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Entwicklungsgebiete in der Stadt Olten

(96905)Interpellation
Gemeindeparlament Olten (SO)16/09/2009
Perfil
Título completo
Dringliche Interpellation der SP Olten betreffend Entwicklungsgebiete in der Stadt Olten
Estado
Interpellation
Número
96905
Início
16/09/2009
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
96905
Contribuições(1)
  • SP Stadt OltenUrheber/in
Cronologia(4)
Textos(3)
  • BeschreibungHTML
    17 de setembro de 2009
    Die Gemeindeparlamentsfraktion der SP Olten hat am 14. September 2009 eine dringliche Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:

    «Der Stadtrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten, welche dem Parlament Aufschluss über den Umgang mit grösseren Entwicklungsgebieten in der Stadt Olten und im Speziellen im Planungsgebiet Olten SüdWest geben sollen.

    1. Teilt der Stadtrat die Ansicht, dass es für die nachhaltige Entwicklung eines Quartiers neben einem Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften auch die Definition von soziologischen Quartierstrukturen benötigt (Quartierbüro, Horte, soziokulturelle Treffpunkte, Sportflächen, usw.).

    2. Die SP der Stadt Olten hat am 14. Dezember 2005 ihre Position anlässlich der Bevölkerungs-Mitwirkung dargelegt. Im vorliegenden Gestaltungsplan mit dazugehörenden Sonderbauvorschriften finden sich keine der Anregungen wieder (siehe Beilage). Ist der damals öffentliche präsentierte Gestaltungsplan zu einem späteren Zeitpunkt bereits auflagereif gewesen, aber kurz vor der Auflage noch einmal zurückgezogen und überarbeitet worden? Wenn ja, was sind die Unterscheidungsmerkmale der beiden Planfassungen?

    3. Teilt der Stadtrat die Ansicht, dass die Überprüfung durch eine unabhängige Fachperson oder Fachfirma Gefahr der einseitigen Sichtweise birgt? Wäre es nicht sinnvoller zwei oder mehrere unabhängige Fachpersonen beizuziehen?

    4. Hat die Baukommission, wie in der Gemeindeordnung vorgesehen, das Geschäft laufend begleitet? Wurde dazu ein Ausschuss gebildet?

    5. Teilt der Stadtrat die Ansicht, dass die Belegung der einzelnen Baufelder differenzierter bezüglich Nutzung und Baudichte formuliert werden muss?

    6. Befürchtet der Stadtrat, dass eine Präzisierung der Sonderbauvorschriften Investoren abhalten könnte, sich in Olten zu engagieren?

    7. Aus welchem Grund stellt der Stadtrat Antrag, die Vorlage vor der Überprüfung durch eine externe Person / ein externes Gremium zur Kenntnis zu nehmen?

    Begründung der Dringlichkeit

    Das Parlament von Olten soll am 17. September 2009 einen Antrag des Stadtrates an das Gemeindeparlament (Bebauungsgebiet Olten SüdWest, Qualitätssicherung/Kenntnisnahme) zur Kenntnis zu nehmen und gleichzeitig die Motion Stefan Nünlist abschreiben.

    Die Ausführungen sind in weiten Teilen zu wenig aufschlussreich um die Vorlage diskutieren zu können. Die Beantwortung der vorliegenden Fragen soll Aufschluss darüber geben, wel-ches Qualitätsverständnis den Überlegungen des Stadtrates für die künftige Entwicklung unserer Baugebiete zu Grunde liegt.

    Erst mit der Beantwortung der Interpellation kann über das Eintreten des Geschäftes überhaupt beraten werden.»

    An seiner Sitzung vom 16. September 2009 hat das Parlament mit 33:6 Stimmen der dringlichen Behandlung zugestimmt.


    ***


    Stadtrat Dr. Martin Wey beantwortet die dringliche Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:


    Zu 1: Vgl. Beantwortung der dringlichen Motion der SP Olten betreffend Überarbeitung des Gestaltungsplanes Olten SüdWest mit dazugehörenden Sonderbauvorschriften (eingereicht am 10. September 2009 und im Gemeindeparlament behandelt am 17. September 2009).

    Zu 2.: Der nun vorliegende Gestaltungsplan wurde seit 2005 kontinuierlich weiterentwickelt. Von der ersten Fassung bis zur heutigen Ausformulierung des Gestaltungsplanes mit zugehörenden Sonderbauvorschriften wurden etliche Änderungen vorgenommen. Diese sind im Raumplanungsbericht vom 30. April 2009 auf den Seiten 29 bis 33 im Rahmen einer Kurzfassung aufgelistet. So wurde bspw. die Gestaltungskommission neu eingeführt, das Erschliessungsprogramm weiterentwickelt, die Baubereichsmatrix eingeführt, differenzierter Reduktionsfaktor für die Berechnung der Parkplätze abhängig von der Lage zum Bahnhof Olten Hammer, Ergänzung des Verkehrsmanagementes, Verkleinerung der Baubereiche im Übergang zur Schutzzone, Veränderung der Baubereiche, Fixierung der Gebäudehöhe auf 16 m, Begrenzung der Fahrtenzahl für publikumsintensive Nutzungen auf 6‘000 Fahrten pro Tag, Gestaltungsvorgaben im Leitbild festgesetzt und Qualitätssicherung durch die Gestaltungskommission (bei Einberufung). Dies nur einige Änderungen im Rahmen des gesamten Planungsprozesses.

    Vom auflagereifen Gestaltungsplan im Jahr 2007 (Rückzug durch die Grundeigentümerin) zum nun vorliegenden Gestaltungsplan wurden ebenfalls gewisse Änderungen vorgenommen, so insbesondere Anpassung der Freihaltezone an geplante Parzellierung entlang der Dünnern, Formulierungsanpassung § 11 und § 7 der Sonderbauvorschriften Baubereich B2, Baulinie entlang der ERO Abstand 3 m, Hinweis auf Lärmschutzwände im Baulinienabstand entlang der ERO, usw. Diese Änderungen waren zwar nötig und auch sinnvoll, betreffen aber nicht die Grundzüge des Gestaltungsplanes.

    Die Feststellung, dass keine der von der SP Olten im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gemachten Anregungen berücksichtigt wurde, stimmt so nicht. Hier nur einige Beispiele: Die lichte Breite der Fussgänger- und Velounterführung Hammer Allee – Olten SüdWest (im Bereich Olten Hammer) wurde von 7 auf 9 m erhöht (ist im rechtsgültigen Erschliessungsplan festgelegt), der Minergie-Standard muss grundsätzlich eingehalten werden, die Fuss- und Veloverbindungen sind im Gestaltungsplan festgelegt und dürfen als äusserst attraktiv betrachtet werden.

    Zu 3: Der Stadtrat ist der Auffassung, dass die Überprüfung des Gestaltungsplanes durch eine unabhängige Fachperson ausreicht.

    Zu 4: Die Baukommission wurde kontinuierlich über das Geschäft informiert und hat dieses auch begleitet. Ein Ausschuss wurde bewusst nicht gebildet, da in Anbetracht der Komplexität des Gestaltungsplanes Olten SüdWest die Mitarbeit der gesamten Baukommission als zweckmässig erachtet wurde.

    Zu 5: Die Nutzungsarten (Wohnen, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe) sind in den einzelnen Baufeldern differenziert festgelegt. Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche bzw. die Ausnützungsziffer ist in den verschiedenen Baubereichen äusserst differenziert festgelegt. Die niedrigste zulässige Ausnützungsziffer im Bereich des Baufeldes 11 beträgt 1.0 und die höchste zulässige Ausnützungsziffer im Baubereich B2 beträgt 3.0. Die zulässigen Bruttogeschossflächen bzw. die zulässigen Ausnützungsziffern für die einzelnen Baubereiche sind im Raumplanungsbericht auf Seite 11 dargestellt.

    Zu 6: Der Sinn des gesamten Regelwerkes bzw. der Sonderbauvorschriften liegt darin, einerseits die massgebenden Grundzüge der städtebaulichen Überbauungsmöglichkeiten zu fixieren (Bebauungsmatrix, Fixierung der Gebäudehöhe, Aussenraumgestaltung) und andererseits die notwendige Flexibilität im Interesse der Realisierung von kreativen und qualitätvollen Lösungen zu ermöglichen. Der daraus entstehende Ermessensspielraum kann nur im Rahmen von konkreten Projektstudien, Gestaltungsplänen oder Baugesuche positiv genutzt und klarer definiert werden. Zur qualitativen Beurteilung der jeweiligen Projektstudien, Gestaltungspläne und Baugesuche besteht ja die Möglichkeit, die Gestaltungskommission als Kontrollorgan einzuberufen.

    Wenn hingegen Sonderbauvorschriften so eng abgefasst werden, dass praktisch kein Interpretationsspielraum für Architekten besteht, so ist der Stadtrat in der Tat der Auffassung, dass dies Investoren abhalten könnte, sich finanziell zu engagieren.

    Zu 7: Mit der Vorlage will der Stadtrat das Gemeindeparlament auf einen aktuellen Wissensstand bringen. Die Diskussion im Gemeindeparlament wird so weit möglich und zweckmässig im Rahmen des weiteren Vorgehens und insbesondere auch bei der Formulierung des Expertenauftrages berücksichtigt.
  • BeschreibungHTML
    16 de setembro de 2009
    Die Gemeindeparlamentsfraktion der SP Olten hat am 14. September 2009 eine dringliche Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:

    «Der Stadtrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten, welche dem Parlament Aufschluss über den Umgang mit grösseren Entwicklungsgebieten in der Stadt Olten und im Speziellen im Planungsgebiet Olten SüdWest geben sollen.

    1. Teilt der Stadtrat die Ansicht, dass es für die nachhaltige Entwicklung eines Quartiers neben einem Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften auch die Definition von soziologischen Quartierstrukturen benötigt (Quartierbüro, Horte, soziokulturelle Treff¬punkte, Sportflächen, usw.).

    2. Die SP der Stadt Olten hat am 14. Dezember 2005 ihre Position anlässlich der Bevölkerungs-Mitwirkung dargelegt. Im vorliegenden Gestaltungsplan mit dazugehörenden Sonderbauvorschriften finden sich keine der Anregungen wieder (siehe Beilage). Ist der damals öffentliche präsentierte Gestaltungsplan zu einem späteren Zeitpunkt bereits auflagereif gewesen, aber kurz vor der Auflage noch einmal zurückgezogen und überarbeitet worden? Wenn ja, was sind die Unterscheidungsmerkmale der beiden Planfassungen?

    3. Teilt der Stadtrat die Ansicht, dass die Überprüfung durch eine unabhängige Fachperson oder Fachfirma Gefahr der einseitigen Sichtweise birgt? Wäre es nicht sinnvoller zwei oder mehrere unabhängige Fachpersonen beizuziehen?

    4. Hat die Baukommission, wie in der Gemeindeordnung vorgesehen, das Geschäft laufend begleitet? Wurde dazu ein Ausschuss gebildet?

    5. Teilt der Stadtrat die Ansicht, dass die Belegung der einzelnen Baufelder differenzierter bezüglich Nutzung und Baudichte formuliert werden muss?

    6. Befürchtet der Stadtrat, dass eine Präzisierung der Sonderbauvorschriften Investoren abhalten könnte, sich in Olten zu engagieren?

    7. Aus welchem Grund stellt der Stadtrat Antrag, die Vorlage vor der Überprüfung durch eine externe Person / ein externes Gremium zur Kenntnis zu nehmen?

    Begründung der Dringlichkeit

    Das Parlament von Olten soll am 17. September 2009 einen Antrag des Stadtrates an das Gemeindeparlament (Bebauungsgebiet Olten SüdWest, Qualitätssicherung/Kenntnisnahme) zur Kenntnis zu nehmen und gleichzeitig die Motion Stefan Nünlist abschreiben.
    Die Ausführungen sind in weiten Teilen zu wenig aufschlussreich um die Vorlage diskutieren zu können. Die Beantwortung der vorliegenden Fragen soll Aufschluss darüber geben, welches Qualitätsverständnis den Überlegungen des Stadtrates für die künftige Entwicklung unserer Baugebiete zu Grunde liegt.
    Erst mit der Beantwortung der Interpellation kann über das Eintreten des Geschäftes überhaupt beraten werden.»
  • BeschreibungHTML
    16 de setembro de 2009
    Der Dringlichkeit der Interpellation der SP Olten betreffend Entwicklungsgebiete in der Stadt Olten wurde mit 33:6 Stimmne bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0