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Ueli Keller

Ex-membro
Die GrünenGRÜNE
Grosser RatWeinfelden

Mandato
Partido
Die GrünenFonte: GRÜNE
Grupo parlamentar
GRÜNE
Círculo eleitoral
Weinfelden
Página do Parlamento
Perfil oficial
Dados pessoais
Sexo
Masculino
Nascido/a em
20. April 1990
Profissão
Sozialpädagoge, Sozialarbeiter BSc
Contacto
Correio eletrónico
ueli.keller@posteo.ch
Morada
Schottengasse 6
9220 Bischofszell
Referências e fonte
Órgão de origem
TG
Registo atualizado
19.08.2026
Primeira importação
14.08.2025
Interesses

Não há interesses registados.

Credenciais de acesso

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Discursos(15)
  1. Kantonsrat
    Discurso
    Grosser Rat
    Vielen Dank für die Einreichung der Motion und deren Beantwortung. Mir scheint es wichtig, zu erwähnen, dass Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Personen und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung – also die Personengruppe, von der hier die Rede ist – nicht nach Sozialhilfeansätzen unterstützt wird. Wir haben das gehört. Wie es unter diesen Umständen möglich sein soll, Geld ins Ausland zu schicken, kann ich nicht nachvollziehen. Zudem handelt es sich um eine vergleichsweise kleine Personengruppe. Die Flüchtlingshilfe kommt darum zum Schluss, dass abgesehen von Einzelfällen nicht davon ausgegangen werden kann, dass Geld in nennenswertem Umfang von dieser Personengruppe ins Ausland fliesst. Der Effekt dieser Motion dürfte daher, abgesehen vom Ärger für die Betroffenen, eher symbolisch bleiben. Der Regierungsrat kommt in seiner Beantwortung aber zum Schluss, dass es durchaus andere, positive Nebeneffekte gibt: Zum Beispiel, dass es für die Sozialdienste einfacher ist, Geld elektronisch zu überweisen als bar auszuzahlen, und dass es für Betroffene hilfreich sein kann, wenn sie auch die Möglichkeit haben, elektronisch zu bezahlen. Doch genau dafür wäre doch die logische und sinnvollste Lösung, das Geld in Zukunft ganz einfach auf ein normales Konto zu bezahlen und nicht, wie hier vorgeschlagen, auf eine Bezahlkarte. Damit reduziert sich der Aufwand für den Sozialdienst, die Integration wird gefördert, und es wird verhindert, dass wir etwas unnötig kompliziert machen. Allerdings wurde das Motionsanliegen ja zu grossen Teilen schon umgesetzt. Die zu klärende Frage bleibt einzig, ob auch Gemeinden zur Nutzung der Bezahlkarte verpflichtet werden sollen. Wir GRÜNEN bleiben skeptisch, wenn es darum geht, Symbolpolitik auf Kosten von Geflüchteten zu machen und werden die Motion darum grossmehrheitlich ablehnen.
  2. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Ich möchte dem zuständigen Regierungsrat für die Vorarbeiten zu diesem Geschäft und der Kommissionspräsidentin für die Führung der Kommission danken. Zwei mir wichtige Punkte möchte ich hervorheben: Als erstes ist es wichtig, dass die Angestellten des Sozialversicherungszentrums trotz der Ausgliederung aus der kantonalen Verwaltung und der Überführung in die neue SVA Thurgau keine anstellungsrechtlichen Nachteile erfahren. Das scheint mit dem vorliegenden Entwurf einigermassen gelungen zu sein. Weiter konnte auch beim Thema Entschädigung der Verwaltungskommissionsmitglieder eine pragmatische Lösung gefunden werden. Die Entschädigungen werden an die Besoldung des Regierungsrates gekoppelt. Damit muss sie in Zukunft nicht mehr separat angepasst werden. Zudem wird die Höhe der Entschädigung so ausgestaltet, dass sie den Aufgaben entsprechend angebracht ist. Dem Kommissionsbericht konnte entnommen werden, dass das Geschäft eine gewisse Dringlichkeit hat, dass baldmöglichst mit den nötigen Vorarbeiten für die Verselbstständigung des Sozialversicherungszentrums begonnen werden sollte. Ich glaube, dem steht nichts entgegen. Mit dem vorliegenden Gesetz wurde eine Lösung gefunden, auf eine schlanke Art die rechtlichen Vorgaben des Bundes umzusetzen und der SVA Thurgau einen angemessenen Rahmen zu geben. Die GRÜNE-Fraktion ist einstimmig für Eintreten und hat voraussichtlich keine Anträge.
  3. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Die Motionäre monieren, dass die Nutzung der Schulräume dem Religionsunterricht rechtlich anerkannter Glaubensgemeinschaften vorbehalten bleiben soll, weil gemäss Volksschulgesetz die Schule neben vielem anderen die Kinder nach christlichen Grundsätzen erziehen soll. Wie die Regierung schreibt, gibt es eine spezielle Regelung betreffend reformierten und katholischen Religionsunterricht. Der Schule steht es aber frei, die Räume auch Dritten zu vermieten, zum Beispiel einem Turnverein, politischen Parteien, Chören usw. – oder eben auch für muslimischen Religionsunterricht. Ich sehe keinen Grund, warum darüber nicht weiterhin die Schulgemeinde selbst entscheiden soll. Zudem würde es mich doch sehr erstaunen, wenn für Drittmieter diese christlichen Grundsätze irgendeine Relevanz hätten – ganz zu schweigen davon, wer eine allgemeingültige Definition von christlichen Grundsätzen liefern sollte. Und selbst wenn, dann steht im selben Paragrafen eben auch, dass die Kinder nach demokratischen Werten und zu Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen erzogen werden sollen. Genau dazu leistet der muslimische Religionsunterricht, besonders wenn er in den Räumlichkeiten der öffentlichen Schule stattfindet, einen Beitrag. Demokratie und Verantwortung für andere Menschen zu übernehmen, heisst doch, dass man sich mit anderen Meinungen, Werten und Ansichten auseinandersetzen muss, selbst wenn es einen herausfordert. Nicht zuletzt wird an den Orten, an denen es muslimischen Religionsunterricht gibt, dieser von sehr engagierten Personen getragen – und es wäre ein grosser Verlust, müssten diese Projekte aufgegeben werden, weil ihnen grundlos Steine in den Weg gelegt würden. Ich sehe in diesem Vorstoss kein nachvollziehbares Anliegen. Die GRÜNE-Fraktion ist gegen unnötige Vorschriften, anerkennt Vielfalt als Bereicherung und ist daher einstimmig gegen die Erheblicherklärung dieser Motion.
  4. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Ich spreche für die GRÜNE-Fraktion und möchte mich bei den Interpellantinnen für die Einreichung und dem Regierungsrat für die Beantwortung der Interpellation bedanken. Wie die Interpellantinnen deutlich zeigen, deckt die Entschädigung den Aufwand von Physiotherapeuten nicht, vor allem mit den aktuell stetig steigenden Fixkosten. Zudem gibt es noch weitere Probleme; zum Beispiel gibt es für Physiotherapeutinnen keine Möglichkeit, das Schreiben eines Therapieberichts zu verrechnen. Dass ein solcher Bericht aber sehr wichtig wäre, dürfte einleuchten. Denn nur auf der Basis eines solchen Berichts wäre es dem Hausarzt möglich, den weiteren Therapieverlauf zu planen. Absurderweise können Hausärzte das Lesen eben dieses Berichts dann sehr wohl verrechnen. Das ist nur ein weiteres Beispiel, das zeigen soll, dass Handlungsbedarf besteht. Es scheint, dass der Regierungsrat dem im Grundsatz auch zustimmt, wenn er schreibt, dass das rund 30 Jahre alte Kostenmodell grundsätzlich überprüft werden müsse. Nur, ob der Regierungsrat auch etwas gegen diesen Missstand tun möchte, geht aus seiner Antwort nicht so deutlich hervor. Dabei hat der Regierungsrat in seiner Antwort selbst aufgezeigt, was er für Möglichkeiten hätte. Spätestens, wenn die Tarifpartner sich auf einen neuen Taxpunktwert einigen können, könnte er diesen selbst festlegen und damit dafür sorgen, dass die Situation von Physiotherapeutinnen massgeblich verbessert wird. Wir als GRÜNE-Fraktion würden es begrüssen, wenn der Regierungsrat seine Entscheidungskompetenz nutzt, die überfälligen Anpassungen des Taxpunktwertes, wenn nötig, selbst zu veranlassen, um damit ein Umfeld zu schaffen, damit das Potenzial der Physiotherapie ausgeschöpft werden kann.
  5. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Ich spreche für die GRÜNE-Fraktion. Ich möchte mich für die Vorarbeiten bedanken. Das Gesetz zur Bewältigung ausserordentlicher Lagen ist seit 2005 in Kraft und bedurfte einer Aktualisierung. Mit der Covid-19-Pandemie erlebten wir eindrücklich, dass manchmal schnell weitreichende Entscheide gefällt werden müssen und dass solche Entscheide grosses Unbehagen auslösen können. Unser friedliches und freundliches Zusammenleben – das wurde mir dabei bewusst – ist sehr viel fragiler, als ich dachte. Auch wenn es in diesem Gesetz in erster Linie um lokalere Ereignisse geht als eine globale Pandemie, kann trotzdem daraus gelernt werden. Zentral scheint mir, dass wir einen Rahmen schaffen, der klar und nachvollziehbar Kompetenzen regelt. Ich glaube, dass dies mit dem vorliegenden Gesetz gelungen ist. Mit den verschiedenen Lagekategorien und den entsprechenden Zuständigkeiten wurde nachvollziehbar definiert, wer in welchen Situationen für was zuständig ist. Zudem wurde das Gesetz an die aktuellen Alarmierungs- und Kommunikationssysteme angepasst. Auch für die Aufteilung in eine Bevölkerungsschutzkommission als politisches Entscheidungsgremium und einen regionalen oder kantonalen Führungsstab als Fachgremium, erscheint sinnvoll. Wir sind für Eintreten und offen für die beiden Anträge der FDP-Fraktion. Ansonsten stimmen wir der vorliegenden Fassung zu.
Contribuições(12)
Filiações(8)

Imagens(2)

  • Versão 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Versão 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0