Saltar para o conteúdo principal

Abänderung des Kommunikationsgesetzes und des Gewerbegesetzes

(LNR 2018-849)Vernehmlassungabgeschlossen
Liechtenstein10/07/2018
Perfil
Título completo
Betreffend die Abänderung des Kommunikationsgesetzes und des Gewerbegesetzes
Tipo
Vernehmlassung
Estado
abgeschlossen
Parlamento
Liechtenstein
Número
LNR 2018-849
Início
10/07/2018
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
LNR 2018-849
Cronologia(2)
  • Frist
  • Eingereicht
Textos(2)
  • ZusammenfassungTEXT
    10 de julho de 2018
    Das Gesetz vom 17. März 2006 über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG) basiert auf der im Jahre 2002 vollzogenen Gesamtreform des europäischen Rechtsrahmens im Bereich der elektronischen Kommunikation. Diese Reformmassnahmen sind insgesamt als "2002er Telekommunikationspaket" bekannt. Ziel dieses 2002er Telekommunikationspakets war die Konsolidierung eines dynamischen und nutzerfreundlichen Wettbewerbs im Bereich der elektronischen Kommunikation im gesamten EWR. Das Richtlinien-Paket wurde 2009 auf EU-Ebene abgeändert, um den Technologie- und Marktentwicklungen im Bereich der elektronischen Kommunikation gerecht zu werden. Bis dato ist das sog. Telekom-Paket 2009 nicht ins EWRAbkommen übernommen worden. Grund dafür sind die andauernden Diskussionen mit der EU-Seite betreffend den Status der EWR/EFTA-Staaten im Gremium der europäischen Regulierungsbehörden im Bereich der elektronischen Kommunikation (GEREK, engl. BEREC). Auf EU-Ebene wird derzeit der neue Rechtsrahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation verhandelt. Um für die spätere Übernahme des neuen Rechtsrahmens sowie für die nationale Umsetzung gerüstet zu sein, erscheint es sinnvoll, die Grundlagen aus dem Telekom-Paket 2009 für den neuen Rechtsrahmen – soweit noch nicht erfolgt – ins KomG zu übernehmen. Dies umso mehr, als der neue Rechtsrahmen auch und gerade auf dem TelekomPaket 2009 aufbauen wird. Das Reform-Paket 2009 dient sowohl der Erreichung eines europäischen Informationsraumes als auch einer diskriminierungsfreien Informationsgesellschaft. Die Vorlage umfasst schwerpunktmässig die grundlegenden Anforderungen an den Universaldienst, den Schutz der Nutzer, die Integrität und Verfügbarkeit von Netzen und Diensten, Massnahmen im Bereich der Sonderregulierung sowie datenschutzrechtliche Aspekte.
  • ZusammenfassungTEXT
    10 de julho de 2018
    Das Gesetz vom 17. März 2006 über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG) basiert auf der im Jahre 2002 vollzogenen Gesamtreform des europäischen Rechtsrahmens im Bereich der elektronischen Kommunikation. Diese Reformmassnahmen sind insgesamt als "2002er Telekommunikationspaket" bekannt. Ziel dieses 2002er Telekommunikationspakets war die Konsolidierung eines dynamischen und nutzerfreundlichen Wettbewerbs im Bereich der elektronischen Kommunikation im gesamten EWR. Das Richtlinien-Paket wurde 2009 auf EU-Ebene abgeändert, um den Technologie- und Marktentwicklungen im Bereich der elektronischen Kommunikation gerecht zu werden. Bis dato ist das sog. Telekom-Paket 2009 nicht ins EWRAbkommen übernommen worden. Grund dafür sind die andauernden Diskussionen mit der EU-Seite betreffend den Status der EWR/EFTA-Staaten im Gremium der europäischen Regulierungsbehörden im Bereich der elektronischen Kommunikation (GEREK, engl. BEREC). Auf EU-Ebene wird derzeit der neue Rechtsrahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation verhandelt. Um für die spätere Übernahme des neuen Rechtsrahmens sowie für die nationale Umsetzung gerüstet zu sein, erscheint es sinnvoll, die Grundlagen aus dem Telekom-Paket 2009 für den neuen Rechtsrahmen – soweit noch nicht erfolgt – ins KomG zu übernehmen. Dies umso mehr, als der neue Rechtsrahmen auch und gerade auf dem TelekomPaket 2009 aufbauen wird. Das Reform-Paket 2009 dient sowohl der Erreichung eines europäischen Informationsraumes als auch einer diskriminierungsfreien Informationsgesellschaft. Die Vorlage umfasst schwerpunktmässig die grundlegenden Anforderungen an den Universaldienst, den Schutz der Nutzer, die Integrität und Verfügbarkeit von Netzen und Diensten, Massnahmen im Bereich der Sonderregulierung sowie datenschutzrechtliche Aspekte.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0