Abänderung des Kommunikationsgesetzes und des Gewerbegesetzes
(LNR 2018-849)Liechtenstein10/07/2018
Perfil
- Título completo
- Betreffend die Abänderung des Kommunikationsgesetzes und des Gewerbegesetzes
- Tipo
- Vernehmlassung
- Estado
- abgeschlossen
- Parlamento
- Liechtenstein
- Número
- LNR 2018-849
- Início
- 10/07/2018
Referências e fonte
- Registo oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- LNR 2018-849
Cronologia(2)
- Frist
- Eingereicht
Documentos(2)
- Vernehmlassung10 de julho de 2018
- Vernehmlassung10 de julho de 2018
Textos(2)
- Zusammenfassung10 de julho de 2018Das Gesetz vom 17. März 2006 über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG) basiert auf der im Jahre 2002 vollzogenen Gesamtreform des europäischen Rechtsrahmens im Bereich der elektronischen Kommunikation. Diese Reformmassnahmen sind insgesamt als "2002er Telekommunikationspaket" bekannt. Ziel dieses 2002er Telekommunikationspakets war die Konsolidierung eines dynamischen und nutzerfreundlichen Wettbewerbs im Bereich der elektronischen Kommunikation im gesamten EWR. Das Richtlinien-Paket wurde 2009 auf EU-Ebene abgeändert, um den Technologie- und Marktentwicklungen im Bereich der elektronischen Kommunikation gerecht zu werden. Bis dato ist das sog. Telekom-Paket 2009 nicht ins EWRAbkommen übernommen worden. Grund dafür sind die andauernden Diskussionen mit der EU-Seite betreffend den Status der EWR/EFTA-Staaten im Gremium der europäischen Regulierungsbehörden im Bereich der elektronischen Kommunikation (GEREK, engl. BEREC). Auf EU-Ebene wird derzeit der neue Rechtsrahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation verhandelt. Um für die spätere Übernahme des neuen Rechtsrahmens sowie für die nationale Umsetzung gerüstet zu sein, erscheint es sinnvoll, die Grundlagen aus dem Telekom-Paket 2009 für den neuen Rechtsrahmen – soweit noch nicht erfolgt – ins KomG zu übernehmen. Dies umso mehr, als der neue Rechtsrahmen auch und gerade auf dem TelekomPaket 2009 aufbauen wird. Das Reform-Paket 2009 dient sowohl der Erreichung eines europäischen Informationsraumes als auch einer diskriminierungsfreien Informationsgesellschaft. Die Vorlage umfasst schwerpunktmässig die grundlegenden Anforderungen an den Universaldienst, den Schutz der Nutzer, die Integrität und Verfügbarkeit von Netzen und Diensten, Massnahmen im Bereich der Sonderregulierung sowie datenschutzrechtliche Aspekte.
- Zusammenfassung10 de julho de 2018Das Gesetz vom 17. März 2006 über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG) basiert auf der im Jahre 2002 vollzogenen Gesamtreform des europäischen Rechtsrahmens im Bereich der elektronischen Kommunikation. Diese Reformmassnahmen sind insgesamt als "2002er Telekommunikationspaket" bekannt. Ziel dieses 2002er Telekommunikationspakets war die Konsolidierung eines dynamischen und nutzerfreundlichen Wettbewerbs im Bereich der elektronischen Kommunikation im gesamten EWR. Das Richtlinien-Paket wurde 2009 auf EU-Ebene abgeändert, um den Technologie- und Marktentwicklungen im Bereich der elektronischen Kommunikation gerecht zu werden. Bis dato ist das sog. Telekom-Paket 2009 nicht ins EWRAbkommen übernommen worden. Grund dafür sind die andauernden Diskussionen mit der EU-Seite betreffend den Status der EWR/EFTA-Staaten im Gremium der europäischen Regulierungsbehörden im Bereich der elektronischen Kommunikation (GEREK, engl. BEREC). Auf EU-Ebene wird derzeit der neue Rechtsrahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation verhandelt. Um für die spätere Übernahme des neuen Rechtsrahmens sowie für die nationale Umsetzung gerüstet zu sein, erscheint es sinnvoll, die Grundlagen aus dem Telekom-Paket 2009 für den neuen Rechtsrahmen – soweit noch nicht erfolgt – ins KomG zu übernehmen. Dies umso mehr, als der neue Rechtsrahmen auch und gerade auf dem TelekomPaket 2009 aufbauen wird. Das Reform-Paket 2009 dient sowohl der Erreichung eines europäischen Informationsraumes als auch einer diskriminierungsfreien Informationsgesellschaft. Die Vorlage umfasst schwerpunktmässig die grundlegenden Anforderungen an den Universaldienst, den Schutz der Nutzer, die Integrität und Verfügbarkeit von Netzen und Diensten, Massnahmen im Bereich der Sonderregulierung sowie datenschutzrechtliche Aspekte.
Dados: OpenParlData · CC BY 4.0