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Discurso

de
Grosser Rat (BE)04/06/2025
Christoph Ammann, WEU-Direktor. Was soll ich jetzt sagen? Die Regierung lehnt den Vorstoss von Grossrat Hiltpold immer noch ab, und auch den Vorschlag oder die Idee, dass man mit der Ausbildungspflicht eine wesentliche Verbesserung und damit einen besseren Schutz hinbekommen könnte, sieht die Regierung nicht so.

Nun ist es aber auch nicht so, dass die Regierung die Sorgen der Bevölkerung nicht ernst nehmen und damit auch die Pflicht daraus herleitet würde, dass man die Bevölkerung bestmöglich schützen muss. Selbstverständlich hat die Regierung diese Pflichten, und sie ist aufgefordert, den bestmöglichen Schutz hinzubekommen. Jetzt ist einfach die Frage, welche Massnahmen man trifft.

Ich mache es ähnlich wie Grossrat Lindegger. Ich werde ihm das Zahlenmaterial gerne zur Verfügung stellen, wenn er so gerne Statistiken hat. Ich habe mir minutiös zusammentragen lassen, wie die Entwicklung der Bissvorfälle im Kanton Bern seit der Einführung des Hundegesetzes war, also seit man den liberalen Grundsatz per Gesetz eingerichtet hat, auf Eigenverantwortung setzt und gleichzeitig dem Amt für Veterinärwesen (AVET) – das Amt, das für den Vollzug zuständig ist – die nötigen Möglichkeiten gibt, um im Einzelfall einzugreifen, Massnahmen zu treffen.

Das heisst im schlimmsten Fall für die Hundebesitzerin oder für den Hundebesitzer, dass man ein Tier auch wegnimmt. Ich habe ab und zu eine Beschwerde auf dem Tisch einer Hundebesitzerin oder eines Hundebesitzers, denen man das Tier weggenommen hat und die es nicht begreifen. Aber man macht es dann, wenn tierschutzgesetzliche oder eben hundegesetzliche Grundlagen nicht erfüllt sind. Dann macht man das, und zwar konsequent.

Also, ich habe mir diese Zahlen zusammenstellen lassen, und jetzt stelle ich fest, dass es seit dem Jahr 2007 bis heute keine signifikante Zunahme von Bissvorfällen im Kanton Bern gegeben hat. Es gibt einen leichten Anstieg, und den kann man auch auf den Anstieg der Population zurückführen. Es gibt nämlich mehr Hunde im Kanton. Aber es gibt nicht mehr Bissvorfälle über einen längeren Zeitraum. Auch nicht, wenn man Hunderassen anschaut, gibt es – doch, da gibt es eben Bemerkenswertes.

Ich konnte das Amt nicht tagelang beschäftigen. Ich habe mich beschränkt auf die letzten zwei Jahre, die Jahre 2023 und 2024. Ich habe sämtliche Bissvorfälle, die registriert sind, anschauen und die herausziehen lassen, die zu mittelgradigen Verletzungen oder schweren Bissverletzungen geführt haben. Man stellt fest: Schwere Bissverletzungen gab es in den letzten zwei Jahren knapp zehn.

Interessanterweise findet man darunter auch den deutschen Schäferhund, mit einem Bissvorfall. Und man findet keine Rasse, der mehr als zwei Bissvorfälle zugewiesen sind – keine Rasse. Bei den mittelgradigen findet man unter anderem den Pitbull. Das dürfte Sie nicht überraschen. Vielleicht überrascht: Wir haben zwei Bissverletzungen in zwei Jahren, und das sind gleich viele Bissverletzungen wie durch den Zwergpudel. (Heiterkeit / Hilarité) Dann gibt es auf der gleichen Liste von bis mittelgradigen Verletzungen auch noch den Zwergpinscher. Also, es gibt rund 50 Rassen auf dieser Liste für zwei Jahre, und es ist mehr als die Hälfte dieser Vorfälle, die man nicht einer Rase zuweisen kann, bei der es Mischlinge sind. Ich wüsste nicht, wie ich das umsetzen will.

Wenn man die Kategorisierung nach Tier, wenn man nicht Krähenbühl und Rappa – und wer wurde noch aufgezählt? Das spielt effektiv keine Rolle. Es gibt tatsächlich keine Hinweise darauf, dass bestimmte Rassen oder bestimmte Gewichte eine Rolle spielen würden. Gleiches gilt, wenn man den Blick auch über die Kantonsgrenzen hinweg macht. Wir sind im Kanton Bern nicht auffällig höher mit den Zahlen, als es die Kantone sind, die Massnahmen getroffen haben, die über das hinausgehen, was im Berner Hundegesetz enthalten ist.

Deshalb stellt sich für die Regierung die Frage von Aufwand und Ertrag oder vom zusätzlichen Schutz. Da sehen wir sicher bei einer Ausbildungspflicht nach Rassen absolut keinen Mehrwert, und wir sehen auch nicht, wie wir das im Vollzug machen sollten. Deshalb lehnt die Regierung den Vorstoss Hiltpold ab.

Jetzt, wenn es darum geht, eine generelle Ausbildungspflicht einzuführen, kann das ein Mehrwert sein – kann. Deshalb ist die Regierung bereit, eine Prüfung vorzunehmen. Wir möchten bei den Kantonen, die eine Pflicht kennen, gerne schauen: Was sind das für Angebote? Mit welcher Wirkung und mit welchem Vollzugsaufwand? Denn es ist effektiv nicht so, wie Grossrätin Aebischer am Schluss noch, mit einem Augenzwinkern und hoffentlich nicht ernst gemeint, gesagt hat: Es ist nicht so, dass es gemacht ist mit einer Amicus-Anmeldung und der scheuen Frage, ob man vielleicht einen Nachweis habe.

Es ist doch ein bisschen ein anderer Aufwand. Zuerst einmal geht es darum, dass man das Angebot definiert, dass man das Angebot auch möglich macht, indem es bekannt ist und auch klar ist, dass es eine Pflicht ist. Und dann geht es nicht um die, die es gemacht haben und den Nachweis auf den Tisch legen. Sondern der Vollzugsaufwand fängt dann an, wenn es ein Gestürm gibt. Dann fängt der Vollzugsaufwand an. Das AVET sagt mir, sie brauchen, schon nur, um auf kantonaler Ebene parat zu sein, mindestens zwei bis drei zusätzliche Stellen. Und darin ist der Gemeindeaufwand nicht eingerechnet.

Deshalb wollen wir einen Prüfauftrag, damit wir sorgfältig prüfen können: Wie könnte man ein solches Ausbildungsangebot, wenn es Pflicht werden soll, definieren? Wie vollzieht man es und was kostet es?

Deshalb, Vorstoss Hiltpold: Antrag der Regierung auf Ablehnung. Der andere: Antrag der Regierung auf ein Postulat. Danke.

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tagblatt.gr.be.ch
Instituição
Grosser Rat

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0