Attila Wohlrab · FDP
Grosser Rat (TG)18/03/2026
Ich danke dem Regierungsrat für die ausführliche Beantwortung der Motion. Ich teile seine Einschätzung und spreche mich im Namen der einstimmigen FDP-Fraktion gegen eine Erheblicherklärung aus. Die Motion verlangt einen grundlegenden Eingriff in unser System der Majorzwahlen, entweder durch die Abschaffung des absoluten Mehrs im ersten Wahlgang oder durch die Einführung von Namenslisten im zweiten Wahlgang. Beides erscheint auf den ersten Blick pragmatisch, überzeugt aber bei genauer Betrachtung nicht. Zum ersten Punkt des relativen Mehrs im ersten Wahlgang: Majorzwahlen sind Personenwahlen. Es geht nicht darum, wer am meisten Stimmen erhält, sondern darum, wer von einer Mehrheit der Stimmbevölkerung getragen wird. Das absolute Mehr stellt genau diese demokratische Legitimation sicher. Es verhindert Zufallsmehrheiten, insbesondere bei vielen Kandidaturen, und stärkt das Vertrauen in die Gewählten. Wie der Regierungsrat zu Recht ausführt, fördern Majorzwahlen mit absolutem Mehr zudem Kompromissfähigkeit und Konsens – Werte, die zentral für unser Konkordanzsystem Demokratie sind. Diese rechtspolitischen Überlegungen wiegen deutlich schwerer als mögliche administrative oder finanzielle Einsparungen. Demokratie darf nicht nur unter Effizienzgesichtspunkten beurteilt werden. Zum zweiten Punkt der Namensliste im zweiten Wahlgang: Die gesetzlichen Fristen zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang sind meist sehr eng. Eine zusätzliche Namensliste würde einen erheblichen Mehraufwand verursachen und ist organisatorisch nur schwer umsetzbar. Das sind dann wirklich hohe Kosten. Entscheidend ist aber nicht nur die Praktikabilität, ein zweiter Wahlgang lebt bewusst von der Offenheit. Es sollen weiterhin auch neue Kandidaturen möglich sein. Eine amtliche Namensliste würde diese Offenheit faktisch einschränken und könnte als staatliche Lenkung wahrgenommen werden, selbst wenn es formal neutral ausgestaltet ist. Das Informationsbedürfnis der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ist unbestritten, doch diese Information kann und soll über andere Kanäle erfolgen: durch Medien, Parteien, Homepage der Gemeinde, öffentliche Diskussionen, der von Kantonsrat Reto Ammann angeführte QR-Code und direkte Kommunikation der Kandidierenden, was wir alle kennen. Es ist nicht Aufgabe der Wahlbehörden, diesen Prozess über zusätzliche amtliche Beilagen zu steuern. Zusammenfassend: Unser geltendes Recht ist klar, bewährt und demokratisch gut abgestützt. Es besteht derzeit in unserem System kein Änderungsbedarf. Die Motion löst kein echtes Problem, schafft aber neue: rechtliche, organisatorische und staatspolitische. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag des Regierungsrates und der FDPFraktion zu folgen und die Motion nicht erheblich zu erklären.