Die Verlängerung der Legislaturperiode bzw. Amtsdauer des Landtags, der Regierung und der Gemeindebehörden
(RA 2012/1116-0000)Liechtenstein29/05/2012
Perfil
- Tipo
- Vernehmlassung
- Estado
- abgeschlossen
- Parlamento
- Liechtenstein
- Número
- RA 2012/1116-0000
- Início
- 29/05/2012
Referências e fonte
- Registo oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- RA 2012/1116-0000
Cronologia(2)
- Frist
- Eingereicht
Documentos(2)
- Vernehmlassung29 de maio de 2012
- Vernehmlassung29 de maio de 2012
Textos(2)
- Zusammenfassung29 de maio de 2012Ausgangspunkt für die vorgeschlagene Reform bildet die im Rahmen der Agenda 2020 formulierte Absicht der Regierung, die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre anzuheben. Mit dieser Änderung soll eine längerfristige Stabilität sichergestellt werden. Zentrales Element dieser Vorlage bildet die punktuelle Anpassung der Landesverfassung. Es soll sowohl die Amtsdauer der Regierung als auch die Legislaturperiode des Landtages von derzeit vier auf künftig fünf Jahre verlängert werden. Um den gemeinsamen Herausforderungen auf Landes- und Gemeindeebene erfolgreich und nachhaltig begegnen zu können, wird auch eine entsprechende Verlängerung der Amtsdauer für die Gemeindebehörden vorgeschlagen. So sollen auch Gemeinderat, Gemeindevorsteher und die Geschäftsprüfungskommission künftig jeweils für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt werden. Insgesamt wird mit der Verlängerung der Legislaturperiode die Konstanz der politischen Arbeit verbessert und der Wahlkalender entlastet. Die Verlängerung von vier auf fünf Jahre soll die Möglichkeit politischer Gestaltung erhöhen und deren Kontinuität verbessern. Auch mit Blick auf die europäischen Staaten erscheint eine fünfjährige Legislaturperiode als zeitgemäss.
- Zusammenfassung29 de maio de 2012Ausgangspunkt für die vorgeschlagene Reform bildet die im Rahmen der Agenda 2020 formulierte Absicht der Regierung, die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre anzuheben. Mit dieser Änderung soll eine längerfristige Stabilität sichergestellt werden. Zentrales Element dieser Vorlage bildet die punktuelle Anpassung der Landesverfassung. Es soll sowohl die Amtsdauer der Regierung als auch die Legislaturperiode des Landtages von derzeit vier auf künftig fünf Jahre verlängert werden. Um den gemeinsamen Herausforderungen auf Landes- und Gemeindeebene erfolgreich und nachhaltig begegnen zu können, wird auch eine entsprechende Verlängerung der Amtsdauer für die Gemeindebehörden vorgeschlagen. So sollen auch Gemeinderat, Gemeindevorsteher und die Geschäftsprüfungskommission künftig jeweils für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt werden. Insgesamt wird mit der Verlängerung der Legislaturperiode die Konstanz der politischen Arbeit verbessert und der Wahlkalender entlastet. Die Verlängerung von vier auf fünf Jahre soll die Möglichkeit politischer Gestaltung erhöhen und deren Kontinuität verbessern. Auch mit Blick auf die europäischen Staaten erscheint eine fünfjährige Legislaturperiode als zeitgemäss.
Dados: OpenParlData · CC BY 4.0