Michèle Strähl · FDP
Grosser Rat (TG)29/04/2026
Es liegen 98 Anträge vor. Drei Anträge betreffen die Gesuche von Schweizer Bürgern, 95 Anträge betreffen ausländische Bewerberinnen und Bewerber. Es sind 19 Bewerberinnen und Bewerber, welche die Einbürgerung zusammen mit der Ehepartnerin bzw. dem Ehepartner beantragen. Ebenfalls zur Einbürgerung vorgeschlagen sind insgesamt 26 Töchter und 11 Söhne von schweizerischen und ausländischen Eltern. Sie sind in den Gesuchen ihrer Eltern miteinbezogen. Insgesamt bewerben sich somit 149 ausländische sowie 5 Schweizer Personen um das thurgauische Kantonsbürgerrecht. Die vorliegende Liste beinhaltet weitere Angaben wie Name, Beruf, Staatszugehörigkeit und Alter der Bewerberinnen und Bewerber und deren Ehepartner. Die Berufsbezeichnung entspricht in der Regel der Tätigkeit, welche die Gesuchstellenden zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung ausgeübt haben. Änderungen, soweit sie bekanntgegeben wurden, sind nachgeführt. Die Justizkommission hat sämtliche auf der Liste enthaltenen Gesuche auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen geprüft und festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Einbürgerungen erfüllt sind. Die Justizkommission überprüft insbesondere, ob sich seit der Erteilung des Gemeindebürgerrechts wesentliche Faktoren verändert haben. Die Gesuche von drei Personen wurden zurückgestellt, da nach Ansicht der Justizkommission noch weitere Abklärungen notwendig sind. Für sämtliche auf der Liste aufgeführten Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller liegt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung vor. Die Wohngemeinden haben allen Einbürgerungswilligen das jeweilige Gemeindebürgerrecht, welches Voraussetzung für den Erwerb des Kantonsbürgerrechts ist, verliehen. Das Gemeindebürgerrecht wird jedoch erst wirksam, wenn auch das Kantonsbürgerrecht erteilt worden ist. Ich komme zum Antrag: Die Justizkommission empfiehlt Ihnen einstimmig, die Kantonsbürgerrechtsgesuche Nr. 1 bis 3 von Schweizer Bürgern zu genehmigen. Die 95 Gesuche Nr. 4 bis Nr. 100 – wobei die Nr. 11 und 66 nicht vergeben sind – von Ausländerinnen und Ausländern werden mit 13:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Annahme empfohlen.