Roger Stieger · EVP
Grosser Rat (TG)05/02/2025
Vielen Dank für die Beantwortung dieser Motion. Ich möchte auch denjenigen danken, die im Hintergrund an dieser Arbeit mitgewirkt haben, herzlichen Dank. Im Sommer 2023 stellte mir meine Tochter, die Tourismus und Management studiert, die Frage: "Papa, warum erhebt der Kanton Thurgau keine Kurtaxe? Die meisten Kantone haben doch eine." Eine Ansage, die mich nachdenklich stimmte. Ehrlich gesagt, dachte ich, dass die Kurtaxe oder eine Übernachtungstaxe im Kanton Thurgau eine alltägliche Angelegenheit ist. Warum sollte der Kanton auf eine Steuer verzichten, die bereits international, schweizweit, gesellschaftlich akzeptiert ist? Diese Steuer wird als Zuschlag bei Übernachtungen erhoben und belastet die Thurgauerinnen und Thurgauer einmal finanziell nicht. Vielmehr würde sie sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene zu einer Entlastung führen. Erinnern Sie sich an unsere Chlaussitzung im Dezember 2024? Dort wurden verschiedene Meinungen zur Budgetfinanzierung ausgetauscht – das Hauptthema war das Sparen. Weiter möchte ich daran erinnern, dass der Beitrag zur Tourismusförderung im Dezember 2023 gekürzt werden sollte. Die Planungssicherheit für Thurgau Tourismus reicht von einer Sitzung im Dezember zur nächsten Sitzung im folgenden Dezember. Ist das eine sichere Planung oder Planungssicherheit? Sicherlich kaum. Die vorliegende Motion bietet die Möglichkeit, den Gästen im Thurgau während ihres Aufenthalts zusätzliche Leistungen anzubieten, die Finanzen von Kanton und Gemeinden zu entlasten und Thurgau Tourismus längerfristig und stabil eine finanzielle Grundlage zu ermöglichen. Geschätzter Regierungsrat, ich stimme Ihnen zu, dass diese Vorlage oder diese Motion Fehler enthält, die wir mit unserem damaligen Wissensstand heute nicht mehr so formulieren würden. Die eingereichte Motion bezieht sich auf den Begriff der Kurtaxe oder Lenkungsabgabe und greift somit in ihrem ursprünglichen Sinn zu kurz. Zukünftige gesetzliche Regeln sollten sich auf eine verbindliche und nachhaltige Förderung des Tourismus konzentrieren, anstatt lediglich staatliche Mittel auf die Kurtaxe umzulenken. Der Zweck dieser Motion bleibt jedoch im Sinne der gleiche. Es ist notwendig, sich intensiver mit der Gestaltung einer Tourismusförderungsabgabe auseinanderzusetzen. Die Auflistung auf Seite 3 der Beantwortung erscheint uns nach unseren Recherchen und Rücksprachen mit Thurgau Tourismus unvollständig. Es fehlen verschiedene Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Zweitwohnungen, Schiffsübernachtungen, Ferienwohnungsvermietung und weitere. Ausserdem sind wir der Meinung, dass eine Übernachtungsgebühr von 1.50 Franken oder 80 Rappen definitiv zu niedrig angesetzt ist. Die möglichen Einnahmen könnten sich summarisch gut verdreifachen, sodass erstens Kanton und Gemeinde weniger finanzieren müssen – eine Halbierung der Beiträge –, zweitens Thurgau Tourismus mit einer sicheren Finanzierung wirtschaften kann und drittens eine Mehrleistung für die Gäste den Anreiz bringt, Ferien im Thurgau zu machen. Das ist Wirtschaftsförderung. Hoher administrativer Aufwand ohne wesentlichen Zusatznutzen: Der Regierungsrat warnt ausdrücklich vor den grossen personellen und technischen Strukturen, die aufgebaut und verwaltet werden müssen. Der administrative Aufwand sei zu hoch und lohne sich nicht, resultiert die Beantwortung. Es ist wichtig zu erkennen, dass technische und personelle Aufwände im Verhältnis zum effektiven Gewinn/Nutzen stehen müssen – verstehen Sie: im Verhältnis. Es ist doch in der Sache klar, es wird einen grösseren Verwaltungsaufwand bescheren, aber gleichzeitig werden die Einnahmen verdoppelt bis verdreifacht. Für die Verwaltung der Tourismusförderabgabe ist ein modernes sowie effektives Meldesystem von entscheidender Bedeutung. Es gibt bereits gute und bewährte IT-Lösungen. Schauen wir ein wenig über unsere Kantonsgrenze. Durch ein solches System könnte die Verwaltung zum Beispiel Thurgau Tourismus übertragen werden; einer Organisation, die bereits sehr gut in der Branche vernetzt ist. In verschiedenen Schweizer Destinationen existieren bereits erfolgreiche Beispiele, bei denen sowohl das Meldesystem als auch die Erhebung von Abgaben kostengünstig an ausserhalb der Verwaltung delegiert wurde. Beispiele verschiedener Systeme und Möglichkeiten: Kanton St. Gallen: Beitragshöhe und Vollzug an die Gemeinden delegiert; Region Heidiland: zirka 4'000 Logiernächte – etwa ähnlich, habe ich mir sagen lassen, wie der Thurgau: eine Vollzeitstelle; Winterthur: wird delegiert an "House of Winterthur"; Schaffhausen, hat nochmals eine andere Möglichkeit: Verwaltung an das Meldewesen mit der Polizei gekoppelt, 138'000 Logiernächte, basiert auf einer Selbstdeklaration, Verwaltungsaufwand sei übersichtlich. Standpunkt der Verbände: Die Mehrheit der Verbände hat einer gesetzlichen Regelung zugestimmt: Statt einer Umverteilung sollte es gezielte Förderung für Tourismus Thurgau geben. Hier besteht ein bekannter Konflikt zwischen der eingereichten Motion und dem heutigen Wissensstand, den wir in der Zwischenzeit gesammelt haben. Es fordert von Ihnen eine gewisse Weitsicht. Wie oft haben Sie einer Motion zugestimmt, bei der die inhaltlich formulierten Aussagen unklar waren? In der Kommissionsarbeit wird das Gesetz geschmiedet. Im Titel dieser Motion steht ja auch "im Rahmen eines Tourismusförderungsgesetzes". Das ist zwingend die Grundlage, das ist das Ziel. Wenn Sie dieser Motion zustimmen, so lassen Sie uns gemeinsam ein Gesetz zur Tourismusförderung entwickeln, das viele Bedürfnisse berücksichtigt. Lassen wir dabei das bereits Erlernte und die gewonnene Erkenntnis einfliessen. Unser Ziel ist es, dass unser Kanton im Bereich Tourismus eine signifikante Wachstumsrate erzielen soll, dass eine Wirtschaftsförderung bewirkt wird. Das Ziel ist – nochmals – erstens, dass Kanton und Gemeinde weniger finanzieren müssen – eine Halbierung, nicht keine Halbierung; zweitens, dass Thurgau Tourismus auf einer sicheren Finanzierung wirtschaften kann; drittens, dass eine Mehrleistung für die Gäste den Anreiz bringt, Ferien im schönen Thurgau zu machen – verstehen Sie, mehr Ferien im Thurgau zu machen. Bringen Sie uns mit Ihrer Zustimmung auf Kurs in die Gesetzesschmiede, danke.