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Christian C. Moesch · FDP

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Grosser Rat (BS)26/06/2025

Christian C. Moesch (FDP): Gerne berichte ich Ihnen namens der Gesundheits- und Sozialkommission zum vorliegenden Ratschlag Kantonales Aktionsprogramm Ernährung, Bewegung und physische Gesundheit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie ältere Personen für die Jahre 2025 bis 2028.

Zur Ausgangslage: Nicht übertragbare Krankheiten sind eine grosse gesundheitspolitische, wirtschaftliche und nicht zuletzt gesellschaftliche Herausforderung. Mit einem gesundheitsförderlichen Lebensstil und Prävention liessen sich rund die Hälfte der nicht übertragbaren Krankheiten verzögern oder gar vermeiden. Gemäss Artikel 19 und 20 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung hat die Gesundheitsförderung Schweiz GFCH den gesetzlichen Auftrag, die Gesundheitsförderung und Prävention in der Schweiz zu stärken, weiterzuentwickeln, finanziell zu unterstützen und zu koordinieren.

Die Gesundheitsförderung Schweiz geht mit den Kantonen Verträge zur Zusammenarbeit ein, die daraus resultierenden kantonalen Aktionsprogramme, die sogenannten KAP zielen mit ihren Massnahmen auf die Teilbereiche physische Gesundheit, ausgewogene Ernährung und genügend Bewegung. Die GFCH und die Kantone finanzieren die Programme gemeinsam. Schon lange vor der Einführung der KAP fanden im Kanton Basel-Stadt Projekte in den erwähnten Themenbereichen statt. 2021 bis 2024 folgte das erste allgemeine KAP mit einer übergeordneten Strategie zu Zielgruppen, Themen und Massnahmen.

Das nun folgende kantonale Aktionsprogramm 2025 bis 2028 erfolgt in drei Themenbereichen und vier Massnahmenebenen. Es sind 56 Massnahmen bzw. Projekte geplant, 31 auf Ebene Intervention, sechs auf Ebene Policy, neun bei der Vernetzung und zehn auf Ebene Öffentlichkeitsarbeit. Der zur Durchführung notwendige Head-Count beträgt dreieinhalb Vollzeitstellen.

Die Gesamtkosten des KAP betragen jährlich 1,2 Millionen Franken oder Brutto 4,8 Millionen Franken für die gesamte Laufzeit 2025 bis 2028. Durch die Beteiligung des Bundes sind die effektiven Kosten für den Kanton jedoch geringer und belaufen sich netto über die gesamte Laufzeit auf rund 3,2 Millionen Franken.

Zur Kommissionsberatung: Die Kommission hat den Ratschlag an der Sitzung vom 20. März dieses Jahres behandelt. An der Beratung teilgenommen haben wiederum der Vorsteher des Gesundheitsdepartements sowie der Kantonsarzt und der stellvertretende Leiter der Abteilung Prävention. Grundsätzlich darf ich festhalten, dass die GSK die vorliegende Vorlage begrüsst, sowohl die Fortführung des kantonalen Aktionsprogramms als auch insbesondere dessen Weiterentwicklung durch neue Massnahmen. Diese neuen Massnahmen machen etwa 15 bis 20 Prozent des gesamten KAP aus. Die finanzielle Attraktivität präventiver Massnahmen wird besonders deutlich, wenn man die im Vergleich weit höheren Folgekosten von Erkrankungen betrachtet.

Die GSK erkennt, dass Prävention eine entscheidende Rolle spielt in der Vermeidung oder zumindest Minderung von Leid. Im Verhältnis zu den Aufwendungen für die Behandlung von Folgekrankheiten ist der finanzielle Einsatz im Bereich Prävention jedoch weiterhin sehr gering. Besonders in den Bereichen Bewegung und Ernährung liegt ein grosses Potenzial, da diese Themen weite Teile der Bevölkerung effektiv ansprechen können. Ein zentraler Aspekt der Weiterentwicklung des kantonalen Aktionsprogramms 2025 bis 2028 ist die verstärkte Fokussierung auf die Wirkungsmessung. Dies stellt eine Anforderung der Gesundheitsförderung Schweiz dar. Ergänzend zur bisherigen qualitativen Messung, bei der analysiert wurde, welche Zielgruppen durch welche Massnahmen erreicht werden konnten, sollen zukünftig auch Befragungen der Betroffenen zu den konkreten Auswirkungen der Projekte durchgeführt werden. Durch diese Ausweitung wird das Verhältnis von eingesetzten Mitteln zu den erzielten Ergebnissen besser vergleichbar. Alle Einzelprojekte werden evaluiert, wobei das Departement die Auswahl trifft und sich vorbehält, Projekte einzustellen, sollte deren Wirkung unbefriedigt sein. Die dadurch frei werden Mittel werden in anderen oder neue Projekte umgeleitet.

Die GSK hat zudem zu den Grundsätzen nachgefragt, wie eine gesunde und ausgewogene Ernährung vermittelt werden kann. Dieses Thema steht unter besonderer gesellschaftlicher Beobachtung und wird kontinuierlich hinterfragt. Laut dem Gesundheitsdepartement orientiert sich das KAP grundsätzlich an den Empfehlungen der Gesundheitsförderung Schweiz und der Stiftung Gesundheit und Ernährung Schweiz, beispielsweise an der Ernährungspyramide. Einheitliche Empfehlungen sind jedoch nicht möglich, da sich Ernährungsgewohnheiten je nach Zielgruppe unterscheiden. Die Hinweise für Kinder beispielsweise können nicht eins zu eins auf ältere Menschen übertragen werden. Zudem müssen die Empfehlungen sowie deren Vermittlung einfach und verständlich gestaltet sein, um gezielt bestimmte Gruppen, etwa Kinder mit dem Tellermodell, zu erreichen.

Abschliessend möchte ich auch im Namen der GSK nochmals daraufhin weisen, dass sich der vorliegende Ratschlag auf den Zeitraum 2025 bis 2028 bezieht. Das heisst, er wird nun erst im Jahr im Grossen Rat behandelt, in welchem er bereits zu laufen begonnen hat. Wir empfinden diese nach wie vor als störend, da eine solche Finanzierung üblicherweise bereits im Jahr vor der Beginn der Laufzeit im Parlament behandelt werden soll. Die GSK erwartet daher, dass dem künftig Rechnung getragen wird und die Ratschläge jeweils rechtzeitig dem Parlament vorgelegt werden.

Gestützt auf diese Ausführung beantragt ihn die Gesundheits- und Sozialkommission einstimmig die Zustimmung zur vorliegenden Beschlussvorlage.

Transcrição
bs.recapp.ch
Instituição
Grosser Rat

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0