Beat von Wartburg
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- Grosser Rat (BS)
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- Kleinbasel
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- Perfil oficial
- Sexo
- Masculino
- Idioma
- Alemão
- Órgão de origem
- BS
- Registo atualizado
- 09.08.2026
- Primeira importação
- 14.08.2025
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- —Metrobasel, Basel · Mitglied VorstandFührung und AufsichtGrosser Rat
- —Piandanello SA, Basel · Präsident VerwaltungsratFührung und AufsichtGrosser Rat
- —Stiftung Basler Dybli, Basel · Präsident StiftungsratFührung und AufsichtGrosser Rat
- —Stiftung im Grünen, Münchenstein · Mitglied StiftungsratFührung und AufsichtGrosser Rat
- —Stiftungsstadt Basel, Basel · Mitglied VorstandFührung und AufsichtGrosser Rat
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Es mag sein, dass man sich manchmal wundert, was und wer alles durch den Swisslosfonds finanzielle Unterstützung erhält, es mag auch sein, dass man gewisse Absagen nicht immer versteht, aber die vorliegende Motion schüttet das Kind mit dem Bade aus. Die Verordnung verpflichtet den Swisslosfonds klar, gemeinnützige oder wohltätige Zwecke zu unterstützen, und das tut er auch. Das zeigt schon ein Blick in die Liste der bewilligten Beiträge. Das von David Trachsel erwähnte Beispiel ist gemeinnützig und wohltätig. Sexuelle Gesundheit Schweiz ist ein Verein, der von einer Stiftung getragen wird, die Trägerschaft ist also doppelt gemeinnützig. Wo ist das Problem? Der Swisslosfonds ist transparent. Die Verordnung ist publiziert, zusammen mit einer Beschreibung der Basler Praxis, in der die Ausschlusskriterien sowie die Spielregeln deklariert sind. Ausserdem werden sämtliche Beiträge und eine thematische Gliederung veröffentlicht. Dass überdies rund 50% der jährlich zwischen 400 und 500 Gesuchen positiv beantwortet werden, wir also eine sehr hohe Zuspruchsquote haben, zeugt von einer grosszügigen Handhabung des Förderinstruments. Ausserdem ist die Governance insofern sichergestellt, als nicht die bearbeitende Stelle und auch nicht die Departementsvorsteherin, sondern die ganze Regierung über die Förderbeiträge entscheidet. Die Einführung eines Beschwerderechts und einer Karenzfrist würde die effiziente Förderpraxis enorm erschweren und verlangsamen, um nicht zu sagen lahm legen. Das Beispiel Ukraine zeigt, dass Beiträge in Notfallsituationen schnell gesprochen werden müssen. Könnte man gegen jeden gesprochenen Beitrag Beschwerde erheben, würde dies nicht nur die Kompetenzen des Regierungsrats beschneiden, sondern auch einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und die Einrichtung einer neuen unabhängigen Beschwerdeinstanz bedeuten. Möchte David Trachsel wegen einem Beitrag von Fr. 7'000 tatsächlich eine ganze Beschwerdeprozedur in Gang setzen? Ausserdem wäre der nächste Schritt dann wohl, dass auch gegen abgelehnte Gesuche Beschwerde erhoben werden kann. Das alles ist nicht verhältnismässig und zielführend. Die Fraktion der LDP bittet Sie deshalb, die Überweisung der Motion abzulehnen.
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Das Anliegen der Motion Brigger ist sympathisch. Wer möchte nicht klare Definitionen, wer möchte nicht preisgünstig wohnen und wer möchte sich nicht für gemeinnützigen Wohnungsbau aussprechen? Aber die Motion hat für Basel, die Wohnbautätigkeit und die Arealentwicklung gravierende Nachteile, weil sie künftig für alle Bebauungspläne greifen soll und weil René Brigger noch mehr will. Als Mitglied des Initiativekomitees Basel baut Zukunft möchte er die von ihm gewünschte Definition bis auf 50% der Bruttogeschossflächen angewendet sehen, dies ganz im Widerspruch zu seiner eigenen Motion, worin er schreibt, dass es nicht um die Festlegung eines bestimmten Anteils von preisgünstigem Wohnungsbau gehe, ja dass der Anteil weiterhin im Einzelfall festgesetzt werden müsse. Dass die Definition, welche die Motion Brigger verlangt, einen ganz engen Zusammenhang mit der Initiative Basel baut Zukunft hat, ist offensichtlich und die Regierung wünscht ja auch, die beiden Geschäfte zeitgleich und aufeinander abgestimmt zu behandeln. Warum ist die Definition von preisgünstigem Wohnraum gemäss Wohnraumförderungsgesetz für die Basler Gesetzgebung falsch? Der Bund will erklärtermassen mit seinem Gesetz günstige Mietzinsen für wirtschaftlich oder sozial benachteiligte Personen. Darum bezieht sich die Definition des preisgünstigen Wohnraums ausschliesslich auf den subventionierten, gemeinnützigen Wohnungsbau, der mit Direktdarlehen, Fonds-de-roulement-Darlehen und Bürgschaften unterstützt werden soll. Bezieht man sich also auf dieses Gesetz, schafft man faktisch ein Monopol für die gemeinnützigen Wohnbauträger, Genossenschaften, Wohnbaustiftungen, gemeinnützige AG's, die auf Rendite verzichten können. Das heisst, mit dieser Definition werden jene von der Erstellung von preisgünstigem Wohnraum ausgeschlossen, die dies ohne staatliche Hilfe tun würden, zum Beispiel gewinnstrebige Pensionskassen, die händeringend nach Anlagemöglichkeiten auch mit bescheidenen Renditen für uns alle als zukünftige Rentnerinnen und Rentner suchen. Dabei ist doch wichtig, dass der preisgünstige Wohnraum überhaupt erstellt wird, ob von gewinnstrebigen Wohnbauträgern oder gemeinnützigen ist letztlich unerheblich, ausser man möchte mit dieser Motion seine eigene Klientel bedienen und ihr einen Zugriff auf das Grundeigentum Dritter ermöglichen. Die Regierung hat 2020 in ihrer Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Georg Mattmüller aufgezeigt, dass die Kostenmiete gemäss eidgenössischem Wohnraumfördergesetz zu höheren Mieten führen kann als die Berechnung des Mietzinses nach Basler Modell, wie der Regierungspräsident soeben ausgeführt hat. Warum also sollen wir mit dem Kostenmietmodell höhere Mieten akzeptieren als möglich wären, wenn wir doch preisgünstig sein wollen? Wollen wir das wirklich? Kostenmiete soll langfristig die Mieten auf gleichem Niveau halten und von der Marktmiete abkommen. Aber ist das erstens sinnvoll und zweitens nötig? Ein Blick auf die Preisentwicklung zeigt, dass der Median in Basel von 2015 bis 2021 von Fr. 230 pro Quadratmeter lediglich um drei Franken auf Fr. 233 gestiegen ist. Basel liegt damit im unteren Mittelfeld der Schweizer Städte. In Genf kostet der Quadratmeter Fr. 376, danach kommen Lausanne, Zürich, Winterthur, Luzern und erst dann Basel. Kommt hinzu, dass die Mieten bei gewinnstrebigen Bauträgern mit dem im neuen Wohnschutzgesetz vorgesehenen Mietdeckel ohnehin kaum eine Entwicklung durchmachen können. Gemäss den Initianten von Basel baut Zukunft würden bei der Kostenmiete die Bodenpreise und die Marktsituation nicht berücksichtigt, denn es heisst zentral, dass maximale Investitionskosten, Land- und Baukosten vorgegeben würden und kein Gewinn abgeführt werde. Dies greift sehr tief in die Eigentumsrechte ein und entwertet das Grundeigentum massiv. Im Hinblick auf die verschiedenen Arealentwicklungen, mit Blick auf die Initiative Basel baut Zukunft, die bei Arealentwicklungen 50% der Bruttogeschossflächen, also auch der gewerblich und anders genutzten Flächen das Kostenmietmodell fordert, ist die Definition von preisgünstigem Wohnraum besonders virulent. Sollen private Investoren gemäss Motion Brigger faktisch gezwungen werden, nur noch hochpreisigen Wohnraum zu erstellen, weil sie den Rest an gemeinnützige Bauträger abtreten oder selbst Genossenschaften und Wohnbaustiftungen gründen und diese querfinanzieren müssen? Soll es auf den Entwicklungsarealen also nur noch hochpreisigen Wohnraum einerseits und preisgünstigen andererseits geben? Ist dies im Sinne der sozialen Durchmischung und im Sinne des Mittelstandes? Und warum soll eine noch so bescheidene Rendite des Teufels sein? Renditenlose Kostenmiete vorzuschreiben trifft nicht nur Konzerne und globales Kapital, wie uns auf der Website von Basel baut Zukunft weisgemacht wird, sondern das trifft alle Pensionskassen ohne überrissene Renditeerwartungen und auch gemeinnützige Stiftungen, wie die CMS. Erlauben Sie mir dazu ein paar Ausführungen. Die CMS unterscheidet in ihrem Portfolio zwischen Liegenschaften mit Kostenmiete und Renditeobjekten. Liegenschaften mit Kostenmieten sind jene Liegenschaften, die der Umsetzung des Stiftungszwecks dienen, zum Beispiel die Basler Papiermühle, das Union, das Lola, das Cartoonmuseum usw. Auf den übrigen Liegenschaften erzielt die Stiftung eine meist moderate Rendite, mit der sie im Gegenzug ihre Förderschwerpunkte für das soziale, kulturelle und ökologische Basel finanziert. Um ihren Stiftungszweck umsetzen zu können, ist die CMS deshalb zu 80% auf die Einnahmen aus ihren Liegenschaften angewiesen, also auf eine Rendite. Die CMS ist überdies durch ihren Stifter verpflichtet, ihr Vermögen zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften. Dabei ist sie sicher nicht gegen genossenschaftlichen Wohnbau, im Gegenteil, 56% der Wohnungen auf CMS-Land, das heisst 655 Wohnungen werden von acht Genossenschaften vermietet und auch im Dreispitz Nord, im M-Parc und Obi soll rund ein Drittel genossenschaftlicher Wohnraum entstehen. Aber mehr macht keinen Sinn und kann sich die CMS schlicht nicht leisten. Denn wie soll die Stiftung künftig mit der vorliegenden Definition von preisgünstigem Wohnraum mit dem Wohnschutzgesetz, mit den Mietdeckeln, der Initiative Basel baut Zukunft nachhaltige Erträge zum Beispiel aus der Transformation des Dreispitz für ihre Fördertätigkeit erzielen, ja wie überhaupt die Transformation des Dreispitz finanzieren, wie ihr Vermögen nachhaltig bewirtschaften? Fazit: Die vorliegende Motion behindert den preisgünstigen Wohnungsbau, schliesst nicht gemeinnützige Wohnbauträger selbst mit geringen Renditeerwartungen von preisgünstigem Wohnungsbau aus und öffnet die Schere zwischen preisgünstigem Wohnraum und kommerziellem teuren Wohnraum zusätzlich. Das kann nicht im Interesse der sozialen Durchmischung, nicht im Interesse der Basler Bevölkerung sein. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der LDP-Fraktion und im Sinne einer sinnvollen, zukunftsgerichteten Basler Wohnbaupolitik, die Motion Brigger abzuschreiben.
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Mein Votum wird etwas kulturaffiner sein als das von Joël Thüring. Bei der Umsetzung der Trinkgeldinitiative einerseits auf rechtlicher Ebene im Kulturfördergesetz, andererseits in der Praxis gab und gibt es ein paar Knackpunkte. Was ist überhaupt unter Jugendkultur, auch Alternativ-, Pop- oder Subkultur zu verstehen? Welche bisher bereits unterstützten Institutionen und Projekte sollen künftig darunterfallen und welche neuen Förderformate soll es geben, welche Projekte, Initiativen, Organisationen sollen neu unterstützt werden? Wie geht man mit einem sich verändernden Kulturbudget mit dem 5%-Anteil um und schliesslich, wie finanziert man das Ganze? Zur Definition: Obwohl der Doppelbegriff Jugend- und Alternativkultur ein bisschen den Charme vergangener Zeiten atmet und viele Fragen aufwirft, ist er für das Kulturfördergesetz ein richtiger und pragmatischer Ansatz, zumal er damit alle Kulturformen, die experimentell und innovativ sind, die institutionell nicht oder zu wenig etabliert sind oder die bisher nicht oder zu wenig im Fokus der Förderung und der Öffentlichkeit stehen mitmeint. Diese inhaltliche Offenheit und Zukunftsfähigkeit ist wichtig, und die vorgelegte textliche Ergänzung des Kulturfördergesetzes stellt dies in diesem Sinn gesetzlich sicher. Der zweite Knackpunkt ist die Frage, welche Institutionen vollumfänglich in den Geltungsbereich der Jugend- und Alternativkultur fallen. Das PD hat diesbezüglich eine Liste zusammengestellt und eine weitere für Institutionen, welche bloss mit einem Drittel der Tätigkeit in den Geltungsbereich der Jugend- und Alternativkultur fallen. Über diese Listen könnte man natürlich diskutieren. Aber ich meine, das PD hat auch hier vernünftig und pragmatisch gehandelt und eine Anpassung, Erweiterung oder Kürzung der Listen sollte auch künftig möglich sein. Dass die Regierung eine schrittweise Erhöhung des Kulturbudgets vorschlägt und anschliessend einen vierjährigen Betrachtungshorizont, entspricht ebenfalls einer realistischen wie pragmatischen Sicht. Eine Umverteilung und somit Kürzung der Mittel für andere Kulturbereiche und Akteure wäre wohl sehr schwierig umzusetzen. Auch der vierjährige Betrachtungshorizont ist sinnvoll, wie im Bericht der BKK dargelegt und gut begründet. Bleibt die Frage der neuen Handlungsfelder. Die Clubförderung, die Programmförderung für Off-Spaces und Plattformen, die Förderung von Netzwerken sowie die Entwicklungs- und Recherchebeiträge. Diese Handlungsfelder scheinen uns grundsätzlich sinnvoll, noch wichtiger ist der LDP aber, dass die Mittel langfristig nicht in Dauersubventionen fliessen sondern flexibel einsetzbar sind. Hier teilt die LDP die Meinung der Initianten, die darauf hinweisen, dass keine neuen administrativen Förderstrukturen aufgebaut, keine neuen Strukturen geschaffen, sondern vor allem bestehende unterstützt werden sollten. Es brauche, so die Initianten, niederschwellige Förderung, flexible Beiträge, auch Infrastrukturbeiträge zum Beispiel zum Lärmschutz. Da die neuen Handlungsfelder mit gesonderten Ratschlägen definiert und finanziert werden, sind eine kulturpolitische Bewertung und allfällige Anpassungsmöglichkeiten sichergestellt. Die LDP-Fraktion folgt der Regierung und der BKK und bittet Sie, der vorgelegten Änderung des Kulturfördergesetzes zur Umsetzung der Trinkgeldinitiative zuzustimmen.
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Mit ihrer Beratungs- und Informationsstelle und den beiden anderen Angeboten im Integrationsbereich leistet die GGG für die verschiedensten Zielgruppen, vor allem natürlich die Migrationsbevölkerung im Interesse des Kantons eine sehr wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Die Fraktion der LDP dankt der GGG für ihr Engagement und die Professionalität des Angebots und bittet Sie, dem Ausgabenbericht zuzustimmen.
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- Versão 101.01.2025 – 16.04.2026
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Dados: OpenParlData · CC BY 4.0