Beat Jans · PSS
Das wird jetzt ein Himmelfahrtskommando. Ich weiss, dass ich nachher zu null verlieren werde, aber es scheint mir doch wichtig zu begründen, warum der Bundesrat das eine schlechte Idee findet, auch wenn sie in der Kommission einstimmig beschlossen wurde.
Der Bundesrat jammert ja nicht, sondern er geht seine Herausforderungen an, aber in Zeiten, in denen diese Herausforderungen gross und die Mittel klein sind, muss er Wichtiges von Unwichtigem trennen und keine Baustellen eröffnen, die völlig unnötig sind, und hierbei handelt es sich um eine solche Baustelle. Es gibt kein echtes Problem. Für die Bevölkerung besteht kein Nachteil mit der heutigen Situation. Die Gebäudeorganisation der Gerichte genügt vollumfänglich. Wir müssen nicht neue Gebäude bauen. Hier wird ein Auftrag erteilt, der hohe Kosten verursacht und nichts bringt. Das Bundesstrafgericht wird nämlich voraussichtlich im Jahr 2027 zusätzliche Räumlichkeiten im sogenannten Pretorio beziehen können. Das wird insbesondere die räumliche Trennung der Berufungskammer vom übrigen Teil des Gerichtes ermöglichen und den Einwand relativieren, es gebe eine zu grosse Nähe zwischen der ersten und der zweiten Instanz.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die angespannte finanzielle Situation des Bundes zusätzliche, unnötige Gebäudeprojekte einfach nicht erlaubt. Der Bundesrat plädiert hier für eine kostengünstige Struktur, und das ist eben nicht die, die mit dieser Motion verlangt wird. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Schaffung und der Betrieb von zwei unabhängigen Instanzen mehr Ressourcen erfordern würde. So müssen beispielsweise die Richterinnen und Richter der zweiten Instanz gleich wie in den Kantonen wohl höher entlöhnt werden als die erstinstanzlichen Richterinnen und Richter, zumal sie auch die Aufsicht über die untere Instanz wahrnehmen würden. Es gibt also neben den unnötigen Gebäudekosten auch betriebliche Folgekosten.
Als Argument gegen die heutige Organisation wird vorgebracht, sie könne den Anschein der Befangenheit der Berufungskammer erwecken und damit dem Ruf der schweizerischen Justiz im In- und Ausland schaden. Das Bundesgericht hat die heutige Organisationsform des Bundesstrafgerichtes hinsichtlich der Unabhängigkeit der beiden Instanzen noch nie gerügt. Daher haben sich auch allfällige Befürchtungen, die Organisation des Bundesstrafgerichtes könnte dem Ruf der Schweiz schaden, nicht bewahrheitet.
Die neuesten Planungs- und Konzeptarbeiten des Bundesstrafgerichtes sehen vor, dass Teile des Berufungsgerichtes und des erstinstanzlichen Strafgerichtes weiterhin unter einem Dach vereint bleiben würden, es weiterhin nur ein Generalsekretariat geben würde und alle Dienste gemeinsam genutzt werden sollen. Es ist nicht ersichtlich, was mit einer solchen Revision für die Unabhängigkeit und die Aussenwahrnehmung des Bundesstrafgerichtes gewonnen würde. Die verwendete Bezeichnung "Clear Cut" ist ganz offensichtlich nicht angebracht.
Ich sage es nochmals: Es gibt kein echtes Problem, es braucht keine teure Lösung, schon gar nicht in einer Zeit, in der wir überall Geld suchen.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.