Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr
(15.456)- Abstimmung
- RedetextIvo Bischofberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- RedetextDoris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Sie haben gesehen, der Bundesrat unterstützt diese Vorlage im Grundsatz. Er tut das aber schon auch mit dem Wunsch, dass das Ganze noch flankiert wird. Denn es ist unbestrittenermassen so: Wir haben heute eine höhere Lebenserwartung und eine bessere Gesundheit, und es gibt bei den meisten Fahrzeugen auch Assistenzdienste. Das hilft mit Blick auf die Fahreignung natürlich und hat dazu geführt, dass die Zahl der Unfälle auch bei Seniorinnen und Senioren zurückgegangen ist.
Die verkehrsmedizinische Untersuchung gibt es seit den Siebzigerjahren, und sie hat viel Gutes bewirkt. Aber aus unserer Sicht kann man die Altersgrenze für die obligatorische Kontrolluntersuchung tatsächlich auf 75 Jahre erhöhen. Warum? Für uns steht vor allem im Vordergrund, dass die Fahreignung ein Thema ist, mit dem sich offenbar auch die meisten Seniorinnen und Senioren tatsächlich befassen. Es wird in der Familie besprochen. Es ist aber auch ein grosser Einschnitt, wenn man den Führerausweis abgeben muss oder ihn freiwillig abgibt. Offenbar ist überwiegend Letzteres der Fall. So gaben letztes Jahr rund 10 000 Seniorinnen und Senioren ihren Führerausweis freiwillig ab. Dem stehen etwa 1100 Entzüge gegenüber, die verfügt worden sind, wo also Uneinsichtigkeit herrschte oder wo sich die Betroffenen nicht ihrer tatsächlichen Situation bewusst waren. Doch die meisten befassen sich mit ihrer Situation und kommen dann offenbar auch zur Einsicht und zum Entschluss, den Führerausweis freiwillig abzugeben. Wir kennen die Unfallstatistik; Herr Ständerat Jositsch hat darauf verwiesen. Diese besagt, dass es bei den Seniorinnen und Senioren doch eine beträchtliche Anzahl Unfälle gibt. Gott sei Dank sind es wenige Unfälle mit Getöteten, aber rein die Zahl der Unfälle mit Personenschäden ist in diesem Alterssegment schon hoch, auch angesichts der Tatsache, dass die Fahrdistanzen pro Tag nicht mehr so lang sind wie im Erwerbsleben.
Ob es dann von Verbänden oder vom Staat ausgeht, Herr Ständerat Müller: Es scheint uns schon richtig, die Erhöhung der Altersgrenze für die obligatorische ärztliche Untersuchung auf 75 Jahre mindestens mit Hinweisen und Informationen, mit einem Beratungs- oder Kursangebot für Personen ab 70 Jahren zu flankieren. Dieses Angebot können selbstverständlich Verbände offerieren. Der Zweck ist einfach, dass sich alle, die in diesem Alter noch ein Fahrzeug fahren, intensiv damit befassen. Meistens ist es ja nicht so, dass man nicht einsichtig wäre. Es sind aber nicht überall Alternativen vorhanden, auf die man sich so einfach umstellen kann, wenn man nicht mehr selber fahrfähig ist, aber mobil bleiben möchte.
Angesichts der technischen Unterstützung durch die Assistenzsysteme - den Umgang damit muss man aber lernen, auch schon im jüngeren Alter - sowie angesichts der Gesundheit, die heute sicher besser ist als in den Siebzigerjahren, glauben wir, dass wir Zustimmung im Sinne des Antrages Ihrer Kommission verantworten können.
- RedetextDamian Müller(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich glaube kaum, dass mich die Gesetzesänderung, über die wir heute diskutieren, dereinst betreffen wird. Wenn nicht alles täuscht, was wir heute an technologischem Fortschritt im Bereich der Mobilität erleben, wird der Verkehr in 35 oder 40 Jahren ganz anders aussehen, vielleicht sogar anders, als wir es uns heute vorstellen können. Aber wir machen ja nicht nur Gesetze für die Ewigkeit, sondern reagieren auch auf Entwicklungen der Zeit und auf die sich daraus ergebenden Herausforderungen. Wenn wir diese Entwicklungen betrachten, herrscht, glaube ich, über die Parteigrenzen hinaus grosse Einigkeit: Alter sieht heute anders aus, als es gestern ausgesehen hat. Das ist nicht nur ein äusserer Eindruck. Es ist auch wissenschaftlich belegt, dass Senioren und vor allem Seniorinnen heute oft jünger wirken, als sie es in Tat und Wahrheit sind. Sie fühlen und geben sich auch so. Sie sind gesünder, sie sind vitaler, als dies bei früheren Generationen der Fall war. Man kann heute in gewissen Fachzeitschriften auch lesen: "60 ist die neue 40." So heisst es in der Kurzformel.
In diesem Sinne hat Kollege Maximilian Reimann mit seiner parlamentarischen Initiative ein Thema aufgegriffen, das tatsächlich einer Neubeurteilung bedarf. Dabei geht es nicht nur um die Diskriminierungen im Vergleich zum Ausland. Für mich stellt sich einfach die Frage, ob eine gesetzliche Bestimmung Sinn macht oder nicht. Wenn sie keinen Sinn macht, dann soll man sie ändern. Wenn man also davon überzeugt ist, dass die Menschen heute mit 75 Jahren gesünder sind, aber auch vitaler und unternehmungslustiger, als das früher der Fall war, soll man dies auch bezüglich des medizinischen Kontrollobligatoriums berücksichtigen. Dies ist ein kleiner Beitrag zur administrativen Entlastung zumindest der 70- bis 74-Jährigen und ein Beitrag zur Entlastung der Ärzte, die ihre Zeit wohl besser und sinnvoller einsetzen können als - ich sage es deutsch und deutlich - für unnütze Tests.
Etwas mehr Mühe habe ich aber, wenn einerseits von mehr Eigenverantwortung gesprochen wird, gleichzeitig aber vorgeschlagen wird, den Präventionsbegriff in Richtung staatlich verordneter Informationskampagnen zu erweitern. Abgesehen davon, dass ein staatliches Infoblatt viel kostet und kaum etwas nützt, denke ich, dass Eigenverantwortung eben meint, dass jeder und jede die Verantwortung für sein oder ihr Handeln übernehmen soll. Ich hoffe, die Verwaltung sieht dies auch so und macht jetzt nicht auf Aktivismus, sondern hält sich in diesem Umfeld für einmal so gut wie möglich zurück. Ich denke, anstelle des Staates sollten hier vielmehr die Verbände der Automobilisten zum Zuge kommen. An ihnen ist es, auf die Gefahren beim Lenken im Alter aufmerksam zu machen. [PAGE 593]
Deshalb bitte ich Sie, dieser Vorlage gemäss Antrag der Kommission zuzustimmen.
- RedetextIvo Bischofberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- RedetextDaniel Jositsch(Parteilos)Schweiz
216 Verkehrstote waren im Jahr 2016 zu beklagen. Im Vergleich zu den Siebzigerjahren ist das bedeutend weniger: Die Zahl ist um etwa zwei Drittel gesunken. Das ist enorm und hat vor allem mit den verschiedenen Massnahmen zu tun, die in den vergangenen Jahren ergriffen worden sind, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Nichtsdestoweniger sind es im vergangenen Jahr 216 Verkehrstote gewesen, das heisst, es gab alle 41 Stunden ein Opfer. Wir sind zwar auf dem richtigen Weg, aber wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht plötzlich die falschen Entscheidungen treffen und zurückgehen und die Verkehrssicherheit ein bisschen auf der Seite lassen.
Was wird hier mit dieser Vorlage vorgeschlagen? Das Alter zum Aufgebot für die periodische vertrauensärztliche Untersuchung von Seniorinnen und Senioren soll von 70 auf 75 angehoben werden.
Das widerspricht jeglicher Logik. Welchen Zweck hat diese vertrauensärztliche Untersuchung? Sie ist keine Einschränkung gegenüber denjenigen Personen, die fahrtauglich sind. Sie gehen zum Arzt, der Arzt bestätigt ihnen, dass sie fahrtauglich sind, und sie fahren weiter. Nur diejenigen Personen, die nicht mehr fahrtauglich sind, werden herausgefiltert und werden gewissermassen aus dem Verkehr gezogen, und das ist ja auch richtig. Es ist nun mal einfach eine Tatsache, dass im Alter die körperlichen Fähigkeiten zurückgehen: Man sieht weniger gut, man hört weniger gut, die Reaktionsfähigkeit wird schlechter. Das hat zwangsläufig zur Folge, dass die Möglichkeit, sich im Strassenverkehr adäquat zu verhalten und zu reagieren, in der Tendenz sinkt - selbstverständlich nicht bei allen Seniorinnen und Senioren im gleichen Umfang. Deshalb wird ja eine vertrauensärztliche Untersuchung gemacht, die eben feststellt, bei wem das Problem besteht und bei wem es nicht besteht.
Auf der Homepage des Schweizer Fernsehens - ich habe es heute Morgen gesehen - finden Sie eine wissenschaftliche Studie, die zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unfall geschieht, in der Altersgruppe ab 70 fast doppelt so hoch ist wie in der Altersgruppe von 60 bis 70. Das sind einfach die Zahlen. Herr Hösli hat gesagt, die Fahrtüchtigkeit könne auch bei jüngeren Personen - bei 50-, 40- oder 30-Jährigen - eingeschränkt sein. Wenn Sie mich persönlich fragen, dann sage ich Ihnen: Ich würde befürworten, dass alle Autofahrerinnen und Autofahrer jährlich oder regelmässig eine Kontrolle ihrer Fahrtüchtigkeit machen müssten. Wenn Sie einen solchen Vorstoss einreichen, werde ich ihn unterstützen. Das steht aber hier nicht zur Debatte.
Jedenfalls würde ich aber nicht gegen jegliche Logik, die Sie auch in den Zahlen ersehen können, das Gegenteil beschliessen. Sie sagen, und das ist der entscheidende Punkt, Selbstverantwortung spiele eine Rolle, Seniorinnen und Senioren seien selbstverantwortlich. Die allermeisten sind es. Ich weiss aber aus dem eigenen Umfeld, aus der eigenen Familie, dass es nicht einfach ist, in fortgeschrittenem Alter auf den Führerausweis zu verzichten. Das Ganze hat auch einen gewissen Symbolcharakter, daran halten sich sehr viele Seniorinnen und Senioren fest. Es geht um die eigene Mobilität. Es geht auch darum, noch fahren zu können, den Führerausweis noch behalten zu können. Ich weiss auch aus dem persönlichen Umfeld, dass man hier teilweise versucht, alles zu unternehmen, um den Führerausweis noch behalten zu können. Es ist deshalb meines Erachtens zweckmässig, dass eine neutrale Stelle medizinisch beurteilt, ob die Fahrtauglichkeit noch gegeben ist oder nicht.
Sie haben von Selbstverantwortung geredet, der Bürger müsse selbst entscheiden können. Selbstverantwortung bedeutet in diesem Fall, ein höheres Unfallrisiko in Kauf zu nehmen. Das bedeutet, die Selbstverantwortung trägt dann derjenige oder diejenige, der oder die am falschen Ort auf der Strasse steht und Opfer eines solchen Unfalls wird. Das ist meines Erachtens nicht zu verantworten, vor allem wenn wir die Massnahme abwägen. Wenn ein Senior fahrtauglich ist, dann ist diese Routinekontrolle ein Leichtes, eine Kleinigkeit. Man geht beim Arzt vorbei, das dauert eine halbe Stunde, dann geht man wieder nach Hause und kann weiter fahren. Das ist, überlegen Sie sich das einmal, die einzige Einschränkung. Dem stehen Opfer im Strassenverkehr gegenüber. Da scheint es mir nun wirklich nicht verantwortbar zu sein, auf diese geringfügige Massnahme zu verzichten.
Ich bin nicht gegen Eintreten. Ich habe keinen entsprechenden Antrag gestellt. Ich ersuche Sie aber dringend, diese Vorlage abzulehnen und beim geltenden Gesetz zu bleiben.
- RedetextWerner Hösli(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Es ist uns allen bewusst, dass wir uns hier mit einem relativ emotionalen Thema befassen, und es wird an diesem Morgen nicht zum letzten Mal so sein. Aber gerade bei solchen Themen ist es wichtig, dass wir den Gesamtüberblick behalten und Abwägungen anstellen zwischen eigenverantwortlichem Tun und Handeln sowie Vorschriften und Einschränkungen.
Wir haben alle in einer Sache keine Differenz: Unfälle auf Strassen sind möglichst zu vermeiden. Aber motorisierter Individualverkehr, Langsamverkehr sowie das Leben selbst bergen immer Gefahren. Denn leben heisst eben gerade auch erleben. Von den 11 000 Unfällen mit Personenschaden betrafen im letzten Jahr 4 Prozent die Altersgruppe der 70- bis 74-Jährigen, dies im Gegensatz zur Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen, welche gerade bei den Schwerstunfällen einen extrem hohen Anteil aufweist. Das sind die Fakten. Diese sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Aber es sollten auch nicht einseitige Massnahmen mit ärztlichen Untersuchungen schon im jungen Seniorenalter angeordnet werden.
Wenn man das Ganze punkto Verkehrssicherheit wirklich voll durchziehen wollte, müsste man eigentlich alle Altersgruppen sporadisch in ärztliche Untersuchungen schicken, denn Krankheiten und Gebrechen machen leider vor keiner Altersgruppe halt. Der schweizerische Hausärzteverband spricht sich wohl nicht zuletzt deshalb ebenfalls für die Heraufsetzung der vertrauensärztlichen Untersuchung vom 70. auf das 75. Altersjahr aus. Wir dürfen davon ausgehen, dass diese Fachpersonen ein sehr gutes Bild von der durchschnittlichen Fahrtauglichkeit der zur Diskussion stehenden Altersgruppe haben und auch erkennen, dass man heute in diesem Alter doch noch ziemlich fit ist. Auch sollten wir nicht vergessen: Diese Gruppe schliesst mehr und mehr Jahrgänge ein, welche schon seit fünfzig Jahren und mehr Auto fahren, also sehr erfahren in Bezug auf Verkehr und Strassenverhältnisse sind. [PAGE 592]
Wir wissen es doch alle selber: Eine vertrauensärztliche Untersuchung im Behandlungszimmer des Arztes und das Fahren im Dunkeln bei Regenwetter und viel Gegenverkehr, im Schneesturm, bei Schneematsch oder in engen Tunnels sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Da ist die Einschätzung der eigenen Fähigkeiten schon in meinem - noch fast jugendlichen - Alter immer nötig. Wir können das drehen und wenden, wie wir wollen: Im Strassenverkehr kommen wir nicht um die Eigenverantwortung herum. Gemäss meinen Erfahrungen nimmt diese im Alter in der Tendenz doch eher zu als ab. Es gibt aber natürlich immer Ausnahmen; wenn es um die Mobilität geht, sowieso.
In diesem Sinne denke ich doch, dass wir diese Erhöhung der Altersgrenze für die vertrauensärztlichen Untersuchungen unterstützen können. Ich danke Bundesrat und Verwaltung für die Bemühungen in dieser Sache.
- RedetextOlivier Français(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Contrairement aux propositions des deux Commissions des transports et des télécommunications, nos deux conseils ont, en leur temps, accepté de donner suite à l'initiative parlementaire Reimann Maximilian, à savoir le 16 décembre 2015 pour le Conseil national, par 97 voix contre 82 et 4 abstentions, et le 8 juin 2016 pour notre conseil, par 22 voix contre 19.
L'initiative parlementaire Reimann Maximilian propose de modifier la loi fédérale sur la circulation routière sur deux points: elle prévoit, d'une part, de relever de 70 à 75 ans l'âge à partir duquel les conducteurs doivent être convoqués pour un examen médical et, d'autre part, d'étendre les activités de prévention de la Confédération à la sensibilisation des conducteurs âgés, de façon à les amener à décider eux-mêmes quand ils doivent arrêter de conduire.
Du 4 novembre 2016 au 3 février 2017, sur mandat de la commission soeur du Conseil national, l'Office fédéral des routes a mené la procédure de consultation sur l'avant-projet de mise en oeuvre de l'initiative, avant-projet dont elle avait adopté le texte le 31 octobre 2016. La consultation auprès des cantons et des milieux professionnels reflète nos hésitations sur ce thème. En effet, 14 cantons se sont montrés défavorables à l'avant-projet de la commission, alors que 12 l'ont approuvé; et 15 associations se sont prononcées en faveur de cette modification, contre 9 qui s'y sont opposées et 6 qui se sont abstenues de prendre position.
C'est le 21 mars de cette année que la CTT-CN a adopté son projet de modification de la loi fédérale sur la circulation routière mettant en oeuvre l'initiative parlementaire Reimann Maximilian. Une minorité de la commission proposait quant à elle de maintenir les contrôles dès 70 ans et de les intensifier dès 75 ans.
En ce qui concerne la sensibilisation, il a été établi qu'elle relevait du Fonds pour la sécurité routière et qu'une modification de la loi n'était pas nécessaire.
La CTT-CN, qui a élaboré le projet de modification de la loi fédérale sur la circulation routière, propose de modifier l'article 15d alinéa 2 de manière à ce que l'âge fixé pour la convocation au premier examen médical passe de 70 à 75 ans en remplaçant, dans la disposition mentionnée, "70 ans" par "75 ans", et d'introduire une disposition transitoire à l'article 109, qui prévoit que le changement de la limite d'âge légal n'a pas pour conséquence de raccourcir l'intervalle de deux ans entre chaque contrôle prévu par l'ancien droit. Cela concernerait, par exemple, des conducteurs qui auraient passé l'examen à 74 ans et qui ne seraient pas obligés de le repasser à 75 ans, la disposition transitoire permettant de repousser le nouvel examen.
Le Conseil fédéral, quant à lui, s'est prononcé le 17 mai 2017 en faveur de la proposition de la majorité de la commission. En parallèle, il rejetait la proposition de la minorité.
C'est le 13 juin dernier que le Conseil national a choisi de suivre la proposition de la majorité de sa commission, par 134 voix contre 48 et 3 abstentions. Lors du vote sur l'ensemble, le Conseil national a adopté le projet par 143 voix contre 15 et 26 abstentions.
Le 22 juin dernier, notre commission s'est réunie en présence d'un représentant de la CTT-CN, Monsieur Bühler, et d'un représentant de l'Office fédéral des routes. Ce dernier nous a informé du fait que l'on recense 11 000 accidents avec des blessés par année, dont 4 pour cent concernent des personnes âgées de 70 à 74 ans. En ce qui concerne les 216 décès sur la route l'année dernière, 80 pour cent des personnes responsables ou victimes sont âgées entre 18 et 24 ans.
Le projet qui nous est soumis vise à ce que la responsabilité individuelle soit renforcée, comme c'est le cas dans des pays voisins tels que l'Allemagne, la France et l'Autriche, et à ce que les aînés, qui ont certes une meilleure constitution qu'il y a dix ou vingt ans, soient soutenus par les médecins et évaluent eux-mêmes leur aptitude à conduire. Pour cela, la commission recommande que la campagne de sensibilisation qui est faite avec le Fonds de sécurité routière soit mise en valeur par les différentes associations de prévention et les associations automobiles.
Après une brève discussion, votre commission vous recommande sans opposition d'entrer en matière sur ce projet et d'adhérer à la décision du Conseil national, en rappelant qu'il est important de promouvoir la sensibilisation aux problèmes de santé afin de renforcer la sécurité routière.
- Abstimmung
- Redetext
- RedetextManfred Bühler(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
J'aimerais ajouter deux ou trois mots de conclusion. Je crois qu'il faut rappeler ici qu'il ne s'agit pas de supprimer ces contrôles, mais simplement d'en changer la limite d'âge en l'augmentant de cinq ans. Je crois que cela a un sens, comme l'a dit Madame la conseillère fédérale Leuthard, vu l'augmentation de l'espérance de vie.
J'aimerais revenir sur le chiffre de 6000 personnes qui ont rendu leur permis après les premiers examens à 70 ans. Il a quasiment été postulé que ces personnes représentaient à ce moment-là un danger permanent sur la route. J'ai l'impression que l'on peint un petit peu le diable sur la muraille, car le fait que 6000 personnes rendent leur permis de manière volontaire après le premier contrôle à 70 ans, comme cela a été le cas ces dernières années, ne signifie pas que ces personnes conduisaient encore à ce moment-là ou qu'elles conduisaient toutes. Je crois qu'il faut relativiser un peu.
On a l'impression, en écoutant les arguments de la minorité, que la sécurité routière serait très grandement en danger si nous modifiions cette loi. Ce n'est pas le cas. La majorité de la commission est persuadée que, en misant sur la responsabilité individuelle et sur la confiance en nos conducteurs seniors, nous pouvons maintenir un très haut degré de sécurité routière. Vous pouvez donc suivre la majorité de la commission.
- RedetextThomas Ammann(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Kurz noch zwei, drei Worte zu den Ausführungen der Kommissionsminderheit Hardegger. Ich möchte hier im Namen der Kommission sagen, dass die Kommissionsmehrheit und auch die parlamentarische Initiative Reimann Maximilian weiterhin Kontrolluntersuchungen vorsehen, diese aber eben den aktuellen Verhältnissen anpassen möchten und darum, wie bereits mehrfach ausgeführt, die Altersgrenze auf 75 Jahre erhöhen wollen. Wir von der Kommissionsmehrheit fordern nicht die volle liberale Lösung, wie das - das ist bereits ausgeführt worden - in den Nachbarstaaten der Fall ist.
Dann wurde gesagt, dass Medikamente, hoher Blutdruck und Seh- und Hörverhältnisse die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen - ich glaube, lieber Kollege Hardegger, dass dies nicht erst mit 70 Jahren der Fall ist. Von der Frau Bundespräsidentin wurde jetzt auch die statistische Zahl ausgeführt, dass 6000 Fahrzeuglenkerinnen und -lenker mit 70 Jahren freiwillig den Fahrausweis abgegeben haben. Hier setzt die Kommissionsmehrheit auf Eigenverantwortung. Diese ist da, und sie muss bereits ab 65 Jahren oder eben noch früher spielen, wenn gesundheitliche oder andere Beeinträchtigungen vorhanden sind, die medikamentös behandelt werden müssen.
Ich möchte noch erwähnen, dass die Kommission das, was die Frau Bundespräsidentin in Bezug auf die flankierenden Massnahmen gesagt hat, begrüsst. Auch das habe ich in meinem Votum ausgeführt.
Zum Votum bezüglich der Uneinsichtigkeit: Ich glaube, es fällt jedem schwer - das ist keine Frage des Alters -, die eigene Mobilität aufzugeben; hier reden wir aber vor allem von Menschen ab 80 Jahren und älter.[GZ]
Deshalb empfehle ich Ihnen nochmals, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
- RedetextDoris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ich glaube, dass das auf den 1. Januar 2019 hin möglich ist. Aber es wird sicher nicht schon 2018 sein, wie Sie sich das wahrscheinlich wünschen. Denn es braucht dann schon noch Anpassungsarbeiten in der Verordnung usw. Aber wir werden uns Mühe geben, diese Anpassungen so schnell wie möglich vorzunehmen. Aber eben, eine Übergangszeit gibt es halt. Ich glaube: Lieber eine Untersuchung zu viel als eine zu wenig.
- RedetextMaximilian Reimann(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Frau Bundespräsidentin, wir wissen, dass das Interesse an diesem Geschäft im Schweizervolk enorm gross ist, vor allem in der Alterskategorie der 65- bis 69-Jährigen. Von diesen fragen mich Hunderte an, wann diese Gesetzesänderung in Kraft trete. Ich habe dann immer gesagt, die zuständige Departementschefin werde sich heute dazu äussern. Sie hat es aber nicht getan. Deshalb meine Zusatzfrage: Wann kann diese [PAGE 1059] Gesetzesänderung, falls der Nationalrat heute und der Ständerat im Verlauf dieses Jahres zustimmen, frühestens in Kraft treten? Womit rechnen Sie?
- RedetextDoris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Das ist ein zweifellos delikates Thema, und wir alle wissen, dass wir früher oder später in dieser Situation sind. Kaum hat man den 70. Geburtstag gefeiert, kommt nämlich das obligatorische Aufgebot, und es heisst: Du gehst jetzt zum Arzt oder zur Ärztin. Das ist für niemanden angenehm; es wird von den meisten auch so empfunden, dass sie sagen: Okay, jetzt gehöre ich zum alten Eisen, ich bin eine Gefahr, und dann muss man diese Untersuchung erst noch bezahlen. Das ist unangenehm. Auf der anderen Seite - insofern war der Versprecher von Herrn Nationalrat Fluri gar nicht so ohne - wissen wir: Im jungen Alter hat man wenig Fahrerfahrung, ist man ungestüm. Im Alter hat man viel Erfahrung, aber vielleicht nicht mehr dieselbe Reaktionsfähigkeit wie mit zwanzig und dreissig Jahren.
Die Frage ist deshalb: Wie geht man mit dieser Situation um, und gibt es auch hier Entwicklungen? Die Vorlage will die Eigenverantwortung der Seniorinnen und Senioren beim Entscheid, wann sie mit dem Autofahren aufhören sollen, stärken. Der Bundesrat meint, dass das ein richtiger Ansatz ist, und unterstützt deshalb den Vorschlag der Mehrheit Ihrer Kommission, die Alterslimite für die obligatorische Kontrolluntersuchung von 70 auf 75 Jahre zu erhöhen. Diese obligatorische verkehrsmedizinische Untersuchung gibt es seit den Siebzigerjahren. Es ist natürlich tatsächlich so, dass wir seither nicht nur eine höhere Lebenserwartung haben, sondern dass die heutigen Seniorinnen und Senioren auch nachweislich eine bessere Gesundheit haben.
Der Bundesrat erachtet es aber gleichzeitig als zwingend, dass bei einer Erhöhung der Alterslimite mit flankierenden Massnahmen sichergestellt wird, dass sich der spätere Beginn der ersten obligatorischen Untersuchung nicht negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Wir haben ja in den letzten zehn, fünfzehn Jahren vieles gemacht: bei den Neulenkern, bei den Rasern, mit technischen Massnahmen, die nachweislich die Verkehrssicherheit in unserem Land extrem erhöht haben. Wir haben jedes Jahr Gott sei Dank weniger Verkehrstote, und das ist ja auch ein Erfolg all dieser Massnahmen, und das sollte man nicht gefährden.
Deshalb beantragen wir, dass man dann regelmässige Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen durchführt, damit sich Senioren und Seniorinnen auch ohne obligatorische Untersuchung spätestens dann, wenn sie halt mal 70 Jahre alt sind, mit ihrer Fahreignung befassen. Denkbar ist, dass über 70-jährige Autofahrerinnen und Autofahrer ein Schreiben mit Informationen und Hinweisen zu Beratungs- und Kursangeboten rund um das Thema Fahreignung bekommen.
Diese Auseinandersetzung beginnt natürlich auch in der Familie. Es wurde von einigen zu Recht gesagt, dass es auch dort stattfinden und die Diskussion regelmässig geführt werden muss, dass die Eltern auch die Meinung ihrer Kinder anhören und sensibel sind. Wir meinen, dass das in der grossen Zahl der Fälle heute auch tatsächlich funktioniert. Letztes Jahr, das wurde richtig gesagt, gaben rund 10 000 Seniorinnen und Senioren ihren Führerausweis anlässlich einer Kontrolluntersuchung freiwillig ab, 6000 davon bereits bei der ersten Untersuchung mit 70 Jahren. Das zeigt eigentlich, dass sich unsere Bevölkerung doch bereits über einen hohen Grad an Eigenverantwortung auszeichnet und weiss, dass das ein Thema ist.
Zuletzt sollten wir uns aber bewusst sein: Den grössten Sicherheitsgewinn bieten heute die Assistenzdienste in den Fahrzeugen. Sie sind der grosse Sicherheitsgewinn, den wir heute haben, weil das Auto Sie darauf aufmerksam macht, wenn Sie Abstand, Geschwindigkeit usw. nicht einhalten. Deshalb sind wir überzeugt, dass die Menschen in diesem Land in dreissig Jahren wohl sagen werden: Was, 2020 sind sie noch selber gefahren? Deshalb wird es auch hier wichtig sein, dass man Seniorinnen und Senioren - wahrscheinlich schon meine Generation - im Umgang mit diesen Assistenzsystemen regelmässig ausbildet, sodass sie von deren Vorteilen zu lernen wissen.
- RedetextKurt Fluri(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, die Mehrheit zu unterstützen, sowohl bei Artikel 15d als auch bei der Übergangsbestimmung.
Wir alle kennen Seniorinnen und Senioren über 70, die gesundheitlich voll im Schuss sind. Sie organisieren Skitouren, spielen Tennis, auch in der Hitze, betreiben anderen Sport usw. Selbstverständlich kennen wir alle auch andere Beispiele. Aber die Tendenz ist - ich glaube, das kann man unbestrittenermassen sagen - doch die, dass man heute mit höherem Alter eher noch gesund ist als noch vor einigen Jahren. Dem muss man unseres Erachtens Rechnung tragen. [PAGE 1058]
Die Vernehmlassung zu diesem Geschäft war etwas dispers. Es gibt die eher sicherheitsorientierten Vereinigungen, und es gibt die medizinischen Fachleute. Interessanterweise sind die medizinischen Vereinigungen eher für diese Vorlage; der Verband der Haus- und Kinderärzte, die Société médicale de la Suisse romande, zwei kantonale Ärztegesellschaften und die Konferenz der kantonalen Ärztegesellschaften unterstützen die Vorlage. Daneben gibt es natürlich die Sichtweise der eher sicherheitsorientierten Gremien wie der Sicherheitsdirektoren, der Polizeidirektoren. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung hat interessanterweise keine Vernehmlassungsantwort zu dieser Vorlage abgegeben.
Wir waren in der Kommission im Besitz eines Schreibens eines Fachmediziners des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Zürich, der sich gegen die Erhöhung der Altersgrenze ausgesprochen hat mit dem Hinweis darauf, dass in der Schweiz Unfälle in dieser Altersgruppe statistisch vermehrt vorkämen, mehr als in anderen Ländern. Darauf haben wir dann aber ein Schreiben eines Verkehrspsychologen erhalten, der dies zwar nicht widerlegt, der aber darauf hinweist, dass möglicherweise diese erhöhte Zahl der Fahrausweisentzüge darauf zurückzuführen sein könnte, dass eben auch die Bevölkerungszahl in dieser Altersgruppe zugenommen hat. Also auch hier ist für uns als Laien keine klare Haltung der Fachleute ersichtlich. Wir gehen deshalb vom Prinzip der Selbstverantwortung aus und unterstützen in Anbetracht des durchschnittlich besseren Gesundheits- und Fitnesszustandes der Bevölkerung die Vorlage.
Wir haben auch das Argument der beiden Ärzte in unserem Rat, Herrn Fridez und Herrn Barrile, gehört. Wenn man allerdings die vertrauensärztlichen Untersuchungen zum Anlass nehmen will, generell medizinische Probleme in unserer Bevölkerung besser nachweisen und therapieren zu können, dann müsste dies eigentlich auf eine generelle Überprüfung des gesundheitlichen Zustandes in einem gewissen Alter hinauslaufen, nicht nur bei den Automobilistinnen und Automobilisten. Das ist möglicherweise auch ein Argument pro domo, mit bester Absicht selbstverständlich. Es ist aber kein schlagendes Argument, diese gewissermassen generalpräventive Überprüfung auf die Automobilistinnen und Automobilisten zu beschränken.
Dann könnte man einwenden, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer tendenziell dazu neigen, sich und ihre Fahrkünste zu überschätzen, sich für fitter halten, als sie es tatsächlich sind. Man wehrt sich ja tendenziell dagegen, den Fahrausweis abgeben zu müssen. Hier will der Bundesrat - aus unserer Sicht richtigerweise - flankierende Massnahmen ergreifen. Er unterstützt das Erfordernis einer medizinischen Untersuchung erst ab 75 Jahren, er hat aber am 17. Mai 2017 mitgeteilt, dass er die 17-Jährigen - Entschuldigung, die 70-Jährigen! - darauf hinweisen will, dass sie sich mit der Frage befassen sollten, ob sie noch fahrtauglich seien oder ob sie doch vielleicht eine ärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen sollten. Wir finden diese flankierende Massnahme richtig und angepasst.
Schliesslich möchten wir noch darauf hinweisen, dass eine verkehrsrechtliche Massnahme aus unserer Sicht zu wenig ergriffen wird: Es geht nämlich oft darum, dass Seniorinnen und Senioren in ihrem Gebiet, in ihrem Tal wenigstens noch mit dem Auto einkaufen gehen können wollen. Dazu gibt es das Instrument der Begrenzung des Fahrrayons. Man kann auf dem Führerausweis den Rayon eingrenzen. Diese Massnahme, die heute nach Verkehrsrecht möglich ist, wird unseres Erachtens viel zu wenig ergriffen. Es wäre eine mögliche Massnahme, um den generellen Fahrausweisentzug etwas zur relativieren, sofern es dann so weit ist.
Aber heute unterstützen wir mit diesen Argumenten die Mehrheit und bitten Sie, die Vorlage auch so zu unterstützen.
- RedetextBernhard Guhl(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Es ist nicht an mir als Schweizer Parlamentarier, die Vorschriften Deutschlands und anderer EU-Länder zu kommentieren oder ihre politische Haltung zu untersuchen. Ich kann nur anhand der Zahlen, die ich genannt habe, sagen, dass es eben im letzten Jahr 1127 Personen waren, welche den Ausweis nicht freiwillig abgegeben hätten, denen man aber bei dieser Untersuchung die Fahruntauglichkeit attestiert hat. Rein mathematisch, rein sachlich gesehen sind das Personen, die auf der Strasse unterwegs sind, aber eigentlich nicht auf der Strasse sein dürften. Alles andere wäre polemisch, wenn man also sagen würde, nur weil ein anderes Land eine andere Regelung hat, sei das dann sicherer oder weniger sicher.
- RedetextMaximilian Reimann(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Herr Kollege Guhl, ich fühle mich ein bisschen herausgefordert von Ihrem letzten Satz über die Verkehrssicherheit. Das würde also heissen, dass diejenigen, die heute meine parlamentarische Initiative beziehungsweise die Vorlage der Kommissionsmehrheit unterstützen, die Verkehrssicherheit untergraben. Was sagen Sie dann den Deutschen, der deutschen Regierung, den Österreichern, den Franzosen, die überhaupt keine solchen Kontrolluntersuchungen kennen? Sind diese - gemäss Ihrer Interpretation - denn wirklich voll gegen die Verkehrssicherheit?
- RedetextBernhard Guhl(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Die BDP-Fraktion wird teils der Mehrheit und teils der Minderheit Hardegger zustimmen. Es ist das Schicksal einer Mittepartei, dass man halt zum Teil mehrere Meinungen hat.
Die Fraktionsmitglieder, welche der Mehrheit zustimmen, setzen auf Eigenverantwortung und wollen die Autofahrer nicht zwingen, sich mit 70 Jahren bezüglich Fahrtauglichkeit untersuchen zu lassen. Ein anderer Teil der Fraktion setzt aber auf Verkehrssicherheit und wird der Minderheit Hardegger zustimmen. Der Antrag der Minderheit Hardegger ist übrigen, anders formuliert als bei der parlamentarischen Initiative, die wir hier beraten haben, ob wir ihr Folge geben wollen oder nicht; es ist ein Kompromissvorschlag: Dieser will eine Zwischenlösung, wonach mit 70 Jahren eine erste Untersuchung nötig ist und dann erst ab 75 Jahre alle zwei Jahre, wie bei der Mehrheit, eine Kontrolle fällig ist.
Im letzten Jahr gaben 6000 Personen bei ihrer ersten Untersuchung mit 70 Jahren ihren Ausweis freiwillig ab. 1127 Personen wurde der Ausweis nach dieser Untersuchung entzogen. Anhand dieser Zahlen können Sie selbst ausrechnen, dass etwa 80 Prozent der Leute den Ausweis freiwillig abgeben. Einen anderen Teil muss man mit höherer Gewalt dazu überreden, auf den Fahrausweis zu verzichten. Sie sehen, dass die Freiwilligkeit eben nicht alles ist. Wenn man das zusammenzählt, wären es in fünf Jahren etwa 5000 Personen, die fahruntauglich auf unseren Strassen herumfahren würden, wenn sie nicht später doch noch freiwillig den Ausweis abgeben würden. Wer mit der Mehrheit stimmt, der stimmt natürlich für weniger Verkehrssicherheit, weil diese Leute dann auf der Strasse sind.
Von der BDP-Fraktion wird, wie gesagt, ein Teil für die Mehrheit und für Selbstverantwortung stimmen; ein anderer Teil wird die Minderheit Hardegger unterstützen, weil ihr die Verkehrssicherheit mit Via sicura wichtig ist.
- RedetextJürg Grossen(Grünliberale Partei)Schweiz
Wir Grünliberalen haben damals der parlamentarischen Initiative Reimann Maximilian keine Folge gegeben, weil wir dem Anliegen gegenüber ohne weitere Abklärungen skeptisch waren. Sie wurde aber trotzdem in beiden Räten angenommen.
In Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative soll nun das Strassenverkehrsgesetz so geändert werden, dass sich Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises nichtberufsmässiger Kategorien erst ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen müssen und nicht wie heute ab 70 Jahren. Auf Schweizer Strassen fahren viele ältere Automobilisten, die bezüglich der medizinischen Mindestanforderungen sehr unterschiedlich behandelt werden. Schweizer Lenkerinnen und Lenker werden heute ab dem Alter von 70 Jahren jedes zweite Jahr auf eigene Rechnung zu einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung aufgeboten. Gleich alte Autofahrerinnen und Autofahrer aus Nachbarländern wie Deutschland, Frankreich und Österreich müssen keine solchen Untersuchungen machen. Die nun vorgeschlagene schweizerische Neuregelung gleicht sich also den Regelungen in den Nachbarstaaten an, und sie ist mit dem EU-Recht vereinbar.
Diese einfache Gesetzesanpassung wurde vom Astra in die Vernehmlassung geschickt. Die Ergebnisse der Vernehmlassung haben nun gezeigt, dass diese Erhöhung auf 75 Jahre nicht nur aus Gründen der Selbstverantwortung befürwortet wird, sondern auch bei weiten Teilen der Ärzteschaft auf breite Unterstützung stösst. Die Meinung der Ärztinnen und Ärzte ist aus unserer Sicht entscheidend, da sie die Fachpersonen sind, die bei älteren Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern die Fahreignung abklären. Zudem sind sie wirtschaftlich gesehen negativ von dieser Vorlage betroffen. Trotzdem befürworten sie die Erhöhung mehrheitlich. Aus diesen Gründen unterstützen wir Grünliberalen die Erhöhung auf das 75. Altersjahr.
Fahrtauglichkeit ist nicht in erster Linie vom Alter, sondern vielmehr vom Gesundheitszustand abhängig. Es gibt Leute, die bereits vor dem 60. Altersjahr nicht mehr fahrtauglich sind, aber auch viele andere, welche es problemlos bis weit über 70 sind. Deshalb haben wir Grünliberalen uns für die Selbstverantwortung der Lenkerinnen und Lenker entschieden, aber auch für die Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte sowie für gute Information der Betroffenen. Das hat für uns Priorität.
Die Minderheit will mit einer ersten Zwangsuntersuchung nach dem vollendeten 70. Altersjahr einen komplizierten Zwischenschritt einführen - eine Lösung, die wir ablehnen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Mehrheit.
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