Regina Fuhrer-Wyss · SP
Das Gesetz garantiert Stabilität und Planungssicherheit. Das Gesetz stützt Mobilitäts-, Umwelt- und die raumplanerischen Ziele und es stimmt mit der BLS-Strategie überein. Dies sind die Aussagen der BLS zu diesem Gesetz.
Ich möchte Ihnen für diese Diskussionen danken. Ich möchte Ihnen danken, dass Sie die Gedanken, die Überlegungen und Argumente der GPK aufgenommen haben, nachvollziehen konnten und unterstützt haben.
Die Regierung und die GPK haben unterschiedliche Rollen. Das ist klar. Wir von der GPK waren mit einem ersten Entwurf des Gesetzes nicht so zufrieden. Der Regierungsrat – dies hat man in verschiedenen Voten gehört – war über unseren Input nicht so zufrieden.
Ich möchte aber trotzdem noch eine Aussage von Regierungsrat Neuhaus aufnehmen, und zwar die Frage, ob dies im Widerspruch zum Aktienrecht ist. Ich möchte hier noch einmal klar bestätigen, was unser Vizepräsident schon im Eintretensvotum gesagt hat: Der Regierungsrat hat bei Professor Hettich ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die GPK hat ein Gutachten bei Professor Müller in Auftrag gegeben, beide zum gleichen Thema. Beide halten ganz klar fest, dass die Vorgaben, die wir ins Gesetz übernommen haben, nicht bundesrechtswidrig sind. Es muss also niemand im Saal Angst haben, wenn wir dem Gesetz zustimmen, dass wir etwas gegen das Bundesrecht oder das Aktienrecht machen. Das Gesetz definiert den Handlungsspielraum innerhalb des Bundesrechts.
Erlauben Sie mir, dass ich noch ganz kurz auf die Diskussion vom letzten Mittwochabend zurückschaue. Es ist schon etwas lange her. Es war Mittwochabend, wir waren alle schon ein bisschen müde, hatten den Kopf voll. Es ging um die Diskussion über Art. 2 Abs. 2. Wir hatten in den Unterlagen, in der Fahne, einen Antrag Regierungsrat I und nachher hatten wir einen Antrag Kommissionsmehrheit und Antrag Regierungsrat II, den die Kommissionsmehrheit unterstützte. Danach gab Grossrat Krähenbühl einen Antrag ein, Antrag Regierungsrat I. Das ist sein Recht, das ist Teil des Spiels. Aber nach der Diskussion zog Regierungsrat Neuhaus den Antrag Regierungsrat II zurück und unterstützte den Antrag Krähenbühl.
Ich muss sagen, dass mich dies doch ein bisschen erstaunte, um nicht zu sagen irritierte, weil ich noch nie erlebt habe, dass ein Regierungsrat nach einer Diskussion hier im Saal den Antrag des Gesamtregierungsrates fallen liess. Ich habe mir überlegt, dass ich eventuell einmal zu Grossrat Krähenbühl in einen Rhetorikkurs sollte, damit mir dies auch gelingen würde.
Wir haben jetzt ein griffiges, ein modernes Gesetz, ein Gesetz, das hoffentlich ein bisschen länger anhält, im Gegensatz zu gewissen Einschätzungen hier aus dem Saal. Der Zweck der Beteiligung ist klar definiert. Der Kanton ist Mehrheitsaktionär. Mehrheitsaktionär heisst für mich auch Verantwortung, damit der Zweck, den wir mit dieser BLS erreichen wollen, umgesetzt wird.
Diese Verantwortung beinhaltet, wie wir es definiert haben, die Aufsicht des Regierungsrates. Die BLS als Träger öffentlicher Aufgaben ist auch der Oberaufsicht des Grossen Rats unterstellt. Es ist sinnvoll und richtig, dass wir die beiden Anliegen – Aufsicht des Regierungsrates und Oberaufsicht des Grossen Rates – aufgenommen und festgelegt haben.
Ich möchte Ihnen allen auch ganz herzlich für die Diskussion, der Kommission für die tolle Zusammenarbeit und dem Sekretariat für die super Unterstützung danken. Merci.