Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
(18.5284)Grosser Rat Basel-Stadt (BS)10/09/2018 – 29/10/2018
Perfil
- Tipo
- Interpellation
- Estado
- Abgeschlossen
- Parlamento
- Grosser Rat Basel-Stadt (BS)
- Número
- 18.5284
- Início
- 10/09/2018
- Fim
- 29/10/2018
Referências e fonte
- Registo oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- 200109246
Pontos da ordem do dia
- BS25/09/2018
- Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnenBS17/10/2018
- Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnenBS24/10/2018
Contribuições(2)
- Raphael FuhrerDie Grünen
- Bau- und Verkehrsdepartement
Cronologia(6)
- schriftlich erledigtParlament
18/43/36G
- TraktandiertGrosser Rat Basel-Stadt
Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
- TraktandiertGrosser Rat Basel-Stadt
Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
- TraktandiertRegierungsrat Basel-Stadt
Interpellation Nr. 89 Raphael Fuhrer betreffend Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen
Documentos(3)
Dados: OpenParlData · CC BY 4.0