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Christa Ammann · Alternative Linke Bern

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Gran Consiglio (BE)30 nov 2023
Christa Ammann, Bern (AL), Fraktionssprecherin. Ich glaube, ich bin nicht gerade bekannt für Verbote im Bereich der bewusstseinserweiternden Substanzen, sondern ich bin sehr für die Eigenverantwortung. Wenn es aber um Fremdgefährdung geht, finde ich, muss man schauen, welche Regeln es braucht. Deshalb finde ich es interessant, wenn man seitens der SVP hört, dass Eigenverantwortung wichtig ist. Dies gilt irgendwie für das Jagen und den Alkoholkonsum, je nachdem, aber für andere bewusstseinserweiternde Substanzen nicht. Mich dünkt, es gibt hier gewisse Widersprüche.

Was wir hier anschauen müssen, sind die Folgen des Alkoholkonsums auf andere, und dies betrifft einfach auch das Tierleid. Ich finde, dass es da Massnahmen braucht, wie dies die Motion fordert. Es ist eben nicht ein Verbot, sondern es ist die Promillegrenze des Strassenverkehrs. Wir haben es schon mehrfach gehört. Wir fordern auch nicht eine flächendeckende Suche von Jägern und Jägerinnen, und alle müssen blasen. So hat es zum Teil in den Voten irgendwie auch getönt für mich – plötzlich kommt jemand mit dem Röhrchen hinter dem Baum hervor.

Dies ist es ja auch nicht, sondern es geht auch um eine Grundsatzfestlegung und es geht eben um Massnahmen, die man nachher ergreifen kann, falls ein Jäger kontrolliert wird, weil er ein Tier angeschossen hat und er dann, wenn er einen zu hohen Pegel hat, damit rechnen muss, das Patent zu verlieren. Dies ist die einzige Forderung. Im Moment ist es ja nicht so. Man kann ja nicht nachweisen, dass er schon einen Pegel hatte, als er mit dem Auto hingefahren ist. Deshalb reicht ja die Regelung des KSVG im Moment nicht, weil er ja theoretisch ausnüchtern könnte, bevor er nachher wieder nach Hause fährt. Deshalb hier die Ergänzung, auch im Sinne des Schutzes der Tiere.

Vielleicht noch zur Wirkung: Es wurde zum Teil auch wegen der Kontrolle gesagt, dass dies umständlich bis unmöglich ist. Dieses Argument greift einfach zu kurz. Auch im Strassenverkehr werden nicht flächendeckende, sondern punktuelle Kontrollen gemacht und trotzdem ist es dort durch die gesetzliche Regelung und das Risiko einer Kontrolle, respektive nachher auch der Konsequenzen, gelungen, dass deutlich, deutlich weniger Leute alkoholisiert Auto fahren als noch im Jahr 2000. Das Bundesamt für Statistik (BfS) hat eine Erfassung gemacht und der Anteil der positiven Alkoholtests hat bei Kontrollen auch nach 2005 noch abgenommen.

2005 hat man entschieden, dass man auch Leute blasen lassen kann, die nicht starke Anzeichen einer Trunkenheit haben, plus hat man dann noch die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille gesetzt. Trotzdem ist dort bei den Kontrollen der Anteil der positiven Kontrollen hinunter. Es hat also durchaus eine Wirkung, und ich finde, wir könnten dies jetzt auch hier bei der Jagd wegen der Fremdgefährdung, wegen der Schusswaffen – dies haben wir mehrfach gehört – annehmen. Die Fraktion der Grünen wird dies so tun. Ich bitte Sie, über den Schatten zu springen und dies auch zu tun. All jenen, die schon jetzt bei der Jagd nicht trinken, schadet dies überhaupt gar nichts, nimmt ihnen nichts weg. Danke vielmals.

Trascrizione
tagblatt.gr.be.ch
Istituzione
Gran Consiglio

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0