte erhöhen, das ist dann in der Verordnung drin, dass man vielleicht zum Beispiel vorschreibt, dass die Person sogar ein Anwaltspatent zwingend braucht. Das ist jetzt aktuell nicht der Fall, aber beim Wohnsitz sollten wir uns öffnen und in dem Sinn stellen wir den Antrag.