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Andrea Gmür-Schönenberger · M-E

detesto del discorso
Svizzera1 ott 2026

Die Motion beauftragt den Bundesrat mit einer Änderung von Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Die Zulassungskriterien sollen so angepasst werden, dass Fahrzeuge, die im Ausland maximal 24 Monate zugelassen waren und maximal 5000 Kilometer bzw. 200 Betriebsstunden aufweisen, künftig wie Neufahrzeuge behandelt werden. Das heisst, dass die Erstprüfung durch das Strassenverkehrsamt entfällt. Heute müssen diese Fahrzeuge bereits ab zwölf Monaten oder bei über 2000 Kilometern geprüft werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Nationalrat hat sie am 19. März 2026 mit 102 zu 77 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Ihre KVF beantragt Ihnen ebenso, der Motion zuzustimmen, dies mit 11 zu 0 Stimmen.

Weshalb? Die Erhöhung dieser Grenze würde zu einer Entlastung der Strassenverkehrsämter führen, weil ein Teil der heutigen Importprüfungen wegfallen würde. Dadurch könnten die in mehreren Kantonen sehr überlasteten Strassenverkehrsämter ihre Ressourcen in erster Linie für sicherheitsrelevante Prüfungen einsetzen, anstatt reihenweise Neuwagen zu prüfen. Der Schweizer Wagenpark altert nämlich in alarmierendem Tempo. Eine Gefahr lauert in erster Linie dort.

Erwähnenswert ist zudem, dass mit der beantragten Neuerung kein erhöhtes Risiko für die Verkehrssicherheit oder für die Umwelt entsteht. Moderne Fahrzeuge weisen Sicherheitsintervalle von 20 000 Kilometern oder mehr auf, sodass bei 5000 Kilometern weder sicherheitsrelevante noch umwelttechnische Risiken zu erwarten sind. Zudem bedeutet diese Motion einen signifikanten Bürokratieabbau.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, Ihrer einstimmigen Kommission zu folgen.

Trascrizione
parlament.ch
Istituzione
Svizzera

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0