Intervento

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Gran Consiglio (BE)8 dic 2022
Astrid Bärtschi, FIN-Direktorin. Es naht, ich weiss es, aber ich sage jetzt trotzdem noch schnell etwas zu diesen Vorstössen. Der Regierungsrat hat beschlossen, die beiden Vorstösse gemeinsam zu beantworten, weil sie eben beide auch in die gleiche Richtung zielen. Sie fordern nämlich einen Bericht zu den Auswirkungen von Steuerabzügen. Ich kann das Anliegen der Motionärinnen und Motionäre gut verstehen, denn es ist interessant zu wissen, welche Wirkungen einzelne Abzüge zeigen. Aber dennoch lehnt der Regierungsrat die Erstellung eines solchen Berichts ab.

Zum Bericht zur Steuerstrategie 2019 bis 2022, den Grossrätin Rüfenacht erwähnt hat, der leider veraltet sei, kann ich Ihnen versichern, dass dieser im Moment in Arbeit ist; die Aktualisierung dieses Berichts ist in Arbeit, denn Sie haben es lesen können: Die Steuerstrategie ist von 2019 bis 2022, jetzt haben wir dann bald den Jahreswechsel. Also, hier wird eine aktualisierte Version kommen.

Warum lehnt der Regierungsrat die Erstellung eines weiteren Berichts ab? Einerseits, weil die zulässigen Steuerabzüge – wir haben es gehört – weitgehend vom Bundesrecht her vorgegeben sind. Der Kanton hat also wenig Spielraum. Die Ausnahmen finden Sie in der Motionsantwort. Durch die zwingenden Vorgaben des Bundesrechts würde es auch wenig Sinn machen, wenn der Kanton Bern alternative Modelle aufzeigt, denn diese könnte man ja auf Stufe Kanton dann gar nicht umsetzen.

Andererseits wäre die Erstellung eines solchen Berichts sehr aufwendig und es wäre wirklich nötig, eine externe Gesetzesevaluation machen zu lassen, was natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden wäre. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Erstellung eines solchen Berichts im Ungleichgewicht wäre und beantragt Ihnen deswegen, beide Motionen abzulehnen. Ich danke Ihnen.

Trascrizione
tagblatt.gr.be.ch
Istituzione
Gran Consiglio

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0