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AZ

Andreas Zuber

Ex-membro
Schweizerische VolksparteiSVP
Grosser RatWeinfelden

Mandato
Partido
Schweizerische VolksparteiFonte: SVP
Grupo parlamentar
SVP
Círculo eleitoral
Weinfelden
Página do Parlamento
Perfil oficial
Dados pessoais
Sexo
Masculino
Nascido/a em
6. April 1962
Profissão
dipl. El.-Ing. FH
Contacto
Correio eletrónico
andreas.zuber@gmx.ch
Morada
Brunnenwies 2
8560 Märstetten
Referências e fonte
Órgão de origem
TG
Registo atualizado
19.08.2026
Primeira importação
14.08.2025
Interesses(4)
Credenciais de acesso

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Discursos(58)
  1. Kommissionspräsident
    Discurso
    Grosser Rat
    Wir können im Vorwort zu den Regierungsrichtlinien lesen, dass die neue Legislaturperiode 2024–2028 den Kanton Thurgau vor grosse Herausforderungen stellen wird. Die Erarbeitung der Richtlinien nahm eineinhalb Jahre in Anspruch. In dieser Zeit haben sich im Speziellen die finanziellen Rahmenbedingungen auf die negative Seite bewegt. Wir alle wissen, was es heisst, wenn während dem Spiel das Tor verschoben wird. Nun gilt es, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die gesetzten Ziele so gut wie möglich umgesetzt werden. Ich zitiere aus dem Vorwort der Regierungsrichtlinien: "In diesem Sinn sind die Thurgauer Bevölkerung und die Thurgauer Wirtschaft aufgerufen, sich nach Kräften für die Förderung und die Weiterentwicklung unseres Kantons einzusetzen. Der Thurgau der Gegenwart und der Zukunft braucht uns alle!" Wie Sie aus dem Kommissionsbericht entnehmen können, wurden die Regierungsrichtlinien gut aufgenommen. Diese wurden gegenüber den letzten Richtlinien verschlankt, und auf die departementsübergreifende Zusammenarbeit wurde grossen Wert gelegt. Das Eintreten war in der Kommission unbestritten. Die Kommentare aus der Detailberatung im Kommissionsbericht dienen dazu, die kurz und knapp gehaltenen Zielsetzungen etwas mehr zu erläutern.
  2. Kommissionspräsident
    Discurso
    Grosser Rat
    In der Kommission wurde die Frage gestellt, ob es nicht sinnvoll wäre, die nächsten Regierungsratsrichtlinien vor der Veröffentlichung im Rat vorzuberaten. Der Staatsschreiber hat erklärt, dass sich der Aufwand mit Blick auf die wenigen Änderungen nicht lohnen würde. Die Regierungsratsrichtlinien seien das Werk des Regierungsrates und stammten aus der Rollenverteilung der Kantonsverfassung. In diesem Sinne haben wir den Antrag Lei in der Form, wie er jetzt vorliegt, nicht diskutiert.
  3. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Die SVP-Fraktion bedankt sich beim Regierungsrat für die ausführliche Beantwortung des Vorstosses. In der kurzen, gehaltvollen Antwort wird einleuchtend dargelegt, dass die Erstellung eines Berichts keine neuen Erkenntnisse bringt. Ratskollege Stefan Leuthold begründet seinen Antrag damit, dass die Unterschiede bei den Stromtarifen zwischen den einzelnen Netzbetreibern zu gross sind. Zudem seien die Risiken für die historisch gewachsenen Thurgauer Stromversorgungsstrukturen gross. Wir sind der Meinung, dass die Versorgungsnetzbetreiber gut aufgestellt sind. Dank der kleinräumigen Strukturen sind sie in der Bevölkerung bestens verankert und geniessen ein grosses Vertrauen. Die verantwortlichen Personen leiten die Gesellschaften mit Herzblut und grossem Verantwortungsbewusstsein. In den vergangenen Jahren haben sich einige Versorgungsnetzbetreiber dazu entschlossen, sich mit benachbarten Betreibern zusammenzuschliessen. Dies zeigt, dass sich der Markt selbst reguliert. Die Erstellung des Berichts würde viel Geld kosten. Er wäre nach wenigen Jahren Makulatur. Aus diesen Gründen ist die SVP-Fraktion einstimmig gegen die Erheblicherklärung des Antrags.
  4. Kommissionspräsident
    Discurso
    Grosser Rat
    Die Gesetzgebungs- und Redaktionskommission hat die Totalrevision des Gastgewerbe- und Alkoholhandelsgesetzes in einer Sitzung beraten. Bei den Änderungen wurde speziell auf die Einhaltung der Schreibweisungen für die kantonale Verwaltung geachtet. Bei einigen Paragrafen wurden die Sätze umgestellt, was zur besseren Lesbarkeit beitragen sollte. In § 35 Abs. 1 und 2 setzten wir die Politische Gemeinde in die Einzahl. Dies deshalb, weil die Einnahmen der einmaligen Gebühren der betreffenden Politischen Gemeinde zufallen. Diskussion – Schlussabstimmung (Schlussfassung siehe Anhang zum Protokoll) Dem Gastgewerbe- und Alkoholhandelsgesetz wird mit 111:0 Stimmen zugestimmt.
  5. Kommissionspräsident
    Discurso
    Grosser Rat
    Die Gesetzgebungs- und Redaktionskommission hat das Finanzhaushaltsgesetz in einer Sitzung beraten. Anhand der Synopse ist ersichtlich, dass wir einige Änderungen eingepflegt haben. Die meisten Änderungen sind aufgrund der konsequenten Umsetzung der neuen Schreibweisungen der kantonalen Verwaltung notwendig geworden. Auf einen Umstand möchte ich speziell hinweisen: In der vorberatenden Kommission wurde ein neuer Paragraf 35a eingefügt. Da es sich bei diesem Erlass um eine Totalrevision handelt, müssen die Paragrafen neu durchnummeriert werden. Dies wurde nun in der Fassung der Gesetzgebungs- und Redaktionskommission umgesetzt. Systembedingt muss die Nummerierung in der Synopse auf dem alten Stand belassen werden. Dies bedeutet, dass die Paragrafennummern ab 35a um eine Nummer erhöht werden müssen. Bei der Durchnummerierung wurde nicht bedacht, dass die Nummern der Paragrafen von Verweisen ebenfalls angepasst werden müssen. In der Version, die mit dem Wochenversand vom 30. März 2023 versandt wurde, stimmen deshalb die Verweise nicht. Die Paragrafennummern von Verweisen müssen ab § 37 um eine Nummer erhöht werden. Der Fehler wurde am 4. April 2023 behoben und die neue Version im ELSI, dem elektronischen Sitzungsverarbeitungstool, veröffentlicht. Somit wird auch die Version im Amtsblatt korrekt veröffentlicht. Diskussion – Schlussabstimmung (Schlussfassung siehe Anhang zum Protokoll) Dem Finanzhaushaltsgesetz wird mit 112:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Contribuições(2)
Filiações(27)

Imagens(2)

  • Versão 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Versão 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0