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Jürg Grossen · pvl

detesto del discorso
Svizzera28 set 2026

Wir beraten heute erneut die Frage, ob der Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen über Ende 2027 hinaus weitergeführt werden soll. Der Nationalrat hat in der Sommersession mit 105 zu 75 Stimmen Nichteintreten beschlossen. Der Ständerat will den Sondersatz dagegen bis Ende 2035 verlängern.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, am Nichteintreten festzuhalten. Dafür sprechen insbesondere drei Gründe.

1. Seit unserer letzten Beratung hat sich die finanzpolitische Ausgangslage verändert. Die rund 300 Millionen Franken pro Jahr, die eine Weiterführung des Sondersatzes kostet, sind in der aktuellen Finanzplanung nicht mehr enthalten. Wenn wir diese Einnahmen trotzdem nicht generieren, müssen sie andernorts kompensiert oder eingespart werden. Das wiegt umso schwerer, als der Bundesrat und das Parlament gleichzeitig zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen für AHV und Armee verlangen. Es ist schwer erklärbar, die Mehrwertsteuer für alle zu erhöhen und gleichzeitig einer einzelnen Branche dauerhaft einen Steuerrabatt von 300 Millionen Franken pro Jahr zu gewähren.

2. Aus einer befristeten Krisenmassnahme ist faktisch eine Dauerausnahme geworden. Der Sondersatz wurde 1996 eingeführt, als die Schweizer Beherbergungsbranche in einer schwierigen Situation war. Er war ausdrücklich befristet. Dreissig Jahre später verzeichnet die Branche Rekordzahlen. Die ursprüngliche Krisensituation besteht deshalb nicht mehr. Irgendwann muss deshalb auch eine befristete Unterstützung enden. Dieser Zeitpunkt ist nun gekommen.

3. Das Argument des internationalen Wettbewerbs ist zu relativieren. Ja, unsere Nachbarländer kennen ebenfalls reduzierte Mehrwertsteuersätze für Beherbergungsleistungen. Entscheidend ist aber die effektive Steuerbelastung. Der Schweizer Normalsatz beträgt lediglich 8,1 Prozent. Damit läge die Mehrwertsteuer auf einer Übernachtung selbst ohne Sondersatz tiefer als die reduzierten Beherbergungssätze von je 10 Prozent in Frankreich, Österreich und Italien; Deutschland liegt mit 7 Prozent ganz leicht tiefer. Die Schweiz würde also auch mit dem Normalsatz keineswegs zu einem Hochsteuerland für Beherbergungsleistungen.

Die Befürworter einer Verlängerung verweisen insbesondere auf den starken Franken, den internationalen Wettbewerb und die Planungssicherheit. Der Ständerat hat diese Argumente stärker gewichtet. Die Mehrheit der WAK-N nimmt hingegen eine andere Abwägung vor. Sie beantragt Ihnen deshalb, am Nichteintreten festzuhalten.

Gerne gebe ich Ihnen hier mit, wie sich die Kommission zur Detailberatung stellt, sollte der Rat dennoch Eintreten beschliessen. Es liegen drei Varianten vor. Die Kommissionsmehrheit beantragt als Kompromiss eine Verlängerung bis Ende 2031. Damit erhält die Branche Planungssicherheit, ohne dass wir die Sonderregelung bereits heute bis weit in die nächste Dekade festschreiben. Vor Ablauf dieser Frist können die wirtschaftliche Situation der Branche und die Lage der Bundesfinanzen erneut beurteilt werden.

Die Minderheit I (Bregy) beantragt, dem Ständerat zu folgen und den Mehrwertsteuer-Sondersatz bis Ende 2035 weiterzuführen. Sie gewichtet insbesondere Planungssicherheit und internationale Wettbewerbsfähigkeit stärker.

Die Minderheit II (Zybach) möchte den Sondersatz auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 10 Millionen Franken beschränken. Damit soll die Vergünstigung gezielter den kleineren und mittleren Betrieben zugutekommen. Die Kommissionsmehrheit lehnt diese Differenzierung insbesondere wegen zusätzlicher Abgrenzungsfragen und dem hohen administrativen Aufwand ab.

Der Hauptantrag der Kommissionsmehrheit bleibt klar: Nichteintreten. Wenn der Rat trotzdem eintritt, beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit als Eventualposition eine befristete Verlängerung bis Ende 2031.

Trascrizione
parlament.ch
Istituzione
Svizzera

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0