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Albert Mösler

de
Grosser Rat (AI)20/10/2025Grossrat

Grossrat Albert Mösler, Schwende-Rüte, beschreibt, dass im Gesetz in der Fassung der ersten Lesung folgendes enthalten ist.

Art. 9 Grundsätze Abs.3 Für Velowege von übergeordnetem Interesse kann bei der Fachstelle ein Antrag auf einen Kantonsbeitrag gestellt werden. Der einmalige Beitrag beträgt 50% der Projektkosten.

In der Verordnung der Fassung der ersten Lesung ist folgendes enthalten.

Art. 4 Kantonsbeiträge Abs.1 Der Kanton bezahlt an die Erstellung neuer Velowege von übergeordnetem Interesse Beiträge in der Höhe von 50% der Projektkosten.

Er stellt folgenden Änderungswunsch: Für Velowege von übergeordnetem Interesse kann ein Kantonsbeitrag gewährt werden. Beitragshöhe und formelle Voraussetzungen werden in der Verordnung festgelegt.

Es ist wichtig, die Grundlagen im Gesetz zu regeln und die Details in der Verordnung. Aktuell werden diverse Revisionen in der Gesetzgebung durchgeführt, bei denen man grossen Aufwand betreibt, um genau dies zu regeln. Somit sollte man dies auch bei einem neuen Gesetz bereits einhalten.

Bei grösseren Veränderungen beispielsweise im Bereich der Velowege, kann mit einer Anpassung der Verordnung schneller und bestimmter reagiert werden. Ansonsten müsste eine Anpassung im Gesetz getätigt werden, um auf die Veränderung zu reagieren.

Transcrição
ai.recapp.ch
Instituição
Grosser Rat

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0