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Max Binder · UDC

detesto del discorso
Svizzera10 mar 2010

Ich orientiere Sie über ein im ersten Halbjahr des letzten Jahres hochgradig emotional diskutiertes Thema, nämlich die Labortarife. Am 28. Januar 2009 genehmigte das EDI die vom BAG neu erstellte Analysenliste und setzte die Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2009 fest. In weiten Teilen der Ärzteschaft löste dieses Vorgehen grosse Empörung aus. Aufgrund dessen, aber auch aufgrund ihrer Untersuchungsergebnisse im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, untersuchte die GPK die Rechtmässigkeit und die Angemessenheit des Verfahrens. Ich betone: Wir untersuchten das Verfahren und nicht die Höhe der Labortarife; das ist nicht unsere Aufgabe.

Die Subkommission EDI/UVEK befasste sich intensiv mit der Problematik. Dazu gehörten Anhörungen der FMH, der Ärztekasse und der GDK einerseits, des BAG und des EDI andererseits. Die GPK kam zu folgendem Schluss:

1. Das Verfahren der Revision der Analysenliste ist grundsätzlich korrekt und dem Gesetz entsprechend erfolgt.

2. Allerdings regeln nur wenige Bestimmungen das Verfahren, womit ein sehr grosser Ermessensspielraum besteht.

3. Die am Verfahren angebrachte Kritik war in Bezug auf Formalitäten weitgehend unbegründet. Ich halte hier deutlich fest, dass die Vorstellungen der FMH und weiterer Kreise [PAGE 320] bezüglich der Mitwirkung am Prozess weit über das hinausgehen, was gesetzlich vorgesehen ist. Die FMH und die FAMH, der Schweizerische Verband der Leiter Medizinisch-Analytischer Laboratorien, wurden ohne gesetzliche Pflicht vertieft in das Verfahren einbezogen. Der Entscheid über eine Analysenliste steht laut Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 des KVG letztlich allein dem EDI zu.

4. Die Kommission hat festgestellt, dass das Verfahren einige Schwachstellen aufweist. Schwachstellen finden sich insbesondere in den Bereichen Führung und Kommunikation des Departementes sowie bei der Transparenz in der Entscheidfindung und der Ressourcenausstattung der betroffenen Behörden.

Dem Untersuchungsergebnis Rechnung tragend, hat die GPK in ihren Schlussfolgerungen sieben Empfehlungen an den Bundesrat formuliert. Gleichzeitig teilte die Kommission dem Bundesrat mit, dass sie das angekündigte Monitoring eng begleiten werde.

Die erste Stellungnahme des Bundesrates war für die GPK absolut nicht zufriedenstellend, da nur in wenigen Bereichen Handlungsbedarf anerkannt wurde. Vor allem sah der Bundesrat keine Notwendigkeit, auf die Forderung nach grösserer Transparenz einzugehen, obwohl die GPK gerade in diesem Bereich Defizite geortet hatte. Deshalb intervenierte die GPK beim Bundesrat mit Schreiben vom 13. November 2009 erneut. In diesem Schreiben erklärte sie die Empfehlungen nochmals und forderte eine weitere Berichterstattung.

Auch die Erklärungen des Bundesrates zum Monitoring befriedigten die Subkommission EDI/UVEK nicht. Deshalb werden wir uns auch in diesem Jahr im Rahmen der eigentlichen Inspektion weiterhin mit dem Monitoring zur neuen Analysenliste befassen.

Zusammenfassend halte ich fest: Die Bereitschaft des damaligen Departementsvorstehers, auf unsere Empfehlungen einzugehen, war, höflich gesagt, nicht allzu gross. Die Zusammenarbeit zwischen GPK und Bundesrat in diesem in der Öffentlichkeit doch hochemotional diskutierten Geschäft liess seitens des Departementsvorstehers sehr zu wünschen übrig. Ich stelle aber erfreut fest, dass mit dem Wechsel an der Spitze des EDI eine offenere Haltung gegenüber unserer Kommission Einkehr gehalten hat.

Die Kommission wird den Vorsteher des EDI, Herrn Bundesrat Burkhalter, im zweiten Halbjahr zu einer Sitzung einladen. Schon heute aber ist sicher, dass das Thema auch im nächsten Geschäftsbericht zu finden sein wird.

Trascrizione
parlament.ch
Istituzione
Svizzera

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0