André Roggli · Die Mitte
Im Maximum können 35 Prozent des Reingewinns gemäss Art. 125 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS), wie ich das vorhin erwähnt habe, zugewiesen werden. Der Regierungsrat beschliesst die jährliche Zuteilung aus dem Lotteriefonds und berücksichtigt die vorhandenen Reserven in diesem Fonds. Die Regierung hat am 6. Juli 2022 dem Sportfonds einen Betrag von 17,3 Mio. Franken zugewiesen. Das entspricht einem Anteil von rund 25 Prozent des 2021er-Reingewinns.
Am 31. Dezember belief sich der Kontostand des Sportfonds auf 32’890’992 Franken. Wenn wir auch hier die offenen Verpflichtungen von fast 11,5 Mio. Franken abziehen, resultiert ein Nettobestand von rund 21,4 Mio. Franken. Im vergangenen Jahr sind 1905 Gesuche eingegangen – ohne Corona-Gesuche –, im Vorjahr waren es 1665. Wir hatten somit im Sportfonds eine Zunahme von knapp 13 Prozent.
Die Verwaltungskosten belaufen sich auch hier auf rund eine halbe Million Franken. Sie sind ein bisschen höher als im Vorjahr, rund 3 Prozent, aber wir hatten ja entsprechend auch mehr Gesuche. Auch hier ein herzliches Dankeschön der Regierung und den Verantwortlichen beim Sportfonds für ihre Arbeit, für ihren achtsamen und rechtmässigen Einsatz dieser Gelder.
Die SiK beantragt auch hier einstimmig die Genehmigung dieser Rechnung. Merci.