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Patrick Hässig · pvl

detesto del discorso
Svizzera23 set 2026

Wir beraten heute die Volksinitiative "Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit", die am 3. Oktober 2024 mit 108 709 gültigen Unterschriften eingereicht wurde. Ebenso beraten wir den direkten Gegenentwurf des Bundesrates in der Form eines Bundesbeschlusses über die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern.

Die Kommission hat sich eingehend mit der Frage der medizinischen Versorgungssicherheit befasst und dazu auch das Initiativkomitee sowie Vertreterinnen und Vertreter von Leistungserbringern, Versicherern und Herstellern medizinischer Produkte angehört. Wir sind uns einig: Es besteht Handlungsbedarf. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass bei gewissen Medikamenten wiederholt Engpässe auftreten. Besonders betroffen sind tiefpreisige, patentabgelaufene Arzneimittel - namentlich Generika -, die für die Grundversorgung zentral sind, etwa Antibiotika oder Arzneimittel gegen chronische Erkrankungen. Solche Engpässe können erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Patientinnen und Patienten haben, und sie verursachen bei allen Akteuren entlang der Versorgungskette hohe Mehraufwände.

Es braucht also Massnahmen. Die entscheidende Frage ist nicht, ob wir handeln, sondern wie wir dies zielgerichtet und verhältnismässig tun. Die Kommission ist wie der Bundesrat der Ansicht, dass die Volksinitiative in ihren Forderungen zu weit geht und zu wenig auf die tatsächlichen Ursachen der Versorgungsengpässe fokussiert. Konkret verlangt sie eine sehr umfassende Bundeskompetenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette - von Forschung und Entwicklung über die Produktion bis hin zu Vertrieb und Abgabe. Dafür ist aus unserer Sicht kein genügender Bedarf ausgewiesen.

Besonders problematisch ist, dass die Initiative teure Eingriffe in Bereiche vorsieht, die heute gut funktionieren und nicht das Nadelöhr der Versorgungssicherheit darstellen, etwa den Vertrieb und die dezentrale Abgabe von Medikamenten. Eine zusätzliche Bundeskompetenz würde hier kaum zur Verbesserung der Versorgungssicherheit beitragen, aber in einen grundsätzlich funktionierenden, dezentral organisierten Bereich eingreifen. Das erachten wir als nicht verhältnismässig.

Auch die starke Fokussierung auf die inländische Produktion überzeugt nicht. Eine umfassende Verlagerung der Produktion ins Inland ist weder realistisch noch kosteneffizient. Entscheidend bleiben vielmehr robuste, diversifizierte internationale Lieferketten und eine enge Zusammenarbeit mit verlässlichen Partnern.

Schliesslich hält die Kommission auch eine zusätzliche Förderung von Forschung und Entwicklung nicht für zielführend. Die Versorgungsprobleme betreffen, wie erwähnt, in erster Linie patentabgelaufene Arzneimittel im Tiefpreissegment, bei denen Forschung und Entwicklung eine untergeordnete Rolle spielen. Hinzu kommt: Der Bund fördert Forschung und Entwicklung im Pharmabereich bereits heute mit rund 220 Millionen Franken pro Jahr. Angesichts der um ein Vielfaches höheren Investitionen der Branche selbst wäre von zusätzlichen staatlichen Fördermitteln kaum ein grosser Effekt zu erwarten.

Der direkte Gegenentwurf des Bundesrates setzt demgegenüber gezielter an: Er schafft neue Bundeskompetenzen dort, wo heute in der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Wirtschaft tatsächlich Lücken bestehen. Besonders zentral ist die Überwachung der Versorgungslage: Mit einem nationalen Monitoring der wichtigen medizinischen Güter sollen Engpässe frühzeitig erkannt und wenn möglich verhindert werden. Heute fehlt eine solche konsolidierte Gesamtsicht über alle Akteure hinweg.

Weiter sieht der Gegenentwurf vor, dass der Bund, soweit erforderlich, Vorschriften zur Sicherstellung der Versorgung erlässt. Er soll die Versorgung insbesondere mit wirtschaftlichen Anreizen fördern sowie wichtige medizinische Güter beschaffen, herstellen lassen oder - als Ultima Ratio - selbst herstellen können. Selbst herstellen soll der Bund also nur dann, wenn eine kritische Versorgungslage vorliegt und alle anderen Massnahmen nicht ausreichen. Das könnte beispielsweise über die Armeeapotheke geschehen, die bereits über eine gewisse entsprechende Infrastruktur verfügt.

Ebenfalls begrüssen wir die Verankerung der internationalen Zusammenarbeit. Versorgungssicherheit ist kein rein nationales Thema: Angesichts der globalisierten Lieferketten braucht es multilaterale Kooperation und vor allem verlässliche Partnerschaften.

Zudem ist der Kommission wichtig, dass der Gegenentwurf das Subsidiaritätsprinzip wahrt: Die Versorgung bleibt in erster Linie Aufgabe der Wirtschaft und der Kantone; der Bund handelt nur, soweit dies erforderlich ist.

Zu den Beschlüssen der Kommission: Diese ist mit 17 zu 8 Stimmen auf den direkten Gegenentwurf eingetreten und hat ihn in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 8 Stimmen angenommen. Sie beantragt Ihnen, Volk und Ständen die Ablehnung der Volksinitiative sowie die Annahme des Gegenentwurfes zu empfehlen; die Ablehnungsempfehlung für die Initiative wurde einstimmig getroffen.

Die Minderheit Wyssmann ist der Auffassung, dass der Gegenentwurf keine Verbesserung des Status quo darstellt. Sie beantragt deshalb, nicht auf diesen einzutreten und die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen. Die Kommissionsmehrheit teilt diese Einschätzung nicht: Ohne eine neue Verfassungsgrundlage fehlen dem Bund die Kompetenzen, um die Versorgungslage aktiv zu überwachen und längerfristige, strukturelle Massnahmen gegen Versorgungsstörungen zu ergreifen.

Die medizinische Versorgungssicherheit ist ein wichtiges Anliegen, doch wir müssen die richtigen Instrumente wählen. Der direkte Gegenentwurf sieht gezielte Massnahmen dort vor, wo sie benötigt werden, ohne übermässig in funktionierende Bereiche einzugreifen.

Im Namen der Kommission bitte ich Sie deshalb, auf den direkten Gegenentwurf einzutreten und diesem zuzustimmen sowie Volk und Ständen die Ablehnung der Volksinitiative "Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit" zu empfehlen.

Trascrizione
parlament.ch
Istituzione
Svizzera

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0