Thomas Gerber · GRÜNE
Dass die Motion wohl schwerlich umsetzbar ist, zeigt folgendes Beispiel. Heute vermarkten viele Bauernbetriebe ihre Produkte direkt und suchen so ihre Kunden. Das ist auch richtig so. Jetzt ist jemand mit seinen Kindern vielleicht auf einem Bauernhof, sieht irgendetwas, das nicht ganz so super ist, und dann fotografiert er es, und er ist zufälligerweise gleich noch bei einer Umweltorganisation aktiv.
Jetzt soll diese Person zuerst eine Bewilligung einholen und dann mit der Bewilligung der Gemeinden und des Kantons in der Tasche und mit einer Leuchtweste um den Bauch wieder termingerecht und mit den landwirtschaftlichen Verbänden abgesprochen auf diesen Bauernhof gehen, um diesen Missstand noch einmal zu fotografieren. Vielleicht riskiert er dann auch noch eine Anzeige. Denn, wie wir in der Antwort des Regierungsrates gesehen haben, darf man nicht einfach so auf einen Bauernhof gehen.
Viel wichtiger wäre aus meiner Sicht, dass man vielleicht auch einmal das Gespräch mit den Betroffenen suchen würde. Zum Glück gibt es aber solche Missstände selten. Es gibt aber immer wieder Personen, die aus einer gewissen Lebenssituation nicht mehr herauskommen und es aus psychischen oder physischen Problemen nicht mehr schaffen, sich um alles zu kümmern. Da kann es doch auch positiv sein, wenn mal jemand sagt, da läuft etwas aus dem Ruder, anstatt zu warten, bis die Bilder in der Zeitung mit den grossen Buchstaben auf der Titelseite erscheinen, wie es vor ein paar Jahren in meiner Umgebung geschehen ist.
Die Antwort des Regierungsrates ist für uns schlüssig und klar, und er macht auch auf die rechtlichen Gegebenheiten aufmerksam. Deshalb unterstützt die grüne Fraktion die Haltung des Regierungsrates und lehnt diese Motion einstimmig ab. Merci für die Aufmerksamkeit.