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Discurso

de
Stadtrat (BE)15/02/2024

1. FIKO: Artikel 3 Absatz 2, Buchstabe b. die personelle Aufsicht über die Leitung der Finanzkontrolle;

sowie ein neuer Art. 6a

(neu) Art. 6a Aufsicht

1 Aufsichtsbehörde über die Leitung der Finanzkontrolle ist die Finanzkommission.

2 Die Finanzkommission nimmt vor der Anordnung von aufsichtsrechtlichen Massnahmen Rücksprache mit dem Finanzkontrollgremium.

2. FIKO:

Mitglieder mit beratender Stimme nehmen Einsitz im Finanzkontrollgremium sind:

a. die Leitung der Finanzkontrolle;

b. die Geschäftsleitung der Finanzkommission;

c. die Leitung der Stadtkanzlei.

3 Jedes Mitglied hat eine Stellvertretung.

4 Die Kommissionen und der Gemeinderat bestimmen ihre Vertretungen und Stellvertretungen gemäss Absatz 1 und 2 jeweils für eine Legislaturperiode.


4. FIKO:

1 Das Reglement tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.

2 Die Finanzkontrolle nimmt ihre Arbeit per 1. Januar 2025 auf.

Antrag FIKO 2. Lesung, Ergänzungsantrag:

Der Globalkredit 2025 und der AFP ab 2026 der Dienststelle Stadtrat (PG0100100) sind um Fr. 10'000.00 zu erhöhen, um die zusätzlichen Kosten für das Finanzkontrollgremium zu decken.


Transcrição
bern.recapp.ch
Instituição
Stadtrat

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0