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Gegen eine unfaire Mehrwertsteuer im Sport und im Sozialbereich (Schweizer Sport- und Gemeinnützigkeits-Initiative)

(VIS 256)Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))Erledigt
Schweiz
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    Die Volksinitiative lautet:

    I

    Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

    Art. 41ter Abs. 3ter (neu)

    3terVon der Steuer nach Absatz 1 Buchstabe a sind alle Umsätze ausgenommen, die von nicht-gewinnstrebigen Sportverbänden und Sportvereinen sowie anerkannten gemeinnützigen Organisationen oder zu deren Unterstützung erzielt werden.

    II

    Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

    Art. 8 Abs. 2 Bst. b Ziff 5bis (neu)

    2...

    Von der Steuer sind, ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug, ausgenommen:

    ....

    5bisdie Umsätze, die im Bereich des nicht-gewinnstrebigen Sports und der anerkannten gemeinnützigen Organisationen sowie zu deren Unterstützung erzielt werden;

    ...

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0