Michèle Strähl · FDP
Grosser Rat (TG)29/04/2026
Der Grosse Rat ist gemäss § 40 Abs. 5 der Kantonsverfassung befugt, das Kantonsbürgerrecht zu verleihen. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Die Gesuche um die Erteilung des Kantonsbürgerrechts werden von der Justizkommission zuhanden des Grossen Rates vorberaten. Die dem Grossen Rat per heute vorliegenden Kantonsbürgerrechtsgesuche hat die Justizkommission an der Sitzung vom 2. März 2026 vorberaten, nachdem die entsprechenden Gesuchsunterlagen in den Subkommissionen eingehend überprüft worden sind. Bei der Behandlung der Kantonsbürgerrechtsgesuche standen der Justizkommission Philipp Molls, Chef Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, und Kreshnik Selami, Abteilungsleiter Bürgerrecht, für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Herzlichen Dank auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Bürgerrecht für die gute Vorbereitung der Gesuchsunterlagen. Die Kommission beantragt einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.