Bruno Vanoni · GRÜNE
Die Verfassungsänderung, die wir jetzt umsetzen wollen, bezieht sich ausschliesslich auf das Personal der zentralen und dezentralen Kantonsverwaltung. Und wenn wir jetzt schon Gleiches mit Gleichem vergleichen wollen, dann bringe ich ein paar Beispiele: Wenn wir die Polizistinnen und Polizisten, und zwar diejenigen ohne Kaderfunktion, im Grossen Rat zulassen wollen – darüber kann man durchaus diskutieren. Aber warum lassen wir denn nicht Fachleute aus anderen Bereichen der Sicherheitsdirektion (SID) zu, die auch beim Kanton angestellt sind? Warum lassen wir z. B. nicht Fachleute aus dem grossen Amt für Justizvollzug (AJV) zu? Das wäre dasselbe, das könnte man mit den Polizistinnen und Polizisten vergleichen. Und warum nicht Berufsleute ohne Kaderfunktion aus Verwaltungszweigen anderer Direktionen? Warum nicht z. B. Agronominnen und Agronomen oder ausgebildete Landwirte aus dem Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) und warum nicht Forstfachleute, die vielfach im Gelände draussen tätig sind, aus dem Amt für Wald und Naturgefahren (AWN)?
Ich will damit nur zeigen, dass wir die Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung systematisch angehen müssen. Und von mir aus kann man bei einem systematischen Angehen dann auch auf die Frage kommen, ob wirklich alle Lehrpersonen, Professorinnen und Professoren, die heute im Grossen Rat zugelassen sind, aufgrund der nötigen strengen Bestimmungen im Interesse der Gewaltentrennung auch in Zukunft noch zugelassen sein sollen.
Vielleicht kann man den einen Mangel der Motion auch heilen, nämlich den, dass sie an den falschen Adressaten gerichtet ist, an den Regierungsrat. Vielleicht kann der Regierungsrat, wie es offenbar bei einem anderen Vorstoss auch schon einmal vorgekommen ist, ... (Die Präsidentin bittet den Redner, zum Schluss zu kommen. / La présidente demande à l’orateur de conclure.) ... nach der Überweisung dem Büro einen Brief schreiben und das Büro bitten, es solle die Umsetzung dieser Motion an die Hand nehmen. Danke vielmals.