Carlos Reinhard · FDP
Die Polizei hat nachher gedacht: Super, jetzt können wir vielleicht dort eine Spur aufnehmen. Sie haben dann versucht, anhand der Mautkennzeichenerfassung in Deutschland das Profil des Täters herauszufinden, denn man hat in etwa gewusst, wann wo welcher Schuss gefallen war. Meine Damen und Herren, die Polizei durfte die Daten, die vorhanden waren, nicht verwenden, um den Fall aufzuklären, weil die Daten nicht für die Kriminalbekämpfung vorgesehen waren. Sie mussten mit einem richtigen Beschluss noch einmal über einen Monat lang Daten erfassen, damit sie nachher den Lastwagenfahrer überführen konnten. Stellen Sie sich vor, wenn in dieser Zeit ein Kind erschossen worden wäre oder irgendetwas, nur, weil man jetzt hier scheinheilig von Datenschutz redet und nicht von Kriminalbekämpfung ... – ich weiss nicht, ob ich diese Verantwortung nur wegen des Abspeicherns eines Autokennzeichens tragen will.
Wenn es z. B. um Inkasso von Steuereinnahmen usw. geht, spielt es keine Rolle. Neuerdings wird ja die Autobahnvignette mit dem Autokennzeichen überprüft. Da spielt das dann keine Rolle, wenn der Bund Geld einnehmen soll. Da darf man das dann. Wenn Sie über den Zoll fahren, Sie die Bussen nicht bezahlt haben oder sonst irgendwie gesucht werden, viel Spass – auch da kann man Sie herausnehmen.
Und jetzt kommen wir zu den sensiblen Daten: Als Unternehmer muss ich sensible Daten je nach Gesetz, 5 bis 10 Jahre aufbewahren. Sensible Daten können sein, dass ich beweisen kann, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeitszeit eingehalten haben. Ich muss die Stempelzeit – früher hat man Stempelkarte gesagt – mehrere Jahre aufbewahren. Damit ich beweisen kann, dass ich steuermässig alles abgerechnet und angegeben habe, muss ich meine Unterlagen 10 Jahre aufbewahren. Darin sind Personaldaten, Lohndaten usw. enthalten. Da spielt dann alles keine Rolle. Wenn es um das Einkassieren geht, spielt der Datenschutz scheinbar keine Rolle. Aber hier, meine Kolleginnen und Kollegen, geht es um Kriminalbekämpfung und nicht um Datenschutz.
Dann wurde auch noch gesagt, das gebe ja unheimlich viele Daten, die man da speichern müsse. Ich habe es einmal ausrechnen lassen: 100 Mio. Zeileneinträge von Autonummern plus Datumsstempel ergibt im Maximum 2,6 Gigabyte Daten – 2,6 Gigabyte Daten. Wenn Sie heute ein Baugesuch für eine Wärmepumpe einreichen, was Sie heute elektronisch machen müssen, geben Sie mehr Daten ein, einfach für eine Aussenpumpe, für eine Heizungssanierung.
Denken Sie einfach daran: Es geht hier wirklich um die Kriminalbekämpfung. Die anderen Kantone haben 100 Tage, wir haben jetzt einen Kompromiss von 60 oder 30 Tagen. Andere Kantone haben diesbezüglich eine viel längere Dauer. Schon da macht sich der Kanton Bern vielleicht auch ein bisschen unglaubwürdig, wenn alle anderen Kantone 100 Tage haben; und wir diskutieren hier sogar darüber, dass man überhaupt nichts abspeichern darf. Denken Sie noch einmal an meinen Fall von «Aktenzeichen XY … Ungelöst», den ich erläutert habe, bei dem ein Monat lang noch einmal Daten erfasst werden mussten, nur, weil es das Gesetz nicht vorgegeben oder erlaubt hat, dass man die Daten für die Kriminalbekämpfung nutzen durfte.
Ich weiss nicht, ob Sie diese Verantwortung tragen wollen oder nicht. (Der Präsident bittet den Redner, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’orateur de conclure.) Ich empfehle Ihnen also wirklich, den Kompromissvorschlag – und zwar von 60 Tagen – anzunehmen.