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MP

Martina Pfiffner Müller

Ex-membro
FDP.Die LiberalenFDP
Grosser RatFrauenfeld

Mandato
Partido
FDP.Die LiberalenFonte: FDP
Grupo parlamentar
FDP
Círculo eleitoral
Frauenfeld
Página do Parlamento
Perfil oficial
Dados pessoais
Sexo
Feminino
Nascido/a em
3. April 1974
Profissão
Unternehmensberaterin
Contacto
Morada
Schlosswiese 3
8547 Gachnang
Referências e fonte
Órgão de origem
TG
Registo atualizado
24.07.2026
Primeira importação
14.08.2025
Interesses(7)
Credenciais de acesso

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Discursos(28)
  1. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Wir sprechen heute über ein sehr anspruchsvolles gesellschaftliches Thema. Fraktionskollege Bruno Lüscher hat sich ausführlich und eindrücklich dazu geäussert, und ich unterstütze seine Haltung zum Thema uneingeschränkt. Wohl niemand befasst sich gerne mit dem Lebensende, weder Menschen, die zeitnah davon betroffen sind, noch deren Familienmitglieder. Auch die Langzeitinstitutionen sind stetig mit neuen gesellschaftlichen Entwicklungen konfrontiert, dessen sind wir uns bewusst, und die Aufgabenerfüllung der Pflegenden wird dadurch nicht einfacher. Ich war Befürworterin der Pflegeinitiative und bin der klaren Meinung, dass wir unserem Pflegepersonal Sorge tragen müssen. Es leistet Enormes. Und trotzdem ist es angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Suizidhilfequote notwendig, dass wir uns der organisierten Sterbehilfe gegenüber nicht verschliessen. Wir müssen anerkennen, dass sich die Anforderungen der Gesellschaft stetig verändern. Es ist eine Tatsache, dass die Lebenserwartung kontinuierlich steigt und die demografische Entwicklung dazu führen wird, dass wir in naher Zukunft spürbar mehr ältere Menschen haben werden. Folglich nehmen Fragen zu Selbstbestimmung und Wahlfreiheit kontinuierlich zu. Das Kantonsparlament darf diese gesellschaftlichen Entwicklungen nicht ignorieren. Menschen am Lebensende sollen möglichst wenige Hindernisse antreffen, wenn sie sich dazu entscheiden, aus dem Leben zu treten. Deshalb ist es wichtig, dass unter den Pflegezentren nicht nur die Wahlfreiheit, sondern die zugesicherte organisierte Sterbebegleitung ohne Domizilwechsel möglich wird. Wohl die wenigsten älteren Menschen, die in eine Pflegeeinrichtung ziehen und dort ein neues Zuhause finden, befassen sich damit, ob organisierte Sterbehilfe angeboten wird oder nicht. Wichtig scheint mir in diesem Zusammenhang nochmals die Präzisierung – es wurde von Ratskolleginnen und Ratskollegen anders ausgelegt –, dass Akutspitäler und Psychiatrien keine geeigneten Institutionen zur Durchführung eines assistierten Suizids darstellen. Wir sind uns da alle einig, und dies muss in der Detailberatung berücksichtigt werden. Einen Punkt möchte ich gerne noch ausführen: Die neue Verpflichtung im Gesetz zum Gesundheitswesen bedeutet nicht, dass die Freitodbegleitung Aufgabe der Pflegeeinrichtungen bzw. des Pflegefachpersonals ist. Die Institutionen haben aber entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Für den Vollzug des assistierten Suizids sind in erster Linie die Angehörigen und vor allem spezialisierte Organisationen verantwortlich. Hingegen ist es Aufgabe der Pflegezentren, ihre Mitarbeitenden vor diesen Aufgaben zu schützen, was klarer Informationen und Vorgaben bedarf. Die Pflegenden dürfen davon ausgehen, dass die Gespräche und Abklärungen durch einen Arzt und die sorgfältigen und gut dokumentierten Vorbereitungen der Suizidhilfeorganisation den freien Willen der sterbewilligen Personen sicherstellen. Die FDP-Fraktion unterstützt die vorliegende Parlamentarische Initiative mehrheitlich.
  2. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Es liegt uns ein umfassendes, aber dennoch klares und prägnantes Leitbild für den Wirtschaftsstandort Thurgau vor. Dieses beinhaltet eine ehrliche Beschreibung der heutigen Situation. Die darin genannten Stossrichtungen lösen Aufgaben aus, die tatkräftig angegangen werden müssen. Ich danke dem Regierungsrat für die Erstellung dieser wichtigen Handlungsgrundlage für den Thurgauer Wirtschaftsstandort. Ich weise aber darauf hin, dass es sich erst einmal nur um ein Leitbild handelt, das uns leiten soll. Es ist noch nichts umgesetzt. Wer die Projektarbeit kennt, weiss, dass gerade die Umsetzungsphase nicht selten anspruchsvolle Seiten aufzeigt. So soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass den Thurgauer Unternehmen auch zukünftig ausreichend personelle Ressourcen mit den verlangten Kompetenzen zur Verfügung stehen. Das hört sich zwar gut an. Die demografische Entwicklung respektive die zunehmend schwindenden Arbeitskräfte werden uns die Aufgabe aber nicht einfach machen. Wir sind zudem ein ausgeprägter KMU-Kanton. Kleine und mittlere Unternehmen sind im Thurgau weitverbreitet. Von den fast 19'000 marktwirtschaftlichen Unternehmen im privaten Sektor handelt es sich bei 90 % um Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten. Grossbetriebe mit 250 oder mehr Beschäftigten zählen wir lediglich 37. Es stellt sich daher die Frage, wie ein Holzbauunternehmer mit vollen Auftragsbüchern ausreichend personelle Ressourcen sicherstellen soll, wenn alle Thurgauer Holzbauunternehmer im gleichen Teich fischen und es ganz einfach zu wenig Fische gibt. An diesem Beispiel möchte ich aufzeigen, dass uns die formulierten Hauptstossrichtungen ordentlich fordern werden. Auch die Bewältigung des technologischen Wandels ist einfacher geschrieben als umgesetzt. Die FDP-Fraktion wertet das Ergebnis des Berichtes positiv. Es wäre etwas leserfreundlicher, wenn die eine oder andere datierte Statistik oder Grafik mehr eingesetzt worden wäre. Ich bin zuversichtlich, dass die verschiedenen sehr wertvollen Inputs der Kommission, wie sie nur im Protokoll nachzulesen sind, in die Umsetzungsschritte einfliessen werden. Am wichtigsten scheint mir nun aber, dass alle relevanten Steakholder, allen voran die beiden grossen Wirtschaftsverbände, spürbar an der Umsetzung des Leitbilds partizipieren. Ich bin gespannt, welche Fortschritte wir in der Halbzeit nach fünf Jahren messen werden.
  3. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Letztes Wochenende hat die SP im Grundsatz beschlossen, eine Initiative zur Einführung einer Einheitskasse zu lancieren. Am gleichen Wochenende hat die Zürcher SVP-Regierungsrätin Natalie Rickli die Abschaffung des KrankenkassenObligatoriums gefordert. Die Äpfel im Regal sollen in Zukunft also genau gleich aussehen und das, obwohl sie gar nicht mehr angeboten werden. So in etwa hören sich die neusten politischen Ideen an, wenn es darum geht, die Gesundheitskosten zu senken. Die einen schrauben hier, die anderen drehen dort. Ein weiterer Ansatz zur Senkung der Gesundheitskosten ist jedoch die Reduktion der Anzahl Behandlungen. Die Patientinnen und Patienten selbst und jene, die sie behandeln, haben das sehr stark in der Hand. Eine gemeinsame "Spitalversorgung Modell Ost" wäre eine Chance gewesen, dazu gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit Freude habe ich daher vom gemeinsamen Bestreben einer kantonsübergreifenden Planung der stationären Gesundheitsversorgung Kenntnis genommen. Unser Gesundheitswesen kann nur dann kostengünstiger und besser werden, wenn über Kantonsgrenzen hinaus kooperiert wird. Spezialisierte und hochspezialisierte Medizin soll von den Besten angeboten werden. Am besten sind aber nur jene Berufsgruppen, die Expertise und Erfahrung zusammenbringen und Behandlungen über einen längeren Zeitraum gebündelt leisten können. Das wiederum wird möglich, wenn Kooperationen geschaffen und Spezialgebiete zugeteilt werden. Leider erfolgte die Mitteilung über den Ausstieg des Kantons Thurgau aus der kantonsübergreifenden Kooperation. Was zum Vorzeigemodell hätte werden können, ist leider gescheitert. Das Scheitern ist aber nachvollziehbar. Die Kantone Graubünden und Glarus haben sich aus dem Projekt zurückgezogen, und die für unseren Kanton wichtigen Schwerpunkte der Rehabilitation und Psychiatrie wurden im Projekt ausgeklammert. Mit den verbleibenden drei Kantonen wäre das Kooperationsfeld für den Kanton Thurgau zu wenig attraktiv gewesen. Selbstkritisch kann man aber auch sagen, dass das Ganze wohl mit zu grosser Kelle angerichtet wurde. Es gleicht einer Herkulesaufgabe, Interessen von sechs Kantonen zusammenzuführen; Ernüchterung im Osten – nein, Ernüchterung in der ganzen Schweiz. Das Beispiel der Schweizer Universitätsspitäler zeigte in den letzten Jahren immer wieder deutlich auf, dass Spitzenmedizin nicht zuteilbar ist. Das ist offenbar ein Ding der Unmöglichkeit. Es scheint nicht steuerbar zu sein, zu komplex und zu mächtig sind die unterschiedlichen Interessenslagen. Aus dem Projekt konnten aber auch wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden. Wir kennen nun die Patientenströme bis ins Detail und wissen, dass wir im Kanton Thurgau über eine sehr gute und profitable Grundversorgung verfügen. Wirtschaftlichkeit wird bei uns im Kanton hoch gewichtet, was durchwegs positiv gewertet werden darf. Nun kommt aber doch noch der kleine Mahnfinger: Man könnte nämlich in Versuchung kommen, sich zurückzuziehen und zu behaupten, dass die heutige kantonale Versorgung ausreiche. Wenn es komplexer wird, operieren wir die Schulter in Zürich und das Herz in Bern. Aus dem Blickwinkel der medizinischen Gesamtversorgung für die Ostschweizer Bevölkerung wäre eine Kooperation über sechs Kantone zielführender gewesen. Momentan haben wir zwar keinen akuten Handlungsbedarf. Wir wissen aber, dass wir in politischen Geschäften immer auch in die nächste Geländekammer blicken müssen. Zwei Aspekte sprechen für den Ausbau von kantonsübergreifenden Kooperationen: Bei einem Gelingen der "Spitalversorgung Modell OST" wären uns zusätzliche Spezialgebiete zugeteilt worden. Nebst der Qualitätssicherung haben Spezialgebiete den weiteren Vorteil, dass sie für ambitionierte Fachkräfte aus Pflege und Medizin attraktive Arbeits- und Ausbildungsorte bieten. Wir müssen uns daher nicht wundern, wenn diese Fachkräfte sich ausserhalb unseres Kantons eine Anstellung suchen. Zudem investieren unsere Nachbarkantone in den nächsten Jahren massiv in die Infrastruktur ihres Gesundheitswesens. Ich frage mich, wo der Anreiz für diese Kantone bleibt, in ein paar Jahren wieder über neue Kooperationsfelder zu diskutieren. Wer Infrastruktur baut, will darin aktiv werden. Trotz unserer guten Grundversorgung bedauert die FDP-Fraktion das Scheitern der sehr umfassenden kantonsübergreifenden Kooperationsverhandlungen. Schlussendlich bleibt uns nichts anderes übrig, als daraus zu lernen und die Zügel wieder fest in die Hand zu nehmen. Es darf uns nicht erstaunen, wenn unter neuer Federführung des Eidgenössischen Departementes des Innern bald einmal bundesweite Forderungen zu erfüllen sind, die nicht mehr der Freiwilligkeit der Kantone unterliegen. Es sollte es uns daher zumindest gelingen, "mit kleiner Kochkelle" weitere sinnvolle Kooperationsfelder zu eruieren, damit kantonsübergreifend wenigstens gewisse Eingriffe gebündelt und Synergien zusammengeführt werden können, so zum Beispiel die Organisation der kantonalen Notrufzentralen.
  4. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung des Antrages. Es handelt sich um ein wichtiges, aber wahrlich kein einfaches Thema. Der Regierungsrat bestätigt die hohe Bedeutung und die Vielfalt der Freiwilligenarbeit. Er betont gar, dass das gesellschaftliche System der Schweiz in wesentlichen Teilen auf freiwilligen Leistungen vieler Bürgerinnen und Bürger baue. Freiwillige Leistungen seien im wahrsten Wortsinn unbezahlbar. Ich unterstütze die Einschätzung zu 100 %. Das, was der Regierungsrat im Anschluss aber an Lösungsbereitschaft beziehungsweise Nichtlösungsbereitschaft zeigt, ist nicht zielführend. In der Beantwortung des Regierungsrates wurden viele Argumente aufgeführt, die aufzeigen, weshalb weitere Massnahmen nicht möglich sein sollen. Ich vermisse Anzeichen, die auf eine Bereitschaft hinweisen, sich dem Thema anzunähern. Nur weil St. Gallen das nicht kann und nicht will, heisst das noch lange nicht, dass der Thurgau es nicht kann und nicht will. Es wird mit hohen Geldbeträgen jongliert und arbeitspsychologisch argumentiert, und das in einem wichtigen gesellschaftlichen Thema. Ich anerkenne die Herausforderungen, die der Regierungsrat aufgeführt hat. Es wird nicht einfach, sich einem fairen und schlanken Anreizsystem anzunähern. Die Politikerinnen und Politiker würden ihre Arbeit aber nicht richtigmachen, wenn sie neuste Entwicklungen einfach ausblenden würden. Wir sind Vertreterinnen und Vertreter des Volkes. Wenn wir neue Trends erkennen, müssen und wollen wir diese angehen. Genau das ist mit dem vorliegenden Vorstoss passiert. Wir haben solche erkannt und fordern nun Massnahmen. Was kann falsch daran sein, rechtzeitig darauf zu reagieren? Wir alle wissen, dass die Bereitschaft für Freiwilligenarbeit sinkt. Menschen unterschiedlichen Alters wollen sich weniger verpflichten. Zahlreiche Vereine und Gemeinden bekommen das seit Jahren zu spüren. Wir werden in naher Zukunft immer mehr ältere Menschen haben, und wir werden immer älter. Die älteren Menschen wiederum möchten so lange wie möglich daheim in ihrem vertrauten Umfeld leben. Sie wollen nötigenfalls ambulant versorgt und von nahestehenden Menschen mit informeller Freiwilligenarbeit betreut werden. Ältere Menschen wollen aber auch nochmals durchstarten, nämlich dann, wenn die Gesundheit dies zulässt. Die Personen stehen aber nicht mehr für Freiwilligenarbeit zur Verfügung, und das Dilemma wird verstärkt. Dies sind allgemein bestätigte Trends aus der Altersarbeit. Dafür braucht es keine neuen Erhebungen. Es gibt überdies weitere bestätigte Trends aus der Altersarbeit, wie steigende Singlehaushalte, zunehmende Wohndistanzen des nächstwohnenden Kindes und steigende Demenzraten. Wenn wir beim Thema noch etwas weiterdenken, öffnen sich weitere, nicht unwesentliche Herausforderungen. Deshalb sollten wir genau hinschauen. Was ist die Alternative für die Nachbarin, die den dementen Nachbarn betreut? Die Alternative ist eine staatliche Pflegeinstitution. Ob dieser Weg den Staat schlussendlich weniger teuer zu stehen kommt als ein Anreizsystem für Freiwilligenarbeit, wage ich zu bezweifeln. Im vorliegenden Vorstoss wurde erkannt, dass gehandelt werden muss. Die Antragstellerinnen und Antragsteller wünschen sich Massnahmen zur Stärkung der Freiwilligenarbeit im Kanton Thurgau. Es geht dabei um die Zukunft. Damit wir für diese gerüstet sind, müssen wir heute beste Rahmenbedingungen schaffen. Es wird keine einfache Aufgabe. In einem derart wichtigen gesellschaftlichen Thema vermisse ich aber eindeutig die Handreichung des Regierungsrates. Die Mehrheit der FDP-Fraktion ist für Erheblicherklärung des vorliegenden Antrages.
  5. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Wie der Regierungsrat steht auch die FDP-Fraktion einem neuen höheren landwirtschaftlichen Bildungsangebot im Kanton Thurgau sehr positiv gegenüber. Dieses könnte in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen und dem in Tänikon bereits angesiedelten Forschungsstandort Agroscope sowie der Swiss Future Farm grosse Synergien auslösen. Die zurzeit geplante und vom Kanton Thurgau mitgetragene Aussenstelle der OST bietet ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung. Wir sollten diese Chance daher weiterverfolgen. Denn ich bin davon überzeugt, dass ihr hervorragendes Bildungssystem die Basis für den Erfolg der Schweiz ist. Die FDP-Fraktion ist davon überzeugt, dass die aktuellen Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen Fachhochschulstandorts optimal sind. Wie in der Beantwortung des Regierungsrates dargestellt wird, ist das Potenzial an Agronomie-Studentinnen und -Studenten im Thurgau nicht ausgeschöpft. Der Hauptgrund wird in der zu grossen Distanz zum Ausbildungsort erkannt. Dem würde ein Standort im Kanton Thurgau entgegenwirken. Damit könnten wir die Standortattraktivität steigern, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und dem Ziel einer Fachhochschule im Thurgau spürbar näherkommen. Es ist zudem erfreulich, dass der Kanton St. Gallen ebenfalls Interesse signalisiert hat und den Thurgau bei diesem Projekt in der Leadfunktion sieht. Die FDP-Fraktion sieht in dem von den Interpellanten geforderten Ostschweizer Standort einer Fachhochschule für Agronomie nicht nur grosses Potential, sondern ist davon überzeugt, dass die Studienrichtung bestens zum Kanton Thurgau passt.
Contribuições(18)
Filiações(12)

Imagens(2)

  • Versão 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Versão 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0