Simone Dietrich-Huber
- Função
- Grossrätin
- Parlamento
- Grosser Rat (AI)
- Círculo eleitoral
- Schwende-Rüte
- Número de assento
- 25
- Página do Parlamento
- Perfil oficial
- Sexo
- Feminino
- Idioma
- Alemão
- Morada
- Schümmelers, Befigstrasse 19
9050 Appenzell Steinegg
- Órgão de origem
- AI
- Registo atualizado
- 15.08.2026
- Primeira importação
- 14.08.2025
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- DiscursoDiscursoGrossrätinGrosser Rat
Grossrätin Simone Dietrich-Huber,
Grossrätin Simone Dietrich-Huber unterstützt den Antrag der BauKo. Das vorliegende Einführungsgesetz enthält wichtige Verfahrensbestimmungen, die es dem Kanton und den Bezirken ermöglichen sollen, ein attraktives Velowegnetz auszuscheiden. Sie ist überzeugt, dass die Bedürfnisse der velo- und mountainbikebegeisterten Bevölkerung gehört wurden und dass sich die zuständigen Instanzen darum bemühen werden, die bisher sehr bescheidenen Mountainbikerouten zu verbessern und im Sinne einer Positivplanung in den Velonetzplan aufzunehmen. Man muss sich aber bewusst sein, dass dies sicher einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Bei Annahme des generellen Verbots des Befahrens von Wanderwegen ausserhalb des Netzplanes, wie es die Standeskommission in Abs. 2 von Art. 14 vorschlägt, ist das Mountainbiken in der Zwischenzeit im Kanton Appenzell I.Rh. faktisch verunmöglicht. Daran ändert auch der neu angedachte Art. 15 nichts, welcher das vorübergehende Befahren der beschilderten Velorouten erlaubt. Das Wanderwegnetz bietet sowohl dem einheimischen Bike-Nachwuchs als auch der erwachsenen Bevölkerung hervorragende Möglichkeiten für ein verantwortungsvolles und naturverträgliches Biken. Dieses Potenzial sollte genutzt und nicht durch ein unnötiges Verbot eingeschränkt werden. Das Bundesgesetz über die Velowege hat nämlich gerade zum Zweck, in der ganzen Schweiz ein zusammenhängendes, sicheres und attraktives Netz von Velowegen zu schaffen und damit den Veloverkehr zu fördern. Es verpflichtet Bund und Kantone, ein solches Velowegnetz zu planen, zu erstellen und zu unterhalten. Das Strassenverkehrsgesetz hingegen regelt den Verkehr und das Verhalten auf den öffentlichen Strassen - dazu gehören auch die Wanderwege. Entsprechend kommen auf Wanderwegen beide Rechtsbereiche zur Anwendung. Das Bundesgesetz über die Velowege legt aber bewusst nicht fest, wo Mischverkehr zulässig ist oder welche Verkehrsregeln gelten. Eine solche Verkehrsregelung im kantonalen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Velowege ist daher schlicht unnötig. Zudem ist nach wie vor ungeklärt und deshalb fraglich, ob die von der Standeskommission vorgeschlagene generelle Regelung in Art. 14 Abs. 2 überhaupt bundesrechtskonform wäre.
- DiscursoDiscursoGrossrätinGrosser Rat
Grossrätin Simone Dietrich-Huber, Schwende-Rüte, unterstützt den Rückweisungsantrag von Grossrat Christoph Wetter. Mit dem von der Standeskommission vorgeschlagenen Art. 14 Abs. 2 wird das Befahren von Wanderwegen ausserhalb der gekennzeichneten Gebiete grundsätzlich untersagt. Angesichts der begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen der Bezirke ist davon auszugehen, dass primär die bestehenden Wege in den Netzplan übernommen werden. Eine nennenswerte Erweiterung der neuen Bike-Routen ist kaum zu erwarten. Dies bestätigt auch eine gut recherchierte Maturaarbeit aus dem Jahr 2018. Leider sind die letzten offiziellen Bikerouten 14 Jahre vorher aufgenommen worden, inzwischen sind also etwa 20 Jahre vergangen, ohne dass neue Routen geschaffen worden wären. Von den heute bestehenden Bike-Routen verlaufen 75% über Asphalt, 20% über Schotterwege und lediglich 5% über Wiesen. Waldwege oder sogenannte Single-Trails kommen praktisch nicht vor. Selbst bei nicht bikenden Personen ist ersichtlich, dass das Angebot den Bedürfnissen kaum gerecht wird. Sie spricht nicht von Downhill-Bikerinnen und Bikern oder Rücksichtslosen, sondern von Familien mit Kindern, die einfache Naturwege mit moderaten Herausforderungen befahren möchten. Auch der lokale Bikeverein mit seiner Jugendorganisation gehört zu dieser Nutzergruppe. Diese bringen Verständnis dafür auf, dass das Biken im Alpstein oder in besonders geschützten Gebieten verboten wird. Wenn es jedoch auf allen anderen Wanderwegen pauschal untersagt wird, wird das Biken im Kanton Appenzell I.Rh. praktisch verunmöglicht. Dabei ist festzuhalten, dass Bikerinnen und Biker für ihr Hobby keine teure Infrastruktur wie andere Sportarten benötigen. Das bestehende Wanderwegnetz bietet bereits eine attraktive Grundlage für ein verantwortungsvolles und naturverträgliches Biken. Dieses Potential sollte genutzt und nicht durch ein generelles Verbot blockiert werden.
- Discurso
- Discurso
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- Parlament (Legislativrat)
- Kommission
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- Versão 101.01.2025 – 31.12.2199
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