Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements)
(Int.2024-0256)Interlaken (BE)10/12/2024
Perfil
- Título completo
- Motion Nyffeler / Thali, Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements)
- Tipo
- Motion
- Estado
- Erheblich erklärt
- Parlamento
- Interlaken (BE)
- Número
- Int.2024-0256
- Início
- 10/12/2024
Referências e fonte
- Registo oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- Int.2024-0256
Contribuições(2)
- Manuela NyffelerGrünliberale Partei
- Irene ThaliSP/Grüne/JLB
Cronologia(3)
- ErheblicherklärungGrosser Gemeinderat Interlaken
- Einreichung
- Begründung
Documentos(1)
- Bericht und Antrag18 de março de 2025de
Textos(2)
- Begründung10 de dezembro de 2024Grosser Gemeinderat vom 10. Dezember 2024 Motionärin Manuela Nyffeler führt aus, dass das Kurtaxenreglement letztmals im Jahr 2019 geändert wurde. Seither gab es die Corona-Pandemie mit spürbaren Auswirkungen auf den Tourismus und die Gemeindefinanzen. Heute besuchten die Gäste im Sommer wie im Winter in grosser Zahl unsere Region. Mit allen Vor- und Nachteilen. Das Buchungs- und Reiseverhalten der Gäste habe sich in den letzten Jahren massgeblich verändert. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und mit Blick in die Zukunft sei nun der richtige Zeitpunkt, das Kurtaxenreglement genau zu prüfen und anzupassen – insbesondere in Bezug auf die Bemessung der Kurtaxe und die Verwendung der Einnahmen. Diverse Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigten, dass das Verständnis und der Goodwill gegenüber dem (Massen-)Tourismus seine Grenzen erreicht habe und dringend Massnahmen getroffen werden müssten. Am Wahlsonntag vom 24. November 2024 habe die Bevölkerung in Interlaken über das Budget 2025 abgestimmt. Die Stimmbeteiligung sei mit 45.2 % recht hoch gewesen, die Zustimmung mit 50.8 % aber sehr knapp ausgefallen. Sie deuteten die vielen Nein-Stimmen zu einem grossen Teil als Unzufriedenheit und Unverständnis darüber, dass die Einheimischen mehr Steuern bezahlen sollten, obwohl Massen von Touristen in unsere Region strömten und bereit seien, hier Geld auszugeben. Die Bevölkerung müsse mehr von diesen Einnahmen profitieren können und dies im Alltag spüren. Die Kurtaxe müsse der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden. Die Kosten für die Infrastruktur und deren Unterhalt würden steigen, nicht aber die Einnahmen. Schon mehrmals sei im Parlament gesagt worden, dass der Gemeinderat in dieser Hinsicht aktiv werden solle. Der Gemeindepräsident habe vorhin über seine entsprechenden Vorstösse berichtet. Bisher habe es Rückzahlungen aus Kurtaxen im Umfang von 200'000 Franken gegeben, durch TOI an die Gemeinden. Für die Zukunft fehle jedoch eine verbindliche und klare Regelung für die Mittelverwendung und allfällige Mittelrückflüsse. Zuletzt sei die Kurtaxe auf CHF 2.20 im Winter und CHF 2.50 im Sommer angesetzt worden – dieser Beschluss stamme allerdings aus dem Jahr 2005, das sei bald 20 Jahre her. Eine Erhöhung und damit Anpassung an die Preisentwicklung sei dringend angezeigt. Ein Vergleich mit den umliegenden Tourismusgemeinden zeige, dass die meisten in den letzten Jahren ihre Arbeit gemacht und ihre Kurtaxe erhöht hätten. Einige Beispiele aus der Region Berner Oberland (pro erwachsene Person, pro Nacht, exkl. Beherbergungsabgabe von CHF 1.–): - Grindelwald CHF 4.20 - Adelboden CHF 4.20 - Thun CHF 3.50 - Spiez CHF 3.50 Interlaken dürfte sich ebenfalls eine Anpassung erlauben. Im Hinblick auf die zahlreichen Investitionen, die in den nächsten Jahren anstünden und von denen nicht nur die Einwohnerinnen und Einwohner, sondern auch die Gäste der Destination massgeblich profitieren würden, sähen sie die Zeit gekommen, eine Basis für die Zukunft zu schaffen. Das Parlament brauche mehr Einflussnahme und verfüge als Steuerungsinstrument über das Kurtaxenreglement. Die Motion habe zum Ziel, das Reglement gemeinsam mit Vertretungen aus Tourismus und Hotellerie anzupassen, um eine solide Grundlage für eine zeitgemässe, transparente und verbindliche Erhebung und Verwendung der Kurtaxeneinnahmen zu schaffen. Gleichzeitig solle geprüft werden, inwiefern die Abrechnung der Kurtaxe, beispielsweise über Plattformbetreibende, vereinfacht werden könne. Die Einnahmen sollten nicht nur den Touristen dienen, sondern auch der Region und ihren Einwohnerinnen und Einwohnern von Nutzen sein.
- Text des Vorstosses10 de dezembro de 2024Der Gemeinderat wird aufgefordert zu prüfen, welche Anpassungen im Kurtaxenreglement notwendig sind, um Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe zeitgemäss, transparenter und verbindlicher zu regeln. Im Speziellen ist der Artikel 3 Bemessung anzupassen. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: - Die Maximalbeträge der Kurtaxe sind unter Berücksichtigung der Preisentwicklung zu erhöhen. - Der Gemeinderat soll einen Weg aufzeigen, wie künftig die Höhe der Kurtaxe nach Anhören der Tourismusorganisation Interlaken und nicht einzig durch diese festgelegt werden kann. Des Weiteren sind folgende Themen zu prüfen: - Aufhebung Unterscheidung Sommer- und Wintertarif (Artikel 3 Bemessung) - Überprüfung des Prozesses und der Kontrolle und Rechenschaftsablegung über die Verwendung der Kurtaxe durch die Organe (Aufsichtspflicht Gemeinderat) (Artikel 6 Bezug, Ziffer 4) - Die Möglichkeit der Verwendung der Kurtaxe soll klarer eruiert werden und die Definition was rechtlich «im Interesse der Gäste» bedeutet, geklärt und möglichst grosszügig ausgelegt werden. (Artikel 12 Verwendung) - Es ist eine Vereinheitlichung des Kurtaxenregimes mit den zur Destination Interlaken gehörenden Gemeinden anzustreben. Dies mit dem Ziel, die Inkassomassnahmen bei Plattformbetreibenden zu vereinfachen und zu automatisieren. Dem Grossen Gemeinderat sind entsprechend notwendige Änderungen im Kurtaxenreglement zu unterbreiten. Der Gemeinderat hat zu prüfen, ob für die Ausarbeitung der Anpassungen im Kurtaxenreglement eine nicht ständige Kommission oder eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus den Parteien und dem Tourismus einzuberufen ist.  ,
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