Urs Schrepfer · SVP
Grosser Rat (TG)05/05/2021
Die Botschaft des Regierungsrates ist sehr umfassend und klärend. Sie zeigt die Notwendigkeit eines kantonalen Gesetzes über die öffentliche Statistik auf. Für die Kommission war es unbestritten, dass der Kanton Thurgau eine Rechtsgrundlage benötigt, welche die Nutzung bestehender Daten ermöglicht und den Umgang mit Daten sauber regelt. Verschiedene Themen wurden in der Kommission eingehend diskutiert. So wurde beispielsweise die Frage nach künftigen Mehrkosten angesprochen. Diesbezüglich war die Antwort klar, dass durch das Gesetz weder in der Verwaltung noch für die Gemeinden oder die Wirtschaft zusätzliche Aufwendungen entstehen werden. Kritisch wurde auch der Einbezug von Versichertennummern beim Austausch von Daten und der Begriff "öffentliche Statistik" hinterfragt. Die ausführlichen Erklärungen hierzu sind in der erwähnten Botschaft zu finden. In der 2. Lesung wurde ein Antrag, das Gesetz in "Gesetz über die kantonale Statistik" umzubenennen, mit 14:1 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass der Begriff "öffentliche Statistik" ein fester und umfassender Begriff sei. Die Kommission behandelte das Geschäft in einer Sitzung und empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, auf die Gesetzesvorlage einzutreten.