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Bernhard Braun · GRÜNE

deKantonsrat
Gran Consiglio (TG)19 ago 2026
Datenschutz ist Vertrauensschutz, und Vertrauen ist gerade dann wichtig, wenn der Staat immer mehr Daten digital bearbeitet, verknüpft und für seine Aufgaben nutzt. Mit der vorliegenden Revision des Datenschutzgesetzes und des Gesetzes über das Einwohnerregister schaffen wir die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, um mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Die Revision ist keine freiwillige Übung des Kantons Thurgau. Die Schweiz und damit auch die Kantone sind aufgrund internationaler Verpflichtungen gehalten, insbesondere die Vorgaben der EU-Richtlinien umzusetzen. Der Regierungsrat hält deshalb ausdrücklich fest, dass die meisten Ände­ rungen aufgrund internationaler Verpflichtungen übernommen werden müssen. Das be­ deutet aber nicht, dass wir heute einfach eine technische Anpassung nachvollziehen müssen. Die Vorlage bietet gleichzeitig die Chance, unser kantonales Datenschutzrecht für die digitale Realität fit zu machen, und genau hier sehe ich die Stärke der vorliegenden Fassung der Kommission. Ein gutes Beispiel dafür ist die Folgenabschätzung. Wenn bei einem Vorhaben ein hohes Risiko für die Grundrechte der betroffenen Personen besteht, muss dieses Risiko frühzeitig geprüft, und es müssen geeignete Schutzmassnahmen auf­ gezeigt werden. Das ist aus meiner Sicht sinnvoller Datenschutz: Nicht erst reagieren, wenn ein Problem entstanden ist, sondern Risiken erkennen, bevor ein Projekt umgesetzt wird. Interessant ist dabei auch die Einschätzung des Regierungsrates. Er erwartet durch dieses Instrument zwar anfänglich einen gewissen Mehraufwand, sieht aber mittel- und langfristig sogar die Möglichkeit, dass Digitalisierungsprojekte schneller umgesetzt wer­ den können, weil Risiken früh erkannt und unnötige Prüfungen vermieden werden. Ein zweiter Punkt betrifft die automatisierten Einzelentscheidungen und damit auch die zu­ nehmende Bedeutung künstlicher Intelligenz. Die Vorlage verbietet solche Entscheidun­ gen nicht – das wäre auch nicht sinnvoll –, aber sie verlangt Transparenz. Die betroffene Person muss wissen, wann ein Entscheid ausschliesslich automatisiert getroffen wurde. Und sie kann verlangen, dass eine natürliche Person diesen Entscheid überprüft. Der Regierungsrat bringt es in seiner Botschaft sehr treffend auf den Punkt: Der Mensch soll auch in Zukunft über der künstlichen Intelligenz stehen. Digitalisierung soll also den Staat effizienter machen, aber sie darf nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger einem undurchsichtigen, automatisierten Entscheid ausgeliefert sind. Auch die Rechte der be­ troffenen Personen werden gestärkt bzw. präzisiert. Die Vorlage schafft klare Regeln zur Information, zur Auskunft über die eigenen Daten und zum Vorgehen bei Datenschutz­ verletzungen. Gleichzeitig wird die Datenschutzaufsicht klarer geregelt und mit den not­ wendigen Instrumenten ausgestattet. Das ist wichtig, denn Datenschutz funktioniert nicht allein über gute Absichten. Ein weiterer Punkt dieser Vorlage betrifft das Einwohnerregis­ ter. Hier geht es nicht darum, den Zugang zu Personendaten grenzenlos auszuweiten, vielmehr wird eine bestehende praktische Notwendigkeit gesetzlich klar geregelt. Nur wenn die Bevölkerung darauf vertrauen kann, dass ihre persönlichen Daten rechtmässig, sicher und verhältnismässig bearbeitet werden, wird sie die Digitalisierung staatlicher Dienstleistungen auch akzeptieren. Die vorberatende Kommission hat die Vorlage sorg­ fältig geprüft und an verschiedenen Stellen präzisiert. Die gesamte GRÜNE-Fraktion ist deshalb für Eintreten auf die Vorlage und unterstützt die Fassung der vorberatenden Kommission.
Istituzione
Gran Consiglio

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0