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René Müller · EVP

de
Gran Consiglio (BE)12 mar 2026
René Müller, Adelboden (EVP), Fraktionssprecher. Diese Motion – ja, wir haben es gehört – spricht ein reales Problem an. Wenn ein Asylentscheid rechtskräftig ist und eine Person kein Aufenthaltsrecht mehr hat, muss der Rechtsstaat grundsätzlich in der Lage sein, diese Entscheidungen umzusetzen. Das ist in dieser Motion ein nachvollziehbares Anliegen. Für die EVP-Fraktion ist es aber klar, dass eine konsequente Migrationspolitik immer mit rechtsstaatlichen Garantien und mit Menschenwürde vereinbar bleiben muss. Gerade bei schnellen Ausschaffungsverfahren stellt sich die Frage, wie sorgfältig die individuellen Schutzbedürfnisse geprüft worden sind. Auch bei der Auswertung der elektronischen Datenträger müssen der Datenschutz und die Privatsphäre gewährt bleiben.

Wir können hier die Antwort des Regierungsrates nachvollziehen und können der Motion mit Abschreibung so zustimmen. Es ist wichtig, dass die sicherheitspolitischen Diskussionen nicht zu pauschalen Verdächtigungen gegenüber ganzen Bevölkerungsgruppen führen. Straftaten müssen verfolgt werden, aber immer aufgrund der individuellen Verantwortungen und nicht aufgrund von Herkunft oder Status.

Für uns ist auch wichtig, dass ein menschenwürdiger Aufenthalt in der Schweiz möglich ist, wenn ein Asylverfahren abgelehnt worden ist, aber die Ausschaffung nicht möglich war, und so einer Prävention bei Kriminalität entgegenwirken kann; z. B. die Möglichkeit von Verdiensten in unserem Land würde viele dieser prekären Situationen entschärfen.

Aber besonders kritisch beurteilen wir in der EVP-Fraktion die Ziff. 4 der Motion. Die Forderung, Entwicklungshilfe gegenüber Staaten einzustellen, die ihre Staatsangehörigen nicht zurückzunehmen, halten wir für hoch problematisch. Entwicklungszusammenarbeit dient der Armutsbekämpfung und der Stabilisierung von Regionen. Und als migrationspolitisches Druckmittel dürfen solche in keinem Fall eingesetzt werden.

Es trifft letztlich die falschen Menschen und langfristig könnte es sogar eine neue Fluchtursache verstärken. Wie auch der Regierungsrat ausführt, hält der Bundesrat fest, dass die Wirkung überschätzt wird. So wird das Anliegen auf Bundesebene auch nicht mehr weiterverfolgt. Wieso sollten wir es denn machen?

Der EVP-Fraktion möchte deshalb eine punktweise Abstimmung über diese Motion. Wir werden Ziff. 1 bis 3 mehrheitlich unterstützen und die Abschreibung befürworten. Ziff. 4 werden wir jedoch ablehnen. Damit tragen wir einem berechtigten Anliegen nach einem funktionierenden Vollzug von Wegweisungen Rechnung, ohne die humanitären Grundsätze unserer Politik preiszugeben.

Ich habe probiert, in den letzten zwei Geschäften die Haltung der EVP deutlich zu machen. Wir sind nicht gegen eine rechtsstaatliche Handlung in der Asylpolitik, besonders auch bei Menschen, die kriminelle Handlungen begehen. Wir wehren uns aber gegen eine Pauschalisierung und gegen eine Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen und Ethnien. Wir setzen uns für eine menschenwürdige Behandlung abgewiesener Asylsuchenden bei einer Rückführung ein, oder eben auch, wenn eine Rückführung aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Diese Haltung werde ich auch beim nächsten Geschäft vertreten und werde deshalb, falls diese bestritten ist, nicht noch einmal sprechen kommen. Wir werden dort zustimmen und abschreiben. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Trascrizione
tagblatt.gr.be.ch
Istituzione
Gran Consiglio

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0