Seraphine Iseli · Grünes Bündnis
Seraphine Iseli (GB) für die Kommission: Heute werden wir über den Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für das Jahr 2024 und im nächsten Traktandum auch jenen der Fach- und Aufsichtsstelle Datenschutz zur Kenntnis nehmen, wie ich gerade erfahren habe. Wir hätten ihn euch gerne als positiv zur Kenntnisnahme empfohlen, aber so empfehlen wir ihn euch zur Kenntnisnahme. Wie in den letzten Jahren bietet der Bericht einen sehr spannenden Einblick in die Arbeit der Ombudsstelle, einerseits mit dem Schwerpunktthema, aber auch mit den Fällen in die Praxis, die nach verschiedenen Dienststellen geordnet sind. Neu ist dieses Jahr, dass es eine Übersichtsseite gibt, wo man ein paar Zahlen zu diesem Berichtsjahr sieht. Mit dieser würde ich auch gerne beginnen. Es wird aufgezeigt, dass im Jahre 2024 wiederum ein Rekord an bearbeiteten Fällen verzeichnet wurde. Es waren 319 Fälle, die 2024 in der Ombudsstelle behandelt wurden, das sind 50 Fälle mehr als letztes Jahr. Im Vergleich zum letzten Jahr sind vor allem die verwaltungsexternen Fälle angestiegen, die verwaltungsinternen blieben auf dem gleichen Level wie im Jahr 2023. Und ein Drittel der Fälle wurden innerhalb von 20 Tagen abgeschlossen und ein weiterer Drittel innerhalb von 2 Monaten. Dieses Jahr war das Schwerpunktthema im Berichtsjahr "Behördliches Ermessen: eine Einordnung". Das Thema widmet sich der zentralen Herausforderung für die Verwaltung, die sich nicht nur an gesetzliche Vorgaben halten muss, sondern im Einzelfall auch im Sinne von Recht und Billigkeit entscheiden soll. Das gehört eben zu den gesetzlichen Vorgaben, die sie hat. Die Ombudsstelle stellt dabei fest, dass Verwaltungsbehörden oftmals aus der Befürchtung vor Ungleichbehandlung oder vor der Schaffung von Präzedenzfällen auf die Ausübung dieses Ermessenspielraums verzichten, obwohl sie eben dazu verpflichtet wären, die gesetzlichen Spielräume auszuschöpfen, dort, wo es angebracht ist. Die Ombudsstelle fordert deshalb, ich zitiere aus dem Bericht, "eine mutige und bürgerfreundliche Ausübung des Ermessens, die der individuellen Situation der Bürgerin gerecht wird und gleichzeitig die Rechtmässigkeit sowie die Gleichbehandlung gewährleistet." Im Namen der GPK möchte ich mich sehr herzlich bei Mirjam Graf und ihrem Team bedanken. Und, wie gesagt, wir würden den Bericht gerne positiv zur Kenntnis empfehlen. Dieser Bericht ist wie jedes Jahr sehr spannend.