Intervento
Erstens: In der JVA Witzwil soll man die Landwirtschaftsfläche weiterhin als eine Einheit bewirtschaften, auch auf Kosten der JVA. Ich nehme die Haltung des Regierungsrates vorweg: Koste es, was es wolle, dies kommt nicht in Frage.
Zweitens soll man für den Gesamtbetrieb geeignete Geschäftsmodelle entwickeln. Der Regierungsrat kann das Anliegen – auch wenn ich persönlich Grossrat Aebi sehr schätze – nicht ganz nachvollziehen. Wir sind nicht der Ansicht, dass die Landwirtschaftsflächen künftig einzig und allein durch die JVA bewirtschaftet werden können. Weshalb? Der Grosse Rat selbst – es wurde hier in diesem Saal gesagt – hat im Rahmen der Beschlüsse zum Neubau des Regionalgefängnisses und der JVA eine Neuausrichtung des Landwirtschaftsbetriebs der JVA Witzwil festgelegt.
Die JVA hat einen Hauptzweck: Den Vollzug von Strafen. Der Betrieb der Landwirtschaft wird zur Beschäftigung und zur beruflichen Reintegration betrieben. Es macht Sinn, dass ein Straftäter ein Kalb tränkt oder zu Tieren schauen muss. Um diese Aufgabe zu erfüllen, ist künftig nur noch die Hälfte der landwirtschaftlichen Fläche nötig. Dies hat man seriös geprüft.
Vor diesem Hintergrund sieht der Regierungsrat nicht, weshalb die JVA noch die gesamte Fläche bewirtschaften soll. Ich habe es beim ersten Vorstoss gesagt: Es waren einmal 700 Gefangene. Jetzt sind es noch gut 230. Mit dem Neubau geht man auf gut 300 hinauf.
Aber wissen Sie, wir haben nicht mehr das Jahr 1972, als man mit Ochsengespannen unterwegs war. In der Landwirtschaft der JVA arbeiten noch knapp 60 Gefangene. Sie arbeiten pro Woche 36 Stunde. Der Normalarbeitsvertrag in der Landwirtschaft liegt bei über 50. Wenn es regnet, ist es keine Handvoll mehr, die hinausgeht. Es kann nicht sein, dass wir Bauern anstellen, die das Land in der JVA entsprechend bewirtschaften. Auf jeden Fall habe ich das Gefühl, dass dieser Motion kein Bauer zustimmen kann.
Klar, man kann vorschlagen, dass wir andere Bauern nehmen und die Fläche gemeinsam mit den Landwirten der JVA bewirtschaften, aber dies ist nicht ganz so einfach, weil es aus organisatorischen, aber vor allem auch aus Sicherheitsgründen nicht zielführend ist.
Genauso wenig sinnvoll ist es, wenn die JVA entsprechend nur die Hälfte der ihr zugewiesenen landwirtschaftlichen Fläche tatsächlich bewirtschaften würde. Der Rest würde ungenutzt bleiben. Das wäre wirtschaftlich komplett ineffizient und auch seitens der Ökologie: Wenn dort plötzlich Büsche und Wald wachsen, müsste man wohl das eine oder andere Fragezeichen setzen.
Vor diesem Hintergrund kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass seine bisherigen Überlegungen bereits zielführende Lösungen aufzeigen. Die Fläche, die Witzwil nicht mehr benötigt, soll an Dritte verpachtet werden. Die entsprechenden Landwirtinnen und Landwirte können die Fläche nachher sinnvoll pflegen und bewirtschaften. Um die Interessen von allen Anspruchsgruppen zu berücksichtigen, sei es beispielsweise seitens des Naturschutzes oder der Landwirtschaft, braucht es keinen Gesamtbetrieb.
Ich kann die Vergabe nämlich an Auflagen knüpfen. Dies haben wir im weiteren Prozess auch vor, und vor diesem Hintergrund, geschätzte Grossrätinnen und Grossräte, lassen Sie den Aufgleisungsprozess der Landvergabe weiterhin zu. Lassen Sie es zu, dass wir ihn zu Ende führen, und lehnen Sie diese Motion ab.