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Auflage Reglement über den Schutz der Gewässer im Gebiet Uri Süd (Urserntal)

(V 20422)VernehmlassungErledigt
Landrat Uri (UR)21/03/2014
Perfil
Tipo
Vernehmlassung
Estado
Erledigt
Número
V 20422
Início
21/03/2014
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20422
Cronologia(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Textos(1)
  • LeadHTML
    21 de março de 2014
    Der Regierungsrat hat die Justizdirektion ermächtigt, das Reglement über den Schutz der Gewässer im Gebiet Uri Süd (Urserntal) während 30 Tagen vom 21. März bis am 21. April 2014 öffentlich aufzulegen. Während der Einsprachefrist kann das vorgesehene Schutzreglement auf den Gemeindekanzleien von Andermatt, Hospental und Realp sowie bei der Justizdirektion Uri, Abteilung Natur- und Heimatschutz, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich an den Regierungsrat zu richten.

    Das kantonale Schutz- und Nutzungskonzept (SNEE) sieht im Bereich der Wasserkraft grundsätzlich vor, Gewässer mit einem hohen energiewirtschaftlichen Potenzial zu nutzen. Im Gebiet Uri Süd zählt dazu insbesondere der Unterlauf der Witenwasserenreuss im Abschnitt Schweig bis Geren. Im Gegenzug sollen Gewässer mit einem hohen landschaftlichen oder ökologischen Wert ungenutzt bleiben, so etwa das Gewässersystem im Landschaftsschutzgebiet Witenwasserental oder die Unteralpreuss. Das Reglement schützt die nicht nutzbaren Gewässer längerfristig.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0